11.31
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Novelle des Verbotsgesetzes ist circa so alt wie ich. Auch wenn man es dem Gesetzestext auf den ersten Blick vielleicht nicht ansieht, hat es doch auch schon einige Jahre auf dem Buckel. Wir können es alle miteinander nicht abstreiten, dass sich unsere Welt in den letzten knapp 30 Jahren einfach ordentlich verändert hat.
Wir haben aber eine besondere historische Verantwortung, und diese Verantwortung nimmt gerade im Jahr 2023 nicht ab, mit all den schrecklichen Vorfällen in Israel, mit dem steigenden Antisemitismus in Europa, aber eben auch bei uns in Österreich. Deshalb hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, entschieden gegen Antisemitismus vorzugehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es gibt den Nationalen Aktionsplan mit vielen Schritten, und die Novelle des Verbotsgesetzes ist jetzt ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Ziel ist es, das Gesetz einfach effizienter zu gestalten. Wir wollen Extremismus jeglicher Art – das ist mir wirklich ganz wichtig zu betonen: jeglicher Art! – die Identifikationssymbole als Standbein nehmen, damit sich Extremismus in unserer Gesellschaft nicht noch weiter ausbreiten kann.
In Zukunft sind also jegliche Verharmlosung und jegliches Relativieren des Nationalsozialismus strafbar, das Tragen von Abzeichen der NSDAP ist strafbar und auch das Tragen von Symbolen der Hamas ist dementsprechend empfindlich strafbar. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Lieber Kollege Harald Stefan, du weißt, ich schätze dich wirklich sehr. Ich möchte noch ein kurzes Wort zu deiner Kritik bezüglich der Einziehung von Devotionalien sagen: Ihr braucht, glaube ich, keine Angst zu haben, dass jetzt alle Fotos von Großeltern, Großvätern eingezogen werden, falls diese vorhanden sind (Abg. Schallmeiner: Liederbücher vielleicht!), sondern bloße Erinnerungsstücke sind ja eben gerade keine Devotionalien – ich glaube, das siehst du genauso –, mit denen der Nationalsozialismus oder die Gräueltaten verherrlicht werden können. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich glaube, da gibt es eine ganz klare Abgrenzung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kassegger: Das hat Kollegin Blimlinger aber anders erklärt!)
Die Tatbestände laut dem Verbotsgesetz sind jetzt besser in Grunddelikt und Qualifikation differenziert. Das ist auch deswegen so wichtig, weil der Strafrahmen bei den Grunddelikten gesenkt wird. Das heißt, wir ermöglichen die Diversion. Das haben ja schon viele Kolleg:innen vor mir und die Ministerin gerade erklärt. Das ist auch für mich wirklich im Zentrum dieser Reform.
Es geht darum – wir haben das in der Praxis an den Gerichten öfter erlebt –, dass gerade Jugendliche oder junge Erwachsene oftmals leider gar nicht wissen, dass sie eine Straftat begehen oder dass ihnen das Unrecht der Tat gar nicht so bewusst ist. Ich glaube, da ist es wirklich viel, viel effektiver, wenn wir die Diversion ermöglichen, wenn sie von Expertinnen und Experten an die Hand genommen werden, in speziellen Programmen begleitet werden. Das wird sicher zielführender sein, als sie vielleicht strafgerichtlich zu verurteilen und eine Verurteilung dann vielleicht eine weitere Radikalisierung nach sich ziehen könnte.
Alles in allem ist diese Novelle ein wichtiger Schritt. Wir kommen unserer Verantwortung nach und wir sorgen dafür, dass wir Extremismus hoffentlich weiterhin den Boden unter den Füßen wegziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte.