12.03

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Justizministerin! Ich werde meinen Redebeitrag zur flexiblen Kapitalgesellschaft halten, und zwar geht es da konkret um das österreichische Firmenbuch. Es ist jetzt eine Zeit lang her, dass wir im Studium gelernt haben: Das österreichische Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, und die Dokumente, die dort drinnen sind, sind notariell geprüft, und jeder Interessierte kann sich dann davon ein Bild machen, wenn man sich einen Auszug holt.

Nun soll mit diesem neuen Gesetz die sogenannte Anwaltsurkunde für Kapitalerhöhungen und Anteilsabtretungen von flexiblen Kapitalgesellschaften neu ermöglicht werden. Das Ganze geschieht immer mit der Argumentation: Wir machen es jetzt den Start-Ups einfacher, es soll jetzt flexibler sein, und so weiter. Allerdings gibt es da natürlich sehr große Bedenken.

Nun möchte ich schon klarstellen: Ich stehe hier nicht als eine, die für irgendeine Berufsgruppe lobbyiert, aber die Berufsgruppe der Notare und Notarinnen hat schon einen Wert, weil wir es gewohnt sind, dass die Beurkundung sehr unparteiisch erfolgen muss und die gesetzlichen Vorgaben da sehr viel strenger sind.

Was jetzt durch dieses neue Gesetz betreffend die Anwaltsurkunde zusätzlich ermöglicht wird und weshalb wir nicht zustimmen werden, Frau Ministerin, um da Missverständnissen vorzubeugen, ist, dass auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diese Urkunde erstellen können, Eintragungen im Firmenbuch vornehmen können. Das irritiert mich auch nicht wirklich. Was mich wirklich stört, ist, dass dann EU-weit und EWR-weit alle Anwältinnen und Anwälte in diesem Verzeichnis, im österreichischen Firmenbuch, Eintragungen vornehmen können. Da denke ich an Malta, da denke ich an Zypern und an Liechtenstein. Die Berichte hinsichtlich Geldwäschegefahr, die dadurch erhöht werden kann, beunruhigen uns doch sehr, und das hat schon etwas für sich. Daher werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

Als ich gehört habe, weswegen da jetzt eine namentliche Abstimmung verlangt wird, musste ich schmunzeln. Ich sage es hier in aller Deutlichkeit, Frau Ministerin: Ich begrüße ausdrücklich die gänzlich in weiblicher Form gehaltene Formulierung des Gesetzes. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Steinacker: Nein, die begrüßen wir nicht!)

Hätten Sie das Gesetz sicherer formuliert, hätten Sie auch unsere Unterstützung bekommen. Wir werden diesem Gesetz aus den besagten Gründen nicht zustimmen. Und ich muss wirklich schmunzeln, wenn die FPÖ sich daran stößt, dass in diesem Gesetz die weibliche Form verwendet wird. Ich habe es einmal nachgezählt: Es stehen Geschäftsführerinnen drinnen, Gesellschafterinnen und Gründungsgesellschafterinnen. Dass Sie sich an den Worten stoßen, das irritiert uns ein bisschen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber auf jeden Fall: Unsere Zustimmung haben Sie aus anderen Gründen nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.