13.39
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das ist heute wirklich ein spezieller Tag im Parlament – das wird eigentlich zu wenig gewürdigt und kommt fast zu kurz –: Es ist heute ein historischer Finanzausgleich beschlossen worden. Es ist ein riesiges Start-up-Paket beschlossen worden. Die globale Mindestbesteuerung ist umgesetzt worden. Und jetzt folgt noch einmal ein riesengroßes Paket (Abg. Belakowitsch: Da muss es ja ganz super toll laufen im Land!), bei dem es um das Ehrenamt, um die Gemeinnützigkeit und um die Spendenabsetzbarkeit geht.
Wir haben in Österreich die Situation, dass rund 3,3 Millionen Menschen ehrenamtlich, freiwillig tätig sind. Ich als Finanzminister kann das entsprechend nüchtern in trockenen Zahlen ausdrücken: Dieser sogenannte dritte Sektor, wie er oft genannt wird, also die Arbeit im gemeinnützigen, auch im freiwilligen Bereich, von Freiwilligenorganisationen trägt in Österreich rund 10,3 Milliarden Euro zur Wertschöpfung bei. Das entspricht etwa 4 Prozent unseres BIPs. Das ist doch gewaltig! Die Leistungen, die damit für unsere Gesellschaft insgesamt erbracht werden, sind eigentlich sprichwörtlich unbezahlbar, wenn man ehrlich ist. Der Bundesregierung ist es daher ein besonderes Anliegen, dieses freiwillige Engagement bestmöglich zu unterstützen.
Ich möchte mich wirklich ganz speziell bei Abgeordnetem Hanger und bei Abgeordneter Blimlinger, die das intensiv verhandelt haben, bedanken. Sie haben gemeinsam mit meinem Haus, mit den Expertinnen und Experten im Finanzministerium, aber auch mit all den Organisationen verhandelt. Sie sind relativ häufig in unserem Haus ein- und ausgegangen, um das ganz konkret, mit großer Wertschätzung zu verhandeln. Bei all den beteiligten Personen möchte ich mich ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Fischer.)
Wir haben ja in diesem Bereich in den letzten Monaten und Jahren bereits einiges auf den Weg gebracht. Abgeordneter Hanger hat es erwähnt, wir haben im Vorjahr weiters beispielsweise das Katastrophenfondsgesetz novelliert, den Feuerwehren zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, oder eben, wie Herr Abgeordneter Hanger erwähnt hat, das Freiwilligengesetz beschlossen, das im Juli in Kraft getreten ist. Wir haben in der letzten Plenarsitzung beispielsweise das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sind in den letzten Wochen und Monaten also wirklich viele Dinge passiert. Das heute ist sozusagen der Höhepunkt dieser umfassenden Bemühungen.
Wir wissen natürlich alle, dass die gemeinnützige Arbeit selbstverständlich eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft ist, und umso mehr und umso erfreulicher ist es natürlich, dass das heute wirklich eines der umfassendsten Gemeinnützigkeitspakete der österreichischen Geschichte ist, wenn man ehrlich ist. Ich will nicht übertreiben, aber heute ist wirklich – auch in diesem Zusammenhang – ein besonderer Tag. Dass es eines der umfassendsten Pakete ist, das sagen ja nicht wir, sondern das sagt beispielsweise das Bündnis für Gemeinnützigkeit, also die Organisationen selber, die davon betroffen sind.
Das Spendenaufkommen – um ein paar Zahlen einzuwerfen, um zu veranschaulichen, wie wichtig das ist – betrug im Vorjahr rund 1,1 Milliarden Euro. Das ist auf jeden Fall ein Rekordwert und auch angesichts der doch schwierigen Situation, der Herausforderungen der letzten Jahre, bemerkenswert. Mit der Spendenabsetzbarkeit setzen wir durchaus ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, der Förderung auch des privaten Engagements, und – und das kommt dazu – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ersparen sich dank dieses neuen Pakets jährlich über 100 Millionen Euro.
Wir haben uns gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinnützigkeitsbereiches um diese umfassende Reform bemüht, mit der wir auf der einen Seite den Kreis der Begünstigten erweitern, aber auch die Voraussetzungen für den Zugang insgesamt erleichtern.
Man hat in der Vergangenheit die Situation gehabt, dass die Abzugsfähigkeit schrittweise um einzelne Zwecke erweitert worden ist. Das jetzt ist aber ein ganz anderer Zugang, weil wir nunmehr generell an die Gemeinnützigkeit anknüpfen, und dadurch können, und auch das ist eine Zahl, die, glaube ich, wichtig ist, potenziell rund 45 000 zusätzliche Organisationen in den Kreis der begünstigten Organisationen aufgenommen werden.
Es wurde von den Damen und Herren Abgeordneten erwähnt: Der gesamte Bildungsbereich ist jetzt auch erfasst. Das soll, das haben wir ja im Ausschuss bereits diskutiert, natürlich nicht die notwendigen staatlichen Investitionen in die Bildung ersetzen. Es geht rein darum, zusätzliches Engagement auch finanziell zu honorieren und zusätzlich möglichst viel – das hat die Abgeordnete der NEOS vorhin gesagt – an Innovationen zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Der gesamte Bereich des Sports ist nunmehr umfasst, und ich verstehe die Kritik nicht ganz. Ich bin Mitglied eines mittelgroßen Tennisklubs, also selbstverständlich wird der davon profitieren. Es geht nicht nur um die Großen, sondern selbstverständlich profitieren auch kleine Vereine entsprechend. Für den Sport auf der einen Seite und die Kunst und Kultur – das wurde angesprochen – auf der anderen Seite ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten, die durch dieses Gesetz zum Tragen kommen.
Vielleicht auch noch ein kurzer Satz zum Freiwilligenpauschale, um das es vorhin schon gegangen ist: Zusätzlich zur Ausweitung der Begünstigung werden in Zukunft auch Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre freiwilligen Helfer steuerfrei sein. Es wird ein kleines und eine großes Freiwilligenpauschale geben. Da geht es nicht darum, irgendwelche Lohnzahlungen zu umgehen, ganz im Gegenteil, es geht ausschließlich darum, ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern, weil, und auch das wurde bereits erwähnt, Ehrenamt natürlich Ehrenamt bleiben muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Noch drei Sätze zum Missbrauch, weil das in der Diskussion oft gekommen ist: Wir müssen neben der Ausweitung und neben dem vereinfachten Zugang auch besser vor Missbrauch schützen. Es geht natürlich um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und daher braucht es auch klare Regeln, was die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit betrifft. Da geht es um Vertrauensschutz für die Spenderinnen und Spender, der natürlich gewahrt werden muss.
Organisationen, deren Verhalten einfach nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung steht, werden von dieser Spendenbegünstigung Gott sei Dank ausgeschlossen.
Wir haben uns die kritischen Rückmeldungen selbstverständlich ganz genau angeschaut, vor allem die sachlich begründeten Rückmeldungen, insbesondere, das haben wir schon diskutiert, die von Prof. Mayer betreffend die aufschiebende Wirkung – also der andere Prof. Mayer, nicht Sektionschef Prof. Mayr –, und auch entsprechende Änderungen vorgenommen, weil wir solch sachliche Kritik selbstverständlich ernst nehmen. Rechtssicherheit ist gerade in diesem Zusammenhang ganz entscheidend.
Klar aber ist auf der anderen Seite, dass die Möglichkeit zur Absetzung nur bestehen kann, wenn es um Organisationen geht, die sich im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates bewegen, und damit wird, wie ich vorhin erwähnt habe, auch das Vertrauen der Spenderinnen und Spender geschützt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Berechnungen haben ergeben, dass aufgrund der Maßnahmen das Spendenvolumen um rund 250 Millionen Euro pro Jahr steigen wird. Für die gemeinnützigen Organisationen in Österreich, die natürlich gegenwärtig die Teuerung spüren, bedeutet dieses Gemeinnützigenpaket eine massive Erleichterung.
Noch einmal: Das ist ein historischer Tag für die Republik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.