18.12
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spoštovana Visoka Hiša! Es ist das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, kurz KoDiG, das wir hier heute beschließen. Es ist ein neues Gesetz und – wie mein Vorredner auch schon ausgeführt hat – schafft eine Rechtsgrundlage für das bereits etablierte fachliche Zusammenwirken der Behörden auf Bundesebene und auf Länderebene in Bereichen der Lebensmittelsicherheit, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes.
Das ist eine Neuerung, die einige bürokratische Hürden abschaffen wird. Es kommt nämlich zur Regelung der Aufgaben und der nationalen Zuständigkeiten bezüglich der bundesweiten Umsetzung der EU-Kontrollverordnungen. Das fassen wir jetzt zusammen, denn es geht ja auch darum, dass wir unterschiedliche Datenbanken, die bereits jetzt existieren, die einzeln gespeist wurden, zusammenführen und auch unterschiedliche Datenbanken für eine größere Datenbank herangezogen werden können. Das erleichtert die Kontrolle, das erleichtert die Risikobewertung, und am Ende des Tages ist es für unser aller Gesundheit auch bedeutend, weil es auch bei epidemiologischen Erhebungen Erleichterungen bringen wird. Wir ermöglichen damit eine in Zukunft noch viel stärkere risikobasierte Kontrolle, und das ist genau im Bereich der Lebensmittelsicherheit eine gute Nachricht.
Mein Kollege Keck hat gesagt, Tiergesundheit und Tierkontrolle beziehungsweise Lebensmittelkontrolle müssten im Stall beginnen, und hat gefragt, warum der Veterinär, der die Fleischbeschau im Schlachthof und die Tierbeschau in Lebendbeschau macht, nicht derselbe Tierarzt ist, der auch das Leben der Tiere am Hof begleitet. Es ist ganz einfach, ich sage es Ihnen aus der Praxis: Das wäre einfach nicht möglich.
Wie arbeiten wir Bäuerinnen und Bauern? – Sehr viele von uns, die meisten von uns sind in Qualitätsprogrammen, sei es bei der Milch, sei es beim Fleisch. In diesen Qualitätsprogrammen ist es mittlerweile State of the Art, dass wir Mitglieder beim Tiergesundheitsdienst sind. Das heißt, wir sind im stetigen Austausch mit unseren Tierärztinnen und Tierärzten, die aber auch ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Wenn man bedenkt, dass wir in letzter Zeit immer wieder unterschiedliche Skandale aufgedeckt haben, dann frage ich mich schon: Wo haben denn die Tierärztinnen und Tierärzte ihre Verantwortung wahrgenommen? Wo haben die denn hingeschaut? Wie ist es denn möglich, dass ein Tierarzt einfach nicht sieht, dass ein tierhaltender Betrieb in Schwierigkeiten rutscht?
Ich glaube, in Zukunft ist es nicht nur Aufgabe der Behörde, sondern auch in der Kooperation mit Tierärztinnen und Tierärzten, mit Qualitätsprogrammen dafür Sorge zu tragen, dass unsere Tiere auch anständig gehalten werden. Ich sehe da Bäuerinnen und Bauern als Partner, ich sehe sie da als wirklich vorbildlich aufgestellt. Es gibt darunter Betriebe, die wir nicht wollen, es gibt Betriebe, mit denen wir nicht d’accord gehen. Das haben wir in letzter Zeit auch ganz offen genauso geäußert – und wir haben es im Übrigen in den letzten Jahren geschafft, das Tierschutzgesetz so zu novellieren, dass es im Sinne der Tiere zu wesentlich höheren Standards kommt und zusätzlich bei den Qualitätsprogrammen ganz neue Schienen geschaffen wurden.
Das sollte der Weg sein, an dem wir gemeinsam im Sinne der Tiere, im Sinne unserer Gesundheit, im Sinne einer guten Kooperation zwischen kontrollierenden Behörden und produzierenden Betrieben weiterarbeiten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.