15.25
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um zwei Novellen – die des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und die des Ökostromgesetzes –, die Entlastungsmaßnahmen bringen, die preisstabilisierende Maßnahmen bringen, die eine Anpassung des Fördersystems an die Umsatzsteuerbefreiung bei der Fotovoltaik bringen und die mehr Transparenz bringen. Dies ist also ein wirklich umfangreiches Paket, und ich freue mich sehr, wenn ich in den Ausführungen der Fraktionen hier auch eine umfangreiche Zustimmung bereits erahnen kann.
Ganz kurz zu den einzelnen Punkten – kommen wir zum zentralen Punkt am Anfang und damit zur Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrages 2024 –: Abgeordneter Hammer hat es vorhin erwähnt: 110 Euro spart sich damit ein Haushalt pro Jahr, aber wir unterstützen auch Unternehmen – abhängig von Netzebene und Verbrauch – mit dieser Aussetzung der Pauschale und des Beitrages. Gerade in Zeiten schwieriger Konjunktur soll auch das erwähnt werden.
Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Dämpfung der Inflation im Jahr 2024, aber da wir die Beiträge – Kollege Schroll hat es ja vorhin auch schon erwähnt – bereits zwei Jahre ausgesetzt hatten, ermöglichen wir mit dieser Novelle jetzt, Bundesmittel 2024 sozusagen in das EAG-Förderregime einzufüllen, damit wir den Ausbau weiterhin sicherstellen können, denn darum geht es am Ende: Dieses Gesetz ist das Gesetz zum Weg: 100 Prozent erneuerbarer Strom 2030. – Das ist das Ziel, das wollen wir erreichen, das stellen wir mit dieser Novelle auch trotz der Aussetzung der Beiträge sicher.
Die zweite Maßnahme in diesem Zusammenhang ist eine preisstabilisierende Maßnahme, und auch die möchte ich hier noch erwähnen. Wir haben in den letzten Monaten große Unterschiede auf den Strommärkten gehabt zwischen dem, was die Oemag als Abwicklungsstelle beim Verkauf von Ökostrom, den sie abnimmt, am Strommarkt für den nächsten Tag erzielen kann, und dem, was Einspeiser von der Oemag erhalten. Das ist ein Vermarktungsrisiko für die Oemag, und dieses Risiko minimieren wir mit dieser Novelle. Wir reduzieren damit auch den Förderbedarf und stellen damit sicher, dass wir einen effizienten Mitteleinsatz haben – und wir stellen mit dieser Anpassung auch sicher, dass wir keine negativen Preise für Einspeiser von Ökostrom haben, wenn sie an besonders erzeugungsstarken Tagen einspeisen.
Der dritte Punkt ist die Anpassung des Fördersystems an den PV-Nullsteuersatz. Kollege Hammer hat es vorhin erwähnt: Das Jahr 2023 war ein absolutes Rekordjahr für die Fotovoltaik. Wir haben allein im ersten Fördercall 2023 100 000 Anträge für Fotovoltaikanlagen gehabt. Wenn man auf das letzte Jahr zurückblickt, sieht man, dass das alles in Österreich nie zuvor gesehene Zahlen sind – und zwar bei Weitem nicht! Wir haben da wirklich einen Quantensprung gemacht, und dieser Sprung in den Antragszahlen hat aber natürlich auch das Fördersystem an seine Grenzen gebracht.
Deswegen haben wir im Budgetbegleitgesetz 2024 eine Aussetzung der Umsatzsteuer für Fotovoltaik bis 35 kW Peak beschlossen – eben nach dem Motto: durch null Steuer, null Bürokratie ergeben sich deutliche Erleichterungen, da für diese PV-Anlagen zukünftig keine Förderantragstellung mehr notwendig ist. Durch den vorliegenden Abänderungsantrag wird aber auch sichergestellt, dass es einerseits zu keinen Doppelförderungen kommt und dass andererseits auch niemand um eine Art der Förderung umfällt. Wir führen also ein System gut in das nächste über, aber wie gesagt null Steuer, null Bürokratie, das gilt ab nächstem Jahr für die Fotovoltaik für die Privaten, und das ist wirklich eine große Erleichterung für alle Antragsteller:innen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Steinacker und Wöginger.)
Zur Preistransparenz bei der Fernwärme ist schon einiges gesagt worden; ich möchte auch sagen, wie wichtig das ist. Wir machen Klarstellungen, die dafür sorgen werden, dass die Fernwärmeunternehmen ihre Tarifänderungen rascher einmelden, also unverzüglich einzumelden haben, dass die Daten auch auf der Website der E-Control zu finden sind, dass mit der zusätzlichen Angabe des Gemeindegebiets auch eine Zuordnung erfolgen kann, welcher Tarif zur Anwendung kommt, und auch, wie hoch der eingesetzte Anteil erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme ist – auch das ist ein wichtiger Schritt und ein Service für die Fernwärmekunden und -kundinnen, das wir damit verbessern.
Dann möchte ich auch noch kurz auf die sowohl von Axel Kassegger als auch von Michael Bernhard eingebrachte Frage zur Erhöhung der Förderung eingehen: Wir heben mit dieser Änderung die maximale Förderintensität für die Investitionszuschüsse nur für innovative PV-Anlagen an. Für alle anderen, das heißt Wasser, Wind et cetera, bleibt es bei 30 Prozent maximaler Förderintensität, es geht also wirklich nur um die innovativen Anlagen. Denken Sie an aufwendige gebäudeintegrierte Anlagen oder woran an Zukunftsmusik auch immer man bei der Fotovoltaik noch denken kann, da ermöglichen wir die Anhebung auf 45 Prozent, überall sonst bleibt es wie gesagt bei 30 Prozent. Das ist ein überschaubarer, aber wichtiger Teil. Wir werden einfach alles an Fotovoltaik, was wir nutzen können, brauchen, und da sind innovative Anlagen ein wichtiger Teil.
Übrigens ein Danke in diesem Zusammenhang: Dinge wie diese beziehungsweise auch die Möglichkeit, bei den Einreichkriterien davon abzugehen, dass nur vor Beginn der Arbeiten beantragt werden kann – das hat auch Axel Kassegger erwähnt –, was die Antragsmodalitäten deutlich erleichtert, das ist etwas, was uns die EU ermöglicht hat. Das ist aufgrund einer neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung möglich – ein Danke also an die Europäische Union, die es jetzt möglich macht, dass wir Erleichterungen bei den Fördermodalitäten schaffen können.
Insofern: Es ist eine umfassende Novelle, viel drin, viel an Verbesserung, viel an Erleichterung, ein Mehr an Transparenz. – Herzlichen Dank an alle, die dieser Novelle ihre Unterstützung geben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Litschauer. – Bitte sehr.