12.45

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Dem Start-Up-Förderungsgesetz wird meine Fraktion zustimmen. Auch wenn es vielleicht das eine oder andere Verbesserungspotenzial gäbe, halten wir es für einen Schritt in die richtige Richtung.

Worauf ich aber in meinem Redebeitrag vielmehr eingehen muss, ist der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Kollegen Kopf und Schwarz, weil er ein klassisches Beispiel dafür ist, wie diese Bundesregierung arbeitet. Hier wird tagesaktuell ein fünfseitiger Abänderungsantrag eingebracht, der nicht nur die hier zur Debatte stehenden Materien behandelt, sondern in den eine Novelle im ASVG einfach mit hineingeschmuggelt wird – wie mit einem trojanischen Pferd – und der ohne Debatte einfach durchgewunken werden soll. Offensichtlich hat keiner von denen, die sich bisher zu Wort gemeldet haben – wahrscheinlich auch nicht Herr Bundesminister Brunner –, irgendeine Ahnung, was da beschlossen werden soll. (Abg. Reiter: Hauptsache, wir wissen das! – Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)

Ich werde Ihnen erklären, was hier beschlossen wird. Es wird nämlich eine Richtlinie in § 30a Abs. 1 ASVG beschlossen, mit der die Kostenerstattung für parallel nach Österreich importierte Arzneimittel geregelt werden soll. Im Endeffekt geht es darum, dass Parallelimporte nach Österreich weiter verhindert werden sollen beziehungsweise der Kostenersatz dafür eingeschränkt werden soll.

Was bedeutet das? – Wir sprechen davon, dass es um Originalpräparate, meist patentgeschützte, der Hersteller geht, die über andere Vertriebswege als die offiziellen Primärvertriebswege der Hersteller nach Österreich kommen und zugelassen werden, das heißt, Versorgungswege, die eine Versorgung der österreichischen Patienten absichern, die in vielen Fällen eine schnellere und verlässlichere Verfügbarkeit der Präparate für die Patienten bedeuten. Aus rein ökonomischen Gründen – vonseiten der Sozialversicherung offensichtlich lobbyiert – wird eine Gesetzesnovelle durchgebracht, und es sollen Einschränkungen in vollkommener Intransparenz stattfinden.

Man muss dazu auch wissen, dass es sich dabei um Verträge zwischen der Sozialversicherung und den Pharmaherstellern handelt, die völlig intransparent sind, die wettbewerbseinschränkend sind und die in weiterer Folge die Versorgungssicherheit der österreichischen Patienten gefährden. Aus ökonomischen Gründen wird ein Gefälligkeitsdienst für die Sozialversicherung geleistet. Das sollen die Abgeordneten hier beschließen.

Dem werden wir definitiv nicht zustimmen. Ich stelle das Verlangen auf getrennte Abstimmung über Art. 5 Z 1a, 3 und 4 und habe dieses Verlangen auch schriftlich eingebracht. (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS. – Abg. Kaniak: – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ich bin auch sprachlos über das Verhalten! – Beifall der Abgeordneten Ragger und Reifenberger.)

12.47

Präsidentin Doris Bures: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.