17.04

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das ist ja fast wie bei einer Oscarrede hier gewesen: Ich danke, ich danke, ich danke. (Heiterkeit bei den Grünen – Abg. Disoski: Ja! Der Anlass ist auch oscarwürdig!) Leider ist es halt nicht so gut wie so mancher Film bei einer Oscarverleihung. Glauben Sie mir, auch ich würde gerne hier stehen und sagen, dass mir das Herz übergeht. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.)

Auch wir erlauben uns einen kleinen Rückblick: Wir sind 2013 ins Parlament eingezogen, und ich kann mich erinnern, dass der allerallererste Antrag, den NEOS jemals eingebracht hat, jener auf Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes war. Das war damals ein Gesetzesantrag, sehr stark angelehnt an den Entwurf, den Expertinnen und Experten gemacht haben, weil wir eben auch der Meinung sind, dass dieser Paradigmenwechsel, der angesprochen wurde, so wichtig ist: die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das im Verfassungsrang gestanden ist, und sozusagen das Herbeiführen der Begegnung zwischen Bürgern und Bürgerinnen und Staat auf Augenhöhe. Das ist ja nicht nichts in einem Land, das ja durchaus von Obrigkeitshörigkeit, Habsburgermonarchie, starker katholischer Kirche geprägt ist – es ist ja auch schon viel Geschichtliches angesprochen worden –, das ist ein enorm wichtiger Schritt.

Umso größer wäre die Chance gewesen, etwas wirklich Großartiges zu schaffen, sodass wir hier hätten sagen können: Das ist jetzt einmal richtig geil, was da gelungen ist!, und zwar parteiübergreifend. Das ist aber leider nicht der Fall. Da sind nicht nur ein paar Wermutstropfen drinnen, sondern schon ganz wesentliche Brocken, die der echten Freiheit (Abg. Disoski: Haben Sie das gelesen ...?!) auf Information und vor allem auch der Transparenz im Wege stehen. Ein bisschen etwas ist ja schon angesprochen worden, ich möchte es noch einmal erläutern.

Auf was hinauf, frage ich Sie sehr ernsthaft, werden bei uns zukünftig Menschen in ländlichen Regionen in Bezug auf den Zugang zu Information schlechtergestellt als Menschen in urbanen Räumen oder in kleineren Städten – auf was hinauf? (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) In den Dunkeldörfern, die entstehen werden (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte! – Abg. Steinacker: Dunkeldörfer – geh bitte!), also Gemeinden unter 5 000 Einwohnern, stellt man sich auf den Standpunkt: Das ist alles viel zu kompliziert, das würde die Verwaltung nur unnötig lahmlegen. Und dort gibt es dann sozusagen dieses Zweiklassenrecht auf Information, dort haben die Bürgerinnen und Bürger nicht diesen Zugang zu Information (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung!), zu Transparenz wie in urbanen Räumen. Auf was hinauf? Ich verstehe es nicht.

Ich erinnere mich: Herr Bundeskanzler Nehammer ist ja manchmal ein Quell origineller Wortmeldungen, und er hat einmal – ich glaube, bei einem Parteitag; ich weiß nicht, was das von euch war – gesagt: Na ja, die Verwaltung, da könnte ja quasi der Bürger kommen, es könnten Querulanten kommen und die Verwaltung in diesen kleinen Gemeinden lahmlegen. – Sehen Sie, ich glaube, darin liegt auch des Pudels Kern: dass Sie immer noch dieses Verständnis haben, dass Verwaltung ein Selbstzweck ist. Dem Bürger, der Bürgerin wird einmal grundsätzlich unterstellt, dass es sich um einen Querulanten oder eine Querulantin handelt, und damit sind wir nicht einverstanden. (Beifall bei den NEOS.)

Darüber könnten wir vielleicht noch diskutieren. Es gibt übrigens die Chance, das Gesetz noch zu verbessern. Unser eigener, mein eigener Antrag, der einen besseren Zugang zu Information bieten würde, steht danach auch noch zur Abstimmung.

Womit wir nicht einverstanden sind: die Frage der Rechtsdurchsetzung; auch das ist schon angesprochen worden. Ich bin ja Juristin, aber ich glaube, es wird für Menschen ganz schwierig sein, dass sie sich, wenn sie an Informationen nicht herankommen, dann überhaupt auf ihre Hinterbeine stellen und sagen: Ich möchte einen Bescheid bekommen, damit ich den dann gerichtlich bekämpfen kann. – So einfach ist das nicht.

Gerade in einer kleinen Gemeinde – das wissen Sie ja – ist es nicht lustig, sich mit dem Bürgermeister oder mit der Bürgermeisterin dort anzulegen, wenn man eine Information nicht bekommt. (Abg. Michael Hammer: Sicher, das sind lauter klasse Leute! – Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Dann ist man auf eigene Kosten wieder wie ein Bittsteller darauf angewiesen, dass man sich dieses Recht bei den Gerichten ausficht – anstatt begleitet zu werden, wie das in anderen Ländern der Fall ist, durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten oder eine Informationsfreiheitsbeauftragte. Das könnte man ja durchaus auch bei Behörden, die schon existieren, ansiedeln. Man will also gar nicht, dass die Bürger zum Recht kommen. (Abg. Michael Hammer: Das ist ja eine Unterstellung!)

Jetzt komme ich zu dem Punkt, der mir – ich gebe ehrlich zu, dass wir erst sehr spät realisiert haben, dass das drinnen ist – wirklich sauer aufstößt, und auch das hat Niki Scherak schon gesagt – Sie können das auch in einem kurzen Sketch der Kabarettisten Florian Scheuba und Thomas Maurer nachsehen –, das ist sozusagen der Gesetzesnachrang, der da drinnen formuliert wird.

Was heißt das? – Sie haben jetzt ein Recht auf Informationsfreiheit, aber dieses Recht kann durch Bundesgesetz und Landesgesetz eingeschränkt werden – juhu! Ich habe in der Vergangenheit schon das eine oder andere hier erlebt, muss ich sagen, zum Beispiel die Schaffung der Cofag, für die man sehenden Auges in eine Blackbox gegangen ist und gesagt hat: Wir wollen eigentlich nicht so gerne, dass man da hineinschaut, um zu sehen, wie wir das mit den Förderungen und den Unterstützungsleistungen machen, und wir wollen eigentlich auch nicht so gerne, dass uns das Parlament kontrolliert. – Das heißt, so etwas wie eine Cofag ist zukünftig möglich, sogar auf Landesebene, indem man einfach sagt: Das ist nicht anwendbar, hier gilt das Recht auf Information nicht.

Damit sind wir bei der Unterstellung, die ich Ihnen heute mitgeben möchte: Sie wollen das eigentlich nicht. Sie wollen das eigentlich nicht. Eigentlich war das schon ganz bequem, dass Sie haben tun und lassen können, was Sie wollen, und sich nicht in die Verwaltung und nicht in das, was Sie da machen, hineinschauen lassen. Und damit das auch in Zukunft sichergestellt wird, können alle Länder und auch der Bund Gesetze beschließen, die das Ganze wieder ad absurdum führen.

Das ist so schade, denn es hätte so geil sein können! Dann hätten wir auch zugestimmt und mir wäre auch das Herz übergegangen, aber so – aus Protest –: Nein zu diesem Gesetz! (Beifall bei den NEOS.)

17.10

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte.