21.16

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich werde zu zwei Berichten sprechen, erstens zum Bericht betreffend „Wald im Klimawandel“. Wenn man sich vergangenen Sommer beziehungsweise in den letzten Jahren angeschaut hat, welche Fichtenwaldabschnitte es nach Sturmereignissen von den Hängen gerissen hat, weiß man, dass es bei den in diesem Rechnungshofbericht angesprochenen Themen höchst dringend ist: Es braucht mehr Engagement bei den Verjüngungsmaßnahmen und für eine nachhaltige und ökologische Waldbewirtschaftung. Das ist, glaube ich, ein ganz essenzieller Punkt – auch wirtschaftlich ein essenzieller Punkt – für unsere gesamte Waldbewirtschaftung und insbesondere für die Österreichische Bundesforste AG.

Zweitens, und das wurde bereits von mehreren Abgeordneten zum Thema gemacht, möchte ich zur Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG sprechen. Es wurden fünf Tatbestände geprüft – fünf Prüftatbestände –, wobei es aus meiner Sicht bei allen Tatbeständen schwerwiegende Mängel und Versäumnisse gegeben hat.

Wenn wir heute ein historisches Ereignis feiern können, nämlich dass wir das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen haben, dann frage ich mich: Wie wäre das beispielsweise im Fall von Mittersill gewesen, als damals, 2014, 2015, dieser Verkauf abgewickelt wurde, wenn Bürger:innen, wenn Institutionen die Möglichkeit gehabt hätten, auf Vertragsunterlagen, auf Informationen zuzugreifen? Auch der präventive Charakter ist zu bedenken – also zu wissen, dass diese Unterlagen von der Gemeinde Mittersill öffentlich gemacht werden müssen – eine Gemeinde mit mehr als 5 000 Einwohnern –, da glaube ich, dass sich solche Fälle in dieser Art und Weise nicht mehr wiederholen.

In Mittersill wurden 2015 rund 43 000 Quadratmeter von den Bundesforsten verkauft, und vier Jahre später kommt es im Rahmen einer Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer Neubewertung der Liegenschaften – die nun einen um das 17-Fache angestiegenen Grundstückswert aufweisen! Da fragen sich die Steuerzahler:innen schon: Was ist da der öffentliche Charakter? Was ist da das Allgemeininteresse eines Betriebs – der Bundesforste, die dieses Geschäft abgewickelt haben –, noch dazu bei einem Grundstück, auf dem dann Zweitwohnsitze geschaffen wurden?

Es wurde bereits positiv erwähnt, dass der Aufsichtsrat 2020 auch tätig geworden ist, aber ich frage mich auch: Was sind denn die Aufsichtspflichten und wie werden sie in den Aufsichtsräten wahrgenommen?

Die Tätigkeit, die Funktion eines Aufsichtsrates ist eben eine große Verantwortung. Diese Funktion bedeutet auch, sich Wissen zu beschaffen, dafür auch Zeit und Arbeit bereitzustellen. An dieser Stelle muss man, glaube ich, schon einmal auch allen ehrenamtlichen Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten in Österreich Danke sagen, die das pflichtbewusst machen. Kritisch erwähnen muss man aber auch all jene, die meinen: Ich habe einen Haufen Aufsichtsratsfunktionen, pflege meine Netzwerke und sitze die Sitzungen ab! – Auch das sind Dinge, die der Rechnungshof sehr kritisch bemängelt hat, auf die er hingewiesen hat.

Ein dritter, letzter Punkt noch zu diesen Liegenschaftsverwertungen und ‑verkäufen: Auch die Gemeinden spielen dabei eine wesentliche Rolle. Es ist, glaube ich, gerade für Gemeinden wichtig, nachvollziehbare Richtlinien zu haben, die Vertragsraumordnung in den Ländern nach den Landesgesetzen anzuwenden, vor allem auch in dem Sinne, das Allgemeinwohl vor das Einzelinteresse zu stellen. (Beifall bei den Grünen.)

21.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.