14.50

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich mich zuerst einmal bei den Initiatoren des Volksbegehrens Unabhängige Justiz sichern bedanken und Ihnen gratulieren, denn dafür haben sich immerhin 143 217 Wahlberechtigte mit ihrer Stimme starkgemacht. Das ist eine doch erhebliche Zahl, das entspricht 2,6 Prozent aller Wahlberechtigten, und das ist auch ein beachtliches Signal für die zentrale Forderung des Volksbegehrens, nämlich die Etablierung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts.

Aus Sicht der SPÖ laufen Sie hier offene Türen ein. Die SPÖ hat diese Forderung nach einer unabhängigen Anklagebank schon vor sehr langer Zeit aufgestellt und in die politische Diskussion eingebracht. Ich erinnere nur an unseren früheren Justizsprecher Hannes Jarolim, der das immer wieder eingebracht hat.

Schließlich basiert unser Rechtsstaat auf dem Prinzip der Gewaltentrennung, und jede Einflussnahme der Politik auf politische Verfahren schädigt natürlich den Glauben an eine faire Rechtsprechung. Allein schon der Anschein der Einflussnahme ist zwingend zu vermeiden, und das ist mit einem Weisungsrecht der Justizministerin an die Staatsanwaltschaft unvereinbar (Beifall bei der SPÖ), und das umso mehr, als sich die gerichtliche Aufarbeitung einiger Regierungen über Jahre zieht.

Da gibt es immer wieder neue Justizminister und Justizministerinnen, die kommen und gehen, ich erinnere zum Beispiel an die Regierung Schüssel aus dem Jahr 2002. Wie lange hat hier die Aufarbeitung der Beschaffung der Eurofighter oder der Buwog-Affäre gedauert?

Von den letzten 14 Justizminister:innen haben acht der ÖVP oder der FPÖ angehört, und daher muss es den politisch Verantwortlichen doch viel lieber sein, dass der Anschein einer möglichen politischen Einflussnahme unterbunden wird. Es ist schade, dass sich die regierenden Parteien ÖVP und Grüne im Gegensetz zur SPÖ nicht zu einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft durchringen können. Diese mangelnden Bemühungen nimmt man auch im Ausland wahr, etwa bei den Wirtschaftstreibenden. Ich möchte aus dem deutschen „Handelsblatt“ vom Februar letzten Jahres zitieren, darin heißt es unter dem Titel „Österreichs Staatsanwälte scheitern an der Elite des Landes“ – Zitat –: „Unzählige Österreicher sind in Korruptionsverfahren angeklagt. Doch die Staatsanwaltschaft tut sich schwer damit, strafbare Handlungen nachzuweisen.“

Der Unterton sind schlampige Verhältnisse in der österreichischen Justiz, und daher liegt Österreich brandaktuell im gestern veröffentlichten Korruptionsindex auf dem schlechten 20. Platz hinter Ländern wie Estland oder Hongkong. Das ist die juristische Weltkarte, wie sie die ÖVP und die Grünen im Jahr 2024 zeichnen; zum Leidwesen der Österreicherinnen und Österreicher und sicher auch zum Leidwesen der Initiatoren des Volksbegehrens. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Jetzt, Herr Abgeordneter Ragger, gelangen Sie zu Wort. – Bitte schön.