10.51

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst einmal bei allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich bedanken, die sich immer wieder dafür einsetzen, dass ihre Anliegen als Volksbegehren hier in den Nationalrat kommen.

Natürlich ist Bargeld ein wichtiges Thema. Zahlen ist ein wichtiges Thema. Ich habe drei Töchter – meine kleinste ist neun und meine größte ist 19. Wenn ich zu meiner neunjährigen Tochter sage: Schau, da hast du das Taschengeld mittels Visa-Karte!, wird das nicht funktionieren. Wenn ich auf der anderen Seite meiner 19-jährigen Tochter sage: Da hast du Bargeld, geh doch was zahlen!, dann wird sie sagen: Geh, Mama, ich zahle alles mit der Karte und mit dem Handy! Das heißt, was wichtig ist, ist die Wahlfreiheit, und diese Wahlfreiheit erhalten wir. Es wird Bargeld nicht abgeschafft. Wir erhalten Bargeld, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, Österreich ist ein bissel altmodisch. (Abg. Belakowitsch: Was hat das mit altmodisch zu tun?) In Österreich werden 50 Prozent aller Transaktionen – also: ich kaufe etwas – mit Bargeld gemacht. (Abg. Belakowitsch: Na grandios! Willkommen in der Zukunft!) Ich war jetzt gerade in Brünn – hören Sie bitte zu, Frau Kollegin – und war in einem Supermarkt, und in diesem Supermarkt konnte man nur mit Karte bezahlen. Das ist ärgerlich. Natürlich, für Geschäfte des täglichen Lebens muss es die Möglichkeit geben, sowohl in bar als auch mit Karte zu bezahlen.

Ich möchte noch einen wesentlichen Punkt sachlich beitragen: Ein Professor, der sich in Salzburg mit dem Thema beschäftigt hat, sagt, § 907a ABGB regelt in Österreich bereits eine Annahmepflicht. Wir haben eine gesetzliche Annahmepflicht in Österreich. (Abg. Wurm: Falsch, haben wir nicht! – Abg. Belakowitsch: Haben wir ja gar nicht!) – Ja, dann führen Sie die Gespräche mit dem Professor in Salzburg (Abg. Wurm: Wer ist das?), der wörtlich sagt: „Zum einen sei der Zwang zur Annahme von Bargeld bereits in § 907a ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch [...]) geregelt. ‚Selbstverständlich gibt es in Österreich [...] eine Annahmepflicht‘“ – so der Salzburger Professor Johannes Flume.

Auch OGH-Urteile weisen in die gleiche Richtung, aber natürlich müssen wir uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen (Aha-Rufe bei der FPÖ), dass es neben dem digitalen Euro eine entsprechende Bargeldannahmeverpflichtung gibt, und da ist allen voran natürlich unser Herr Finanzminister gefordert. – Danke für Ihren Einsatz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.