11.52

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Eingangs möchte ich im Namen des Kollegen Drobits die 4. Klasse der Handelsakademie Mattersburg aus dem Burgenland recht herzlich begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)

Wir sind jetzt bei einem Punkt, in dem es ums Wirtschaftsrecht geht – eine im Vergleich zu dem, was wir vorhin beschlossen haben, doch etwas trockenere Materie. Im Grunde genommen beschließen wir hier ein Bundesgesetz, das eine Digitalisierungsrichtlinie umsetzt, nämlich im Hinblick auf den disqualifizierten Geschäftsführer.

Es geht darum, dass wir dazu EU-Vorgaben haben, die strenger sind als das, was jetzt in unserem österreichischen GmbH-Gesetz steht. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass ein Geschäftsführer, der kriminell wird, der betrügerische Handlungen setzt, nicht weiterhin als Geschäftsführer in einem Unternehmen tätig sein darf.

Natürlich sind wir als Sozialdemokratie froh über derartig strenge Vorgaben. Dennoch werden wir bei der Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Recht nicht mitgehen, weil wir der Meinung sind, dass die Art und Weise, wie hier diese Richtlinie in unser nationales Recht umgesetzt wird, viel zu lasch und nicht streng genug ist.

Das ist etwas, das ich bereits im Ausschuss angesprochen habe. Österreich geht hier einen Weg, der dem Geschäftsführer dennoch die Möglichkeit einräumt, monatelang weiterhin als Geschäftsführer tätig zu sein und anderen zu schaden. Zum Vergleich: Beispielsweise in Deutschland ist es so, dass ein disqualifizierter Geschäftsführer sofort ex lege abberufen werden kann.

Mit unserer Ansicht folgen wir auch dem Obersten Gerichtshof. Dieser hat nämlich gemeint, dass die Art und Weise, wie hier die Umsetzung erfolgt ist, viel zu weitläufig ist, am eigentlichen Ziel vorbeigeht und im Grunde schon fast richtlinienwidrig ist; denn es besteht die Gefahr, dass ein Geschäftsführer, Mehrheits- oder Alleingesellschafter, noch monatelang im Grundbuch eingetragen bleibt.

Nun haben Sie, Frau Ministerin, immer damit argumentiert, dass, wenn man den ex lege und sofort abberuft, die Rechtssicherheit ein bisschen beeinträchtigt wäre. Andererseits muss man die Frage stellen, von welcher Rechtssicherheit da die Rede sein kann, wenn ein krimineller Geschäftsführer weiterhin Schaden anrichten und andere Personen gefährden kann.

Daher halten wir zwar die EU-Vorgabe prinzipiell für richtig, werden aber bei der Umsetzung nicht mitgehen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.