14.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gleich einmal zu den Ausführungen von Herrn - - – Nein! Vorher begrüße ich gerne auf Wunsch von Herrn Kollegen Hammer eine Gruppe des Bundesverwaltungsgerichtes der Außenstelle Linz. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Herr Kollege Krainer! Es ist schon interessant; wir führen immer ähnliche Diskussionen. Du kritisierst immer die Bundesregierung für die Unterlassung aller möglichen aus deiner Sicht sinnvollen, manche davon aus unserer Sicht nicht sehr sinnvollen Maßnahmen, wie man die Inflation hätte dämpfen können. Du hast die Energiekosten als einen wesentlichen Kosten- und Preistreiber genannt. Wenn ich mir anschaue, dass bei der Fernwärme beispielsweise, und die gibt es halt hauptsächlich in Wien, der Preis jetzt doch um 86 Prozent höher ist als noch im Jahre 2021, dann würde ich einfach vorschlagen, zuerst einmal vor der eigenen Tür zu kehren, bevor man den anderen gute Ratschläge gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Normalerweise habe ich Sie als seriös erlebt! Und derartig unseriöse Vergleiche sind an und für sich Ihrer nicht würdig!)

Und ein zweiter Punkt: Zur Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen, die in diesem Gesetz oder in einem dieser beiden verankert ist: Bitte auch da auf dem Boden der Seriosität bleiben! Das eine sind die Energiekosten, die die Menschen in ihrer Haushaltsführung belasten. Und das da sind Fördermaßnahmen. Generell: Fördermaßnahmen der Regierung auf ihre Verteilungswirkung zu überprüfen ist selbstverständlich in Ordnung. Das ist wichtig. Da ist man immer ein bisschen im Zwiespalt zwischen möglichst großer Einfachheit einer Fördermaßnahme; das heißt dann aber halt, sie hat auch eine gewisse Streuung und ist nicht immer ganz treffsicher. Es geht oft auch um Schnelligkeit. Oder man macht sie sehr treffsicher auf Einkommen und so weiter abgestellt, dann wird sie halt bürokratisch. Wo das aber nicht so zutrifft, ist die Umsatzsteuerbefreiung bei den PV-Anlagen. Das ist keine Maßnahme, die von der Verteilungswirkung und von einem sozialen Gedanken getrieben ist, sondern von einem umweltpolitischen Gedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Da geht es schlicht und einfach darum, dass möglichst viele Menschen – Klammer auf – die es sich leisten können – Klammer zu – Fotovoltaikanlagen auf ihre Dächer, an ihre Hauswände montieren, montieren lassen, um eben möglichst viel Strom aus der erneuerbaren Energiequelle Sonne zu gewinnen. Da geht es nicht in erster Linie darum, die soziale Verteilungswirkung zu beachten, sondern dass das überhaupt geschieht. Das soll ein Anreiz dazu sein, und deswegen werden natürlich Förderungen ausgeschüttet, damit es sich eben für die Menschen rentiert. Also das mit der Verteilungswirkung oder Betrachtung der Verteilungswirkung von sozialen Maßnahmen in einen Topf zu werfen, das ist schlicht und einfach nicht gerechtfertigt. Und lieber Jan, das wird in dem Fall auch deinem intellektuellen Anspruch nicht gerecht, dass du das vorhin angesprochen hast. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Punkt noch zur Inflationsbekämpfung beziehungsweise zur Vermeidung von Inflationseffekten nach oben: Wir verlängern mit einem Abänderungsantrag, den mein Kollege Eßl dann noch formell einbringen wird, auch die Senkung der Erdgasabgabe und der Elektrizitätsabgabe auf das europäische Mindestmaß, a) um die Entlastung, die wir damit schon vor Jahren geschaffen haben, für die Menschen in der preislichen Auswirkung beizubehalten, aber vor allem auch, um jetzt nicht zur Unzeit, da die Maßnahme auslaufen würde, einen inflationstreibenden Effekt in die andere Richtung zu bekommen, wenn wir ausgerechnet jetzt diese Abgabensenkung auslaufen ließen. Also selbstverständlich achten wir sehr gut und sehr genau darauf, welche Maßnahmen, welche politischen und steuerpolitischen Maßnahmen letzten Endes welche Wirkung auf die Inflation haben. Da ist es geboten, das entsprechend zu verlängern, was da auch geschieht.

Eines noch, zurück noch einmal zur Umsatzsteuerbefreiung bei den PV-Anlagen: Eine Änderung des Wettbewerbsgesetzes, die da auch mit abgestimmt werden wird, dient ja dann genau dazu, dass die Weitergabe dieser Mehrwertsteuerbefreiung von den Herstellern oder von den Installierenden an die Konsumenten und Konsumentinnen auch tatsächlich stattfindet; deswegen die Änderung im Wettbewerbsgesetz. Bitte um Zustimmung zu all diesen Materien! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.