16.28

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Informationsfreiheitsgesetz – das Wort geistert seit 15, 20 Jahren, glaube ich, hier im Haus und in Österreich herum, und heute wird es umgesetzt. Wir werden also gleich hören, was für ein unglaublicher Meilenstein das ist, ein Paradigmenwechsel und so weiter.

Ich gestehe zu: Auch wir unterstützen das Anliegen grundsätzlich, dass man vom Amtsgeheimnis weg zur Informationsfreiheit kommt, dass man also von den Ausnahmen vom Amtsgeheimnis zu den Ausnahmen von der Informationsfreiheit kommt.

Allerdings muss man schon sagen, dass das, was jetzt gemacht wird, also was dann beim Bürger ankommt, bereits in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weitgehend umgesetzt ist. Es gibt bereits jetzt diese Ansprüche, sie sind schon da. Aber ja, es wird also jetzt einfach von der Diktion her umgedreht; und es gibt zum Teil eine aktive Veröffentlichung. – Das ist der positive Teil.

Der negative Teil – wie wir finden und weshalb wir diesem Gesetz nicht zustimmen – sind ein paar Mängel, die uns massiv stören.

Ein Mangel ist: Es gibt eine tatsächliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen System, was die Auskunft beziehungsweise die Transparenz betrifft, denn bereits jetzt war in Artikel 20 B-VG geregelt, dass Studien, Gutachten, Umfragen, die von öffentlichen Institutionen in Auftrag gegeben und finanziert wurden, veröffentlicht werden mussten. Das wird jetzt abgeschafft und gilt jetzt nur noch für Gemeinden ab 5 000 Einwohnern. Das heißt also, für Gemeinden, die weniger als 5 000 Einwohner haben, verschlechtert sich insofern sogar die Transparenz. – Das ist einmal der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist – da bin ich auch wieder bei diesen 5 000 Einwohnern –: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nicht für Gemeinden, die weniger als 5 000 Einwohner haben. Das heißt, etwa 40 Prozent der österreichischen Bevölkerung werden jetzt von diesem Gesetz nicht erfasst. (Abg. Steinacker: Das stimmt ja nicht!) Wir werden dann hören: Ja, die können das aber freiwillig machen, und so weiter. Ja, diese Gemeinden können freiwillig diese Transparenz und diese Informationsfreiheit leben, aber eben freiwillig und nicht als Anspruch. Freiwillig holen sozusagen konnte man es sich jetzt auch schon.

Also das ist ein echtes Manko, und es stellt sich die Frage: Warum ist das notwendig? Warum hat man 40 Prozent der Bevölkerung ausgeschlossen? Man wird argumentieren, die Bürgermeister der kleinen Gemeinden oder die Verwaltung seien überfordert. Ja, das ist alles ein Problem, diese ganze Informationsfreiheit wird am Anfang eine Riesenumstellung sein. Man hätte halt diese kleinen Gemeinden auch unterstützen müssen, aber man kann jetzt nicht hinsichtlich Informationsfreiheit Menschen erster und zweiter Klasse in Österreich schaffen. Das ist ein Grundfehler, und deswegen lehnen wir in erster Linie den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist: Im ursprünglichen Ministerialentwurf war für die Auskunftspflicht für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung die öffentliche Beteiligung bereits auf 25 Prozent reduziert. Jetzt hat man das wieder auf 50 Prozent Beteiligung zurückgeschraubt – also auch da wieder ein Rückschritt gegenüber dem Ministerialentwurf. Diese 25 Prozent Beteiligung sind eine alte Forderung von uns, dass man bereits ab da Auskunft bekommen kann. – Schade, eine Schwachstelle.

Der dritte Punkt ist, dass es eine Cooling-off-Phase geben sollte, also eine Phase insofern, als dass es, wenn man aus dem Parlament oder aus einem Ministeramt ausscheidet und dann allenfalls als Richter in den Verfassungsgerichtshof eintritt, eine Frist dafür gibt, also dass man nicht unmittelbar danach übertreten kann. Das war ursprünglich auch einmal im Ministerialentwurf vorgesehen und ist auch wieder herausgenommen worden.

Es sind jetzt leider etliche Punkte schwach geregelt, oder man hat sich nicht getraut, und das ist ein Grund, dass wir sagen: Das ist nicht das, was wir uns unter einem echten Informationsfreiheitsgesetz vorgestellt haben, und daher lehnen wir das heute ab. (Beifall bei der FPÖ.)

16.33

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.