13.23
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesfinanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Matznetter, nur eine ganz kurze Replik: Das, was Sie hier ausgeführt haben, hat mit der Realität gar nichts zu tun (Ruf bei der ÖVP: Das ist eh normal!), da wir dieses Gesetz ja über Wochen intensiv verhandelt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich will mich aber gar nicht näher mit Ihnen beschäftigen, sondern ich will mich mit dem Gesetz an und für sich beschäftigen und möchte es einleitend einmal in die große Diskussion einordnen, die wir jetzt über viele Wochen und Monate geführt haben.
Wir haben in Österreich die Situation, dass wir drei Millionen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Das ist ein Wert, das ist ein Schatz, der nicht hoch genug einzuschätzen ist, und das sage ich hoffentlich fraktionsübergreifend.
Wir haben bei uns in Österreich mit immerhin 250 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Sektor der Gemeinnützigkeit, der in unserer Republik eine unglaublich wichtige Arbeit macht. Die Intention all dessen, was wir in den letzten Wochen und Monaten getan haben, war, genau diesen Sektor, genau die freiwillige, ehrenamtliche Arbeit in Österreich zu stärken.
Wir haben ein Freiwilligengesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem das freiwillige soziale Jahr stärkt; wir loben einen Staatspreis für Freiwilligkeit aus; wir haben die Freiwilligeninfrastruktur auf Bundes- und Landesebene gestärkt; wir haben in der letzten Parlamentssitzung ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir unsere Rettungsdienstorganisationen massiv stärken – alle sieben sind übrigens zur Stunde zusammengekommen und haben dieses Gesetz noch einmal erörtert, auch stark getragen vom ehrenamtlichen Engagement. Und wir haben – das ist wahrscheinlich das größte Paket – ein Gemeinnützigkeitsreformgesetz auf den Weg gebracht.
Die Intention dieses Gesetzes war und ist, den gemeinnützigen Sektor mit seinen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken. Wie machen wir das? – Indem wir indirekte Unterstützung geben: Wir weiten die Spendenabzugsfähigkeit aus.
Ich sage es ganz offen: Wir haben lange verhandelt. Ich kann mich an die Gespräche mit Frau Kollegin Blimlinger noch sehr gut erinnern. Wir haben auf Basis des Regierungsprogramms begonnen, dieses Thema zu diskutieren, weil schon im Regierungsprogramm verankert ist: Wir überlegen, wir evaluieren eine „Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit“. Und ich bin schon sehr stolz, dass am Ende des Tages ein großer Wurf herausgekommen ist, nämlich dass wir die Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Träger ausweiten – auf alle. – Frau Kollegin Blimlinger, ich stehe nicht an, und ich möchte es auch tun, zu sagen: Es war immer deine Intention und deine Idee, es in einer Breite zu machen, die wirklich Kraft im Sektor hat – und das gelingt jetzt. Darauf können wir gemeinsam schon sehr stolz sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Es sind viele Detailfragen diskutiert worden, denn man hat eine politische Idee, wir müssen uns aber natürlich auch die Vollziehung überlegen. Wir haben sehr gut überlegt, wie wir das System so gestalten, dass es nicht missbrauchsanfällig ist. Es ist ein für den gemeinnützigen Sektor großzügiges System, aber wir brauchen auch einen Rahmen, in dem es sich bewegt.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, hat mich persönlich sehr beschäftigt: Wir haben jetzt im Gesetz auch eine sogenannte kleine und große Freiwilligenpauschale verankert. Ich sage es Ihnen ganz offen: Das war auch für mich persönlich ein Thema, das gar nicht so einfach zu beantworten ist, weil der Grundsatz gilt: Ehrenamt muss immer Ehrenamt bleiben, denn wenn wir Ehrenamt zu bezahlen beginnen, dann wird es irgendwann einmal schwierig. Wir verändern dann das Ehrenamt im Wesen.
Es gab aber hier im Parlament im Zuge eines Freiwilligenprozesses auch die Aussage: Wenn durch das Ehrenamt Aufwände entstehen, sollen diese Aufwände abgegolten werden! – Das gelingt uns jetzt auf eine aus meiner Sicht sehr ausgewogene Weise im Rahmen einer kleinen Freiwilligenpauschale – wir reden von 100 Euro Aufwandsersatz pro Monat –, aber auch einer großen Freiwilligenpauschale: 250 Euro pro Monat, einkommensteuerfrei und sozialversicherungsfrei, zum Beispiel für mildtätige Organisationen, für Menschen, die intensiv im Katastropheneinsatz tätig sind, für Übungsleiter; wir meinen damit auch Kapellmeister, Chorleiter und so weiter, aber immer mit einer Grenze von 250 Euro und immer als Aufwandsersatz gedacht. Das ist schon auch ein wichtiger Schritt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Blimlinger.) – Danke sehr.
Ich möchte mich abschließend, weil es für mich schon ein großer Wurf ist und wir uns über Monate intensiv damit auseinandergesetzt haben, wirklich auch bedanken; in allererster Linie natürlich bei den Experten, die eingebunden waren – da war viel Fachwissen notwendig. (In Richtung Galerie:) Günther Lutschinger ist, glaube ich, heute hier, ich möchte aber auch Stefan Wallner nennen, den Geschäftsführer vom Bündnis für Gemeinnützigkeit, Peter Kaiser vom Roten Kreuz und viele andere – es gibt ja auch diesen Spendenbeirat.
Ich möchte mich noch einmal explizit beim Koalitionspartner, bei Kollegin Blimlinger für sehr, sehr konstruktive, allerdings auch sehr, sehr lange Gespräche bedanken, die wir jetzt, glaube ich, wirklich in einem sehr ausgewogenen Gesetzespaket formuliert haben. Ich möchte mich aber auch beim Finanzministerium bedanken, bei dir natürlich, Herr Finanzminister, zu allererst, aber auch bei deinen Fachsektionen – Prof. Mayr wurde heute schon mehrmals im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesmaterie gelobt –; auch da war unglaublich viel Fachwissen notwendig, um dieses Gesetz auch in der Vollziehung auf den Weg zu bringen. Ich möchte mich, Herr Finanzminister, auch bei deinem Kabinett bedanken, insbesondere bei Lilly Kunz. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel Zeit gemeinsam verbracht, und ich glaube, dass wir wirklich ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.