12.56

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir haben in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um den heimischen Standort auch insgesamt zu stärken – ich denke an die ökosoziale Steuerreform, ich denke an die Konjunkturpakete, die wir auf den Weg gebracht haben (Heiterkeit des Abg. Lercher), weil es für den österreichischen Wirtschaftsstandort natürlich auch ganz zentral ist, dass wir international wettbewerbsfähig bleiben. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor in Österreich sind eigentlich schon längst die heute bereits öfters genannten Start-ups geworden. Im Vorjahr haben Start-ups hierzulande Investitionen in der Höhe von rund 1 Milliarde Euro ausgelöst. Sie sind also auf der einen Seite ein wirklich wichtiger Wirtschaftsfaktor, und auf der anderen Seite leisten sie auch einen ganz wesentlichen Beitrag, wenn es um Digitalisierung, um die digitale Transformation, auch um die ökologische Transformation unserer Wirtschaft, aber auch der Gesellschaft insgesamt geht.

Diese Start-up-Szene wächst. Sie wächst auf jeden Fall, sie könnte aber natürlich noch stärker wachsen – und genau deswegen haben wir dieses Paket, das hoffentlich heute auch beschlossen wird, jetzt präsentiert.

Wir haben uns auch intensiv sozusagen mit der Szene, mit der Branche auseinandergesetzt – ich war vor ein paar Tagen bei einem Start-up, um auch die Auswirkungen ganz konkret auf einzelne Unternehmen zu besprechen – und haben ein Gesetzespaket erarbeitet, das durchaus auch die größten Herausforderungen, die es gibt – also wenn es um den Cashflow geht, wenn es auch um Liquidität geht –, entsprechend aufgreift.

Am Ende des Tages ist ein Start-up-Paket herausgekommen, das sich aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten in zwei Teile aufteilt: Am Freitag diskutieren Sie hier mit der Justizministerin die flexible Kapitalgesellschaft – eine ganz wesentliche gesellschaftsrechtliche Verbesserung, die auch auf die speziellen Bedürfnisse der Start-ups verstärkt eingeht –, und in der heutigen Diskussion geht es um den abgabenrechtlichen Teil des Paketes.

Ein von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern doch häufig geäußerter Wunsch war immer, eben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt ans Unternehmen zu binden, sie auch entsprechend am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Diesbezüglich haben wir eine Lösung erarbeitet, mit der die Besteuerung der Unternehmensanteile aufgeschoben und durch eine Pauschalregelung ersetzt wird – es geht also um diese berühmte Dry-Income-Problematik, die hiermit beendet beziehungsweise verbessert wird.

Mit diesem Paket stärken wir auch den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt, verbessern auch das Umfeld für junge Unternehmen und können gleichzeitig – das ist eigentlich der dritte Punkt – junge Talente besser in Österreich halten, als das bisher möglich war.

Beim zweiten Gesetzesvorhaben, beim Mindestbesteuerungsreformgesetz – dem zweiten Gesetzentwurf, den Sie in diesem Zusammenhang heute hoffentlich beschließen werden –, beschäftigt uns diese globale Mindestbesteuerung für Unternehmen natürlich schon länger, schon seit einiger Zeit. Deshalb ist es eigentlich umso erfreulicher, dass wir jetzt auch endlich zu einer Einigung gekommen sind und diese neue Regelung nun auch Teil des österreichischen Steuerrechts wird.

Worum geht es da ganz konkret? – Es geht eigentlich schon darum, die Steuergerechtigkeit international auszubauen und auch für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen zu sorgen. Es ist natürlich eine Frage der Gerechtigkeit, dass die heute bereits erwähnten Digitalgiganten nicht nur auf der einen Seite wirtschaftliche Vorteile aus ihren Tätigkeiten in ganz Europa ziehen, sondern auf der anderen Seite eben auch entsprechende Steuerabgaben zu leisten haben. Was für heimische Unternehmen gilt, soll natürlich auch für internationale Multikonzerne gelten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit der Einführung dieser globalen Mindestbesteuerung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit. Dadurch wird ein weltweit gültiges Mindestniveau bei der Besteuerung von Unternehmen geschaffen, und zwar unabhängig davon, wo auf der Welt diese Unternehmen angesiedelt sind.

Es ist mir auch wichtig, Folgendes zu betonen: Österreich war schon seit vielen Jahren Vorreiter, wenn es darum gegangen ist, für eine global faire Besteuerung zu sorgen – ich denke dabei an die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018, als sich Österreich bereits massiv für eine Digitalkonzernsteuer auf EU-Ebene eingesetzt hat. Wir haben dann mit Wirksamkeit ab 2020 in Österreich eigenständig ja auch eine nationale Digitalkonzernsteuer für Onlinewerbung umgesetzt und sind dadurch in diesem Bereich zu einem Vorreiter auf internationaler Ebene geworden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Schwarz.)

Diese österreichischen Initiativen haben jedenfalls – und das hat man in letzter Zeit auch schon gemerkt – gerade auf OECD-Ebene eine gewisse Dynamik hineingebracht. Es wurde ein Gremium eingerichtet, dem mittlerweile 140 Staaten weltweit angehören und in dem – das möchte ich besonders hervorheben, Abgeordneter Kopf hat es bereits erwähnt  unsere Sektion Steuerpolitik und Steuerrecht eine ganz zentrale Rolle eingenommen und diesen Prozess auch international weiter fortgeführt, unterstützt und vorangetrieben hat, angeführt von Herrn Prof. Mayr – dafür auch von meiner Seite herzlichen Dank an dich und deine Kollegen und Kolleginnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

Österreich hat also in diesem Gremium die grundlegende Arbeit vorangetrieben. 140 Staaten weltweit haben ihre Zustimmung zur globalen Steuerreform gegeben. Das ist doch eigentlich ein Meilenstein in der globalen Steuerpolitik, und diesen Meilenstein setzen wir heute hoffentlich auf nationaler Ebene in nationales Recht um.

Es geht also um zwei sehr wichtige – äußerst wichtige – Gesetzesvorhaben: auf der einen Seite um das Start-up-Paket zur Stärkung des Standorts insgesamt und auf der zweiten Seite um mehr steuerliche Fairness und vor allem faire Wettbewerbsfähigkeit für unseren Standort. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Schwarz.)

13.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter.