13.09

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wie bereits von den Abgeordneten erörtert, hat der Verfassungsgerichtshof die zentrale Norm des Abstammungsrechts, nämlich 144 ABGB, mit 1. Jänner 2024 aufgehoben. Diese Bestimmung regelt in erster Linie, wer rechtlich zweiter Elternteil des Kindes ist; erster Elternteil ist und bleibt die Mutter, die das Kind geboren hat. Gerade in diesem Bereich ist es für alle Beteiligten, aber vor allem für das Kind – das wurde ja schon mehrfach betont – essenziell, Klarheit darüber zu haben, wer zweiter Elternteil ist, wer für das Kind die Obsorge übernimmt und wer Unterhalt leistet. Von den erbrechtlichen Konsequenzen und den Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaft möchte ich gar nicht reden – welche Konsequenzen es hätte, wenn wir keine Regelung getroffen hätten!

Es wurde schon viel darüber berichtet, wie die vorgeschlagene Regelung aussieht. Ich halte es für in der heutigen Zeit sehr wichtig und essenziell, dass wir es geschafft haben, dass gleichgeschlechtliche Ehen und verschiedengeschlechtliche Ehen im Abstammungsrecht nun endlich gleichgestellt sind. Es wird auto­matisch jene Person anderer Elternteil, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Elternteil ist außerdem jene Person, die das Kind anerkannt hat, und zwar jeweils völlig unab­hängig vom Geschlecht und unabhängig davon, wie das Kind gezeugt wurde, das heißt, egal ob das Kind durch eine medizinisch unterstützte oder nicht durch eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt wurde. Gleichgeschlecht­liche Paare können Kinder nun also unter denselben Bedingungen anerkennen, wie es heterosexuelle Paare schon bisher konnten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Bogner-Strauß.)

Wir schaffen auch die notwendigen Rahmenbedingungen und eine rechtlich abgesicherte Form für die ohnehin schon stattfindende private Samenspende. Es ist doch richtig und gut, dass wir eine rechtlich abgesicherte Form haben.

All diese Punkte zeigen, dass wir mit der Reform für stabile Abstammungs­ver­hältnisse sorgen und so die Rechtssicherheit, die soziale Familie und das Kindeswohl stärken. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hörl: Spärlicher Applaus!)

13.12

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.