10.26.43

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt auf Antrag der Regierungsparteien eine Nulllohnrunde für 2024 für eine ganz kleine Gruppe von Spitzenpolitikern auf Bundesebene: für den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, den Vizekanzler und die Klubobleute der Parteien. Es ist also eine ganz kleine Gruppe von knapp 30 Personen. (Abg. Schwarz: Schauts einmal, dass eure eigenen ...! – Abg. Rössler: In den Bundesländern! – Abg. Schwarz: Wasser predigen und Wein trinken!)

Wir wollten das verhindern, wir wollten den Personenkreis weiter halten und auch auf Hochverdiener, auf Spitzenpolitiker in den Bundesländern ausdehnen. Wir haben das letzte Woche im Verfassungsausschuss verlangt, wir haben das auch schon in der Sommerdebatte deponiert, und auch heute stelle ich hier den Zusatzantrag, dass die Inflationsanpassung auch für die obersten Funktionäre auf Landesebene für 2024 entfallen sollte. Ich denke, es würde uns wirklich gut anstehen, wenn wir das hier gemeinsam beschließen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die stattgefundenen Diskussionen haben gezeigt, dass die Argumente dagegen einfach nicht halten können. Es heißt, die Gehaltspyramide für die Politiker habe ja in den letzten Jahren ohnehin schon so an Wert verloren, weil es mehrere Nulllohnrunden oder eben Anpassungen unter der Inflationsrate gab. – Das ist wohl war, aber wir sprechen hier bitte von Personen mit Höchstgehältern jenseits von 10 000, 15 000 Euro brutto mal 14. Das sind Personen, die sich auch noch in den nächsten Jahren die Teuerung, die jetzt stattfindet, leisten können, die sich die Lebensmittel, die Miete, die Betriebskosten leisten können. Auch wenn sich die Grünen noch so anstrengen und das Auto so teuer wie möglich machen (Heiterkeit der Abg. Rössler), können sich diese Personen das auch in den nächsten Jahren noch leisten; auch das Heizen – es wird Ihnen hoffentlich nicht mehr gelingen, dass Sie das auch so teuer machen. (Zwischenruf des Abg. Schwarz.)

Dann heißt es, die Demokratie muss uns etwas wert sein. – Ja natürlich, es ist ja nicht so, dass der Betrieb hier nichts kostet, dass wir nichts verdienen, aber ich denke doch, dass, wer dieses Argument vorbringt, bedenken sollte: Unsere demokratische Einstellung sollte wohl nicht von der Höhe unserer Gehälter oder von Inflationsanpassungen abhängen. Der Meinungs- und Parteienstreit, denke ich, sollte uns auch immer dann wichtig sein und wir sollten für ihn eintreten, wenn wir vielleicht auf ein bisschen etwas verzichten müssen. (Abg. Michael Hammer: Das ist ja lächerlich, Sie machen es nirgends, wo Sie selber Verantwortung haben ...! – Abg. Leichtfried: Dass der Hammer auch einmal was Gescheites sagt!)

Das dritte Argument: Höchst- und höherbezahlte Politiker sind nicht korruptionsanfällig. – Ich fürchte, das ist leider schon oft widerlegt worden. Wir alle hier haben den spektakulären Fall noch vor Augen, glaube ich: die sozialdemokratische Vizepräsidentin des EU-Parlaments – ich würde sie in die Kategorie höchstbezahlt einordnen, inklusive Reisekosten, Taggeld, Spesen und so weiter. Sie ist übrigens eine von 14 Vizepräsident:innen, ich glaube, auch in Brüssel würde einmal eine Nulllohnrunde ganz gut ankommen. Bei Frau Kaili jedenfalls hat das alles nichts genützt. Dem Charme von schlichten Geldsäcken voller Dukaten konnte sie nicht widerstehen, da ist sie schwach geworden. Gier ist eben irrational. (Abg. Shetty: ... FPÖ-Tradition!)

Und zum Schluss, als letztes Argument, mein Lieblingsargument: Die besten Leute bekommen wir nur bei Höchstgehältern! (Abg. Schwarz: Wo ist euer Freundschaftsvertrag ...? – Abg. Michael Hammer: Die Sporttasche in Straches Auto! Oder in Graz gibt’s auch Sporttaschen! – Vizekanzler Kogler: Das ist die blaue Kernkompetenz!) Topmanager, Topleute wechseln nur dann in die Politik, wenn sie auch ein adäquates Gehalt bekommen! – Nein, ich finde, das Gegenteil ist der Fall.

Erstens – mit Verlaub, es ist nicht persönlich gemeint – glaube ich, wenn man die Mitglieder unserer Bundesregierung anschaut: Mir fällt keines ein, das in der Privatwirtschaft so viel verdienen würde wie hier in der Regierung (Abg. Strasser: Was ist das für ein Argument? Frau Kollegin Fürst?! – Abg. Michael Hammer: Ein Schlimmes!), aber sei’s drum.

Ich finde, das ist auch die falsche Einstellung, wenn man wegen dem Gehalt, wegen dem Geld in die Politik wechselt. Das sind nicht die Richtigen! Österreich ist keine Aktiengesellschaft, in der man sich als Politiker in den Aufsichtsrat setzt (Abg. Schwarz: Ihr seid die Sporttaschen-mit-Gold-Partei!), Millionen für Beraterverträge kassiert, dann für nichts verantwortlich ist (Abg. Leichtfried: War das nicht Bargeld? – Abg. Schwarz: Das war Bargeld und ...!), sondern ich denke, wir alle sollten Österreich viel mehr wie ein Familienunternehmen sehen, dem wir uns zutiefst verbunden fühlen, das wir über die Generationen weitergeben wollen und bei dem man in Kauf nehmen muss, dass der Einsatz, die Leistung, die wir erbringen, und das Herzblut vielleicht manchmal nicht mit dem, was wir herausbringen, oder mit dem Gehalt korreliert. (Abg. Stögmüller: Wer hat das Gold gebunkert im Vereinshaus? – Abg. Amesbauer – in Richtung Abg. Stögmüller –: G’scheite Leute! )

Ich denke, solche Leute sollten in der Politik sein. Ich glaube daran, ich meine es ernst und ich stelle daher auch folgenden Antrag (Abg. Stögmüller: Ist schon aufgelöst, das Gold!):

Zusatzantrag

der Abgeordneten Dr.  Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3723/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:

„§ 21a (Verfassungsbestimmung) Für die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 6 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre [...] genannten Funktionen entfällt die Anpassung der Bezüge gemäß § 3 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis zum 31. Dezember 2024.“

*****

Wenn ich mir all die Zwischenrufe und den Aufruhr anschaue, frage ich mich schon, ob Sie in der Politik richtig sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Peinlicher geht’s nimmer! Streifen’s überall ein und ziehen so eine Show ab!)

10.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3723/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (2386 d.B.) (TOP 2)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:

„§21a (Verfassungsbestimmung) Für die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 6 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, genannten Funktionen entfällt die Anpassung der Bezüge gemäß § 3 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis zum 31. Dezember 2024.“

Begründung

Allgemeiner Teil

In Zeiten eines beinharten Existenzkampfes vieler Menschen in unserem Land haben diese zu Recht kein Verständnis für die (Selbst-)Erhöhungen von Gehältern für Spitzenpolitiker mit Einkommen jenseits von 10.000 Euro im Monat aus Steuergeld mal vierzehn. Das gilt für die Bundesebene genauso wie für die Landesebene – Steuergeld bleibt Steuergeld.

Nicht als „Bashing“ gegen Politiker, sondern als Akt des Anstandes, gilt es diesen Verzicht zu leben. Jenen die meinen, eine Nulllohnrunde heuer sei ja nur Symbolpolitik und daher abzulehnen, sei ins Stammbuch geschrieben: Ja, der Verzicht ist tatsächlich ein Symbol. Und zwar ein richtiges und wichtiges in Zeiten wie diesen. Umgekehrt ist auch die Erhöhung von ohnehin sehr hohen Gehältern ein Symbol und ein Signal, das ausgesendet wird. Allerdings genau das falsche. Denn während die Politikergehälter um bis zu 9,7 % angehoben werden sollen, fallen die aktuellen Abschlüsse der Kollektivvertragsverhandlungen niedriger aus. In der Metallindustrie werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter um 8,5 Prozent erhöht. (8,6 %). Die Löhne und Gehälter in der Sozialwirtschaft werden wie auch die Zulagen und Zuschläge um 9,2 Prozent erhöht.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum soziale Gerechtigkeit auf Bundesebene enden soll. Was ist mit Landeshauptleuten, ihrer Stellvertreter und aller anderen Landesregierungsmitglieder? Auch hier muss die geplante Erhöhung der Gehälter ausgesetzt werden. Ein Blick auf die Bezügepyramide offenbart, dass 2024 Landeshauptleute mehr verdienen würden als Minister und die Bezügeobergrenze von LH-Stellvertreter über dem Einkommen von Klubobleuten im Nationalrat liegt.

Besonderer Teil

Für die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2024 um 9,7 % angehoben würden. Der Vorschlag der Regierungsparteien sieht lediglich vor, dass diese Anpassung für das Kalenderjahr 2024 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 Bundesbezügegesetz aufgezählten Funktionen entfallen sowie für die in § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 Bundesbezügegesetz aufgezählten Funktionen um die Hälfte verringert werden soll. Die Landespolitik würde ausgeklammert bleiben.

Um auch Politiker auf Landesebene mit in die Verantwortung zu nehmen, braucht es eine Ausnahme von der Anwendung des Anpassungsfaktors in § 3 Abs. 1 BezBegrBVG. Ausgenommen werden sollen die folgenden Funktionäre:

•          Landeshauptmänner

•          Landeshauptmannstellvertreter

•          Mitglieder der Landesregierung, die weder Landeshauptmann noch Landeshauptmannstellvertreter sind

•          der Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten österreichischen Stadt

•          die Präsidenten der Landtage (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird)

•          Klubobmänner im Landtag (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird).

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.