11.51

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher:innen! Wir sind jetzt beim dritten Volksbegehren, das wir heute behandeln, und ich möchte allen voran einmal allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern dieser Volksbegehren meine Wertschätzung entgegenbringen, denn ich halte es für wichtig, dass man diese Instrumente der direkten Demokratie nutzt und in Anspruch nimmt.

Gerade bei diesem Thema zeigt die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer durchaus, dass es eine große Verunsicherung und eine Sorge gibt. Ich glaube, das muss man ernst nehmen und das sollte man auch so zur Kenntnis nehmen. Meine Damen und Herren, ein bisschen differenzierter sehe ich das allerdings bei den Einbringern dieses Volksbegehrens: Hinter diesem Volksbegehren steht der ehemalige FPÖ-Landesrat Waldhäusl aus Niederösterreich, und das war Teil einer Wahlkampfstrategie. Solche Instrumente für eine Kommunikationsstrategie und für einen Wahlkampf zu missbrauchen halte ich für einen Fehler, und ich stelle das auch sehr stark infrage. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Lausch: Was ist das für ein Argument?)

Dann komme ich schon zu den Forderungen dieses Volksbegehrens: Sie suggerieren ganz, ganz einfache Lösungen für ein komplexes Problem. (Abg. Amesbauer: Das ist meistens so!) Das mag vielleicht, Kollege Amesbauer, bei der FPÖ so sein, dass Sie glauben, man kann das einfach lösen. Die Wahrheit ist aber: Sie wollen es gar nicht lösen, Sie haben kein Interesse an Lösungen, Sie haben nur Interesse an billigem Populismus. (Beifall bei der SPÖ.  Abg. Lausch: Sie wissen die Wahrheit! Sie haben die Wahrheit gepachtet!)

Genau das haben uns eigentlich auch die Experten im Hearing bestätigt: dass das, was im Text des Volksbegehrens steht, eigentlich rechtlich gar nicht möglich ist. Kollege Gödl hat ausgeführt, wie das BKA und das BFA vorgehen: Außerlandesbringungen, Aberkennung des Asylstatus, wenn es zu Straftaten kommt. Das ist das Wesentliche, da müssen wir eine Lösung finden.

Viele Formulierungen in diesem Volksbegehrenstext sind einfach ganz, ganz unkonkret und nicht klar gefasst. Wer ist straffällig? Von welcher Straffälligkeit sprechen wir hier? Es ist ganz unbestimmt definiert, es wird nicht unterschieden, ob es um eine Haftstrafe oder um eine Geldstrafe geht und, und, und. (Abg. Amesbauer: Das stimmt schon! Jede Form einer Straftat!) Da gibt es eine Reihe von problematischen Formulierungen.

Selbst wenn wir das alles ausklammern, meine Damen und Herren, selbst wenn wir alles ausklammern, was so an rechtlichen Bedenken im Raum steht, dann stellt sich doch eine ganz entscheidende Frage: Wenn jemand bei uns eine Straftat begangen hat und wir ihn sofort außer Landes bringen, wer garantiert uns, dass er in seinem Herkunftsland diese Strafe absitzen muss? Ich vertraue dem Taliban-Regime nicht, dass ein Täter, der ein Verbrechen begangen hat, dort dann eine Strafe absitzen muss. Da habe ich kein Vertrauen. Sie sind offenbar die Freunde der Taliban, aber ich habe kein Vertrauen, dass jemand, der hier in Österreich eine Straftat an einer Frau begangen hat, dann in Afghanistan tatsächlich auch in Haft genommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher ist es aus unserer Sicht ganz, ganz klar, wir haben eine ganz klare Position in dieser Frage: Eine Straftat muss mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Unabhängig von der Herkunft des Täters muss die Strafe in Österreich und nicht in einem anderen Land abgesessen werden, es ist so. Nach der verbüßten Strafe sollen wir schauen, welche Möglichkeiten es nach internationalem Recht gibt, die Menschen außer Landes zu bringen, sie wieder zurück ins Herkunftsland zu bringen, aber die Strafe muss in Österreich abgesessen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.55

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.