13.12

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ganz kurz zu meinen Vorrednern: Herr Kollege Troch, heute geht es nicht um die medi­zi­nisch unterstützte Fortpflanzung – das haben wir hier im Hohen Haus im Jahre 2015 diskutiert und beschlossen –, sondern um die nicht medizinisch unterstützte Fortpflanzung. (Abg. Shetty: Also Sie haben sicher nicht mitbe­schlossen, Frau Kollegin! – Abg. Troch hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Frau Kollegin Prammer, wir reden heute nicht über das Thema Kinder erziehen, sondern Kinder zeugen. Deswegen möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung im Rahmen des Verfahrens, das zum Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofs im Juni 2022 geführt hat, eine Stellungnahme abgegeben hat. Darin heißt es nämlich – Achtung, ich zitiere –: „Eine Vermutung, dass das Kind von der Ehegattin oder Partnerin der Mutter abstammt, kann [...] nicht aufgestellt werden“. Die Bundesregierung sieht in dieser – Zitat – „Wirklichkeit“ einen wesentlichen „Unterschied, der eine unterschiedliche Regelung sachlich rechtfertigt und in diesem Sinn keine Diskriminierung [...] darstellt.“

Das war die Haltung der Bundesregierung. Dieser ist der VfGH aber nicht gefolgt. Das war für manche schwer zu verstehen, nämlich insbesondere für die, die im Biologieunterricht ganz genau aufgepasst haben (Zwischenruf des Abg. Matznetter – Abg. Shetty: ... dafür, den Biologieunterricht zu ersetzen! ... wohl etwas anderes!), denn bei zwei Frauen gibt es in der Fortpflanzung immer einen Dritten: Es gibt einen Dritten, einen Samenspender (Zwischenruf des Abg. Matznetter), einen biologischen Vater, ob man möchte oder nicht. Und: Ein Kind hat das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft, ob man möchte oder nicht. Das sind Menschenrechte.

Wo ist das geregelt? – Zum Beispiel in Artikel 8 EMRK oder in Artikeln 7 und 8 der Kinderrechtskonvention. Artikel 7 besagt: Das Kind hat „soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“; Artikel 8 behandelt das Recht des Kindes auf Identität.

Wir tun, was der Verfassungsgerichtshof von uns verlangt, und beschließen heute eine Neuregelung des Abstammungsrechts.

Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist ein Verhandlungskompromiss. Die Notariatserklärung wurde mehrfach angesprochen: Wir hätten das gerne gemacht, denn ohne den Notariatsakt bleibt unser Gesetz hinter der Schutz­intention des Fortpflanzungsmedizingesetzes, das im Jahr 2015 – nach vielen Monaten (Abg. Schallmeiner: Ja, viele Monate!), auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit – hier beschlossen wurde.

Wir haben Standards festgelegt, die wir jetzt aufweichen, denn die Formlosigkeit der Vereinbarung stellt nicht sicher, dass volle Aufklärung vorherrscht – falls ich Herrn Kollegen Troch richtig verstanden habe, hat er das auch angesprochen. Es gibt keine Aufklärung über die Rechtsfolgen, es fehlt die bewusste Zustimmung, es fehlt eine Obergrenze, wie oft Samen gespendet werden darf, die wir im FMedG vorsehen, und – meines Erachtens das wichtigste Thema – der Samen­spender selber muss nicht zwingend angegeben werden, wodurch das Informationsrecht des Kindes nicht gesichert ist.

Ich halte das für problematisch, weil wir wissen, wie wichtig es für den Menschen ist, seine Abstammung zu kennen. Nicht von ungefähr ist es so, dass die DNA-Tests im angelsächsischen Raum boomen. Die Leute bestellen diese im Internet (Abg. Yildirim: Ob das seriös ist, ist eine andere Frage!), sie wollen wissen: Woher komme ich?

Die Bundesregierung hat in der Stellungnahme an den VfGH betreffend das Erkenntnis vom Juni 2022 gesagt, „die Möglichkeit anonymer Samenspenden über das Internet oder im Ausland unter Umgehung der Vorschriften des FMedG [...] ist [...] aus Sicht des Gesetzgebers nicht gewünscht“. – So, ich lasse das so stehen.

Positiv ist, dass wir in unserem Gesetz am Begriff Vater festhalten; das machen nicht alle Länder. (Abg. Belakowitsch: Das ist selbstverständlich, nicht positiv!) Positiv ist, dass wir einen Allparteienkonsens haben, am Verbot der Leihmutter­schaft festzuhalten; auch das gehört in diesen Themenkomplex hinein. (Abg. Disoski: Das kommt da überhaupt nicht rein! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Positiv ist außerdem – wie meine Kollegin Steinacker schon ausgeführt hat –, dass wir ein Samen- und Eizellspenderegister (Abg. Disoski: Das stimmt nicht, Gudrun!) beim Gesundheitsminister beauftragt haben (Abg. Disoski: Das stimmt nicht!) und im Frühjahr hoffentlich ein Ergebnis dazu bekommen. Die betroffenen Kinder können dann ab 14 in Erfahrung bringen, wer die leiblichen Eltern sind – das ist ein Menschenrecht, wie schon gesagt (Abg. Disoski: Stimmt nicht!) –, und ich hoffe, dass es selbstverständlich ist, dass jene Samenspenden, die wir heute regulieren, dann auch in diesem Register eingetragen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Der Applaus ist ein bisschen verkrampft!)

13.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Yannick Shetty. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.