22.10

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Bevor ich zum Thema komme, möchte ich schon irgendwie den Jahresabschluss – Weihnachten ist ja nahe –, auch wenn es heute schon ein bisschen spät ist, nutzen, um einmal – das kommt mir alles ein bisschen zu kurz – zu sagen, was wir als Bundesregierung in diesem Jahr für einen Reformwillen im Familienbereich bewiesen haben.

Wir investieren gemeinsam mit den Bundesländern bis 2030 4,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Weiters haben wir mit einer Tarifreform den Gelegenheitsverkehr umfassend reformiert: Natürlich gibt es auch dort mehr finanzielle Mittel, damit die Kinder sicher in die Schule kommen. Wir haben das erste Mal in der Geschichte eine Valorisierung der Familienleistungen vorgenommen, darunter fällt natürlich auch das Kinderbetreuungsgeld – eine Maßnahme, die weit über die nächsten Jahrzehnte wirken wird. Ich erinnere an das Reformpaket zum Kinderschutz, zu dem wir eine umfassende Gesetzesnovelle verabschiedet haben, um die Täter härter zu bestrafen und uns gleichzeitig bei der Prävention zu verbessern.

Ich kann die Kritik ehrlicherweise nicht nachvollziehen, weil ich eigentlich den Eindruck habe, dass wir im Ausschuss eine sehr konstruktive Zusammenarbeit haben, dass viele der Kritikpunkte, die Sie im Laufe der Zusammenarbeit mit mir und mit uns erwähnt haben, sehr wohl aufgegriffen wurden.

Wir haben ja beim Kinderbetreuungsgeld in diesem Jahr bereits viele Reformen vorgenommen: Ich erinnere daran, dass wir den Familienzeitbonus jetzt nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld, das ein Papa bezieht, anrechnen. Ich erinnere daran, dass wir beim Tod eines Elternteils Härtefallklauseln eingeführt haben. Ich erinnere daran, dass wir Antragsfristen verlängert haben, dass wir das administrative Modell Fabian massiv entbürokratisiert haben, und, und, und.

Dazu kommt natürlich auch noch der Aufwand in der Beratung, den Sie ansprechen: Ja, es ist tatsächlich so, dass das Kinderbetreuungsgeld ein umfassendes und durchaus auch komplexes Modell ist, weil wir eben ein flexibles Modell brauchen, denn für die Familien gibt es keine Schablone. Die Familien brauchen für ihre unterschiedlichen Lebens- und Familienkonstellationen eben die Möglichkeit, dass sie es sich individuell gut richten, und ja, das ist dann nicht immer selbsterklärend – das ist richtig. Die Arbeiterkammer berät aber umfassend. – Herr Kollege Bernhard, Sie haben das auch gesagt: Wir haben bei den 400 Familienberatungsstellen in Österreich eine neue Elternberatung eingerichtet, die im Rahmen des neuen Eltern-Kind-Passes, bei dem es Beratungsleistungen gibt, auch ein guter Anker sind. (Zwischenruf der Abg. Seidl.)

Man muss schon die Dimension insgesamt begreifen: Es gibt an die 150 000 Kinderbetreuungsgeldanträge, und ja, da gibt es auch Einzelfälle. Das sind zumeist jene mit Auslandsbezug: wenn ein Elternteil im Ausland lebt, wenn das Kind teilweise im Ausland lebt und es Konsultationen mit den ausländischen Behörden braucht. Das ist dann in der operativen Abwicklung natürlich auch etwas, das mehr Zeitaufwand bedeutet.

Ich kann dahin gehend nur mein Angebot wiederholen – ich habe es schon mehrmals gesagt, und es ist nie auf fruchtbaren Boden gefallen –: Sie können gern die Einzelfälle der Bürgerinnen und Bürger, die an Sie herangetragen werden, an unser Familienressort senden. (Abg. Seidl: Rufen Sie beim Finanzamt an ...!) Dort können wir gerne auch mit den zuständigen Krankenkassen Kontakt aufnehmen und im individuellen Fall Nachschau halten, wo man womöglich Verbesserungen bei den individuellen Fällen – wenigen von über 150 000 – erreichen kann. Das ist serviceorientierte Verwaltung, die in meinem Ressort und auch bei den Krankenkassen sehr gut wahrgenommen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Neßler. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Seidl.)

Frau Abgeordnete Wimmer, ich möchte auch in diesem Plenum noch einmal wiederholen, was wir im Ausschuss besprochen haben: Ich würde da wirklich – auch im Sinne dessen, dass wir die Menschen nicht verunsichern sollten – ein bisschen Vorsicht walten lassen, auch insgesamt in der Darstellung. Selbstverständlich geht es nicht darum, dass ein Krankenstand automatisch zum Entzug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes führt, sondern es geht um den Krankengeldbezug, der da Einfluss nimmt. Das sind schon wirklich zwei Paar Schuhe, denn wenn man einen Krankenstand hat, kriegt man in der Mehrheit der Fälle – wie Sie alle womöglich auch aus einem Vorleben wissen – eine Entgeltfortzahlung, die dann selbstverständlich nicht zu einer Minderung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes führt. Ich glaube, das muss man den Menschen schon dementsprechend richtig vermitteln – ansonsten würde man sie verunsichern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)

Herr Abgeordneter Oxonitsch, warum nehmen wir jetzt, Anfang Dezember, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze, die ja heute auch hier eingebracht wird, vor? – Weil diese Zuverdienstgrenze erst im November feststeht. Manche Dinge sind irgendwie komplex und andere weniger, dementsprechend ist dieser Antrag so rasch wie möglich eingebracht worden. Wir bemühen uns natürlich, dass wir da auch ehestmöglich Klarheit für die Familien haben.

Ich glaube, es ist gut, dass wir die Zuverdienstgrenze von 7 800 auf 8 100 Euro erhöhen. Sie wissen, auch in diesem Bereich haben wir Verbesserungen vorgenommen: Seit 1.1.2023 werden ja das pauschale Kinderbetreuungsgeld und auch der Höchstbeitrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld automatisch jährlich valorisiert. Auch das ist etwas, das wir reformiert und entbürokratisiert haben. Ich glaube, das könnte man in diesem Zusammenhang auch anerkennen.

Ich möchte auf jeden Fall positiv schließen: Ich danke für die Zusammenarbeit im Ausschuss diese Woche. Ich bin immer, wie Sie hoffentlich auch wahrnehmen, sehr offen für Anregungen. Wie gesagt, das Angebot in Bezug auf individuelle Einzelfälle steht: die Verwaltung, die ja sehr engagiert und motiviert ist und sehr service- und bürgerorientiert arbeitet, auch mit solchen Fällen zu befassen und im Einzelfall das Beste für die Bürgerinnen und Bürger zu bewerkstelligen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Neßler und Schwarz. – Abg. Matznetter: Für Einzelfälle ist die FPÖ zuständig!)

22.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köllner. – Bitte.