14.51

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wir beschließen jetzt eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und Wien. Diese Vereinbarung wird befristet abgeschlossen, nämlich bis zum 30. Juni 2026, und dann wird man schauen, ob man sie weiter verlängert oder auslaufen lässt.

Was sagt diese 15a-Vereinbarung, meine Damen und Herren? – Um das Angebot an Unterkünften im Rahmen der Grundversorgung weiterhin und nachhaltig sicherstellen zu können, soll es dem Land Wien, auf das jetzt etwa 35 Prozent bis 45 Prozent der Grundversorgten entfallen, ermöglicht werden, berechtigte Kosten anteilig abgegolten zu bekommen.

Ziel der Vereinbarung ist die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Grundversorgung für sämtliche in organisierten Unterkünften und in Einrichtungen für Pflege und Betreuung oder für Behindertenhilfe untergebrachten vulnerablen Personen sowie für hilfs- und schutzbedürftige Fremde.

Konkret geht es um die Abgeltung jener Differenzbeträge, die sich aus den verrechneten Kostenhöchstsätzen, aus der Grundversorgungsvereinbarung und den tatsächlich entstandenen Kosten inklusive aller Steuern und Abgaben ergeben. Die Differenzbeträge zwischen den Realkosten und den Kostenhöchstsätzen in Erfüllung von 100 Prozent der Betreuungsquote des Landes Wien sollen zwischen dem Bund und dem Land Wien im Verhältnis 6 : 4 aufgeteilt werden. Die Differenzbeträge bei Übererfüllung der Quote trägt der Bund laut Vereinbarung zur Gänze.

Wien hat ja mit Stand 6. Juni 2023 seine Quote zu 180 Prozent bis 195 Prozent übererfüllt. Umgekehrt soll sich Wien zu 40 Prozent an den Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung in Höhe des anteiligen Bevölkerungsschlüssels beteiligen.

Wir glauben, dass das eine gute Vereinbarung ist. Daher werden wir dieser zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.