12.43

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Namen meiner Kollegin Sabine Schatz darf ich die Schülerinnen und Schüler vom Poly Perg sowie die Initiatoren des Volksbegehrens recht herzlich begrüßen! Schön, dass ihr aus Oberöster­reich hergereist seid! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Du bist, was du isst. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind Gott sei Dank kritischer geworden und schauen mittlerweile sehr genau darauf, was auf ihrem Teller landet, was sie zu sich nehmen. Eine umfassende Lebensmit­telherkunftskennzeichnung bedeutet für uns auch, Tierhaltungsstandards klar und verständlich auszuweisen. Die Debatten rund um die Tiertransport­skandale der letzten Jahre, aber auch die Tatsache, dass acht von zehn Schwei­nen noch immer auf einem Vollspaltenboden großgezogen werden, haben dazu geführt, dass Konsumentinnen und Konsumenten mittlerweile sehr kritisch sind. Sie schauen bewusst auf Regionalität, auf Lebensmittel, die in ihrer Umgebung erzeugt werden, mit umfassender Lebensmittelherkunftskennzeichnung. Sie fordern diese auch ein. Das braucht es, das müssen wir dringend umsetzen.

Der aktuelle Tierhaltungsskandal in der Südsteiermark hat wieder einmal gezeigt, dass unser Tierschutzsprecher Didi Keck mit seinen Anträgen sehr wohl recht hat. Diese Dinge finden aber leider hier im Parlament kein Gehör der Re­gierungsparteien. Sie werden von ihnen nicht unterstützt, es gibt aber dringenden Handlungsbedarf. Wenn solche Funktionäre wie dieser 4 000 Tiere nicht tierartgerecht hält, macht man sich schon Gedanken. Unseres Erach­tens sind das Experten, und wenn selbst die so mit ihren Tieren umgehen, stellt sich die Frage, wie das erst andere machen. Da braucht es dringend klare Zeichen und eine schnelle Umsetzung. (Beifall bei der SPÖ.)

Hochwertige Tierwohlstandards und gleichzeitig Vollspaltenböden gehen sich unseres Erachtens einfach nicht aus. Der Verfassungsgerichtshof hat auch klar aufgezeigt, dass es viel zu lange dauert, bis die Vollspaltenböden wegkom­men. Dementsprechend wurde das Gesetz ja auch aufgehoben. Wir müssen schnell und entschlossen handeln. Mit einem Agrarbudget von insge­samt 3,1 Milliarden Euro und einem Sonderbudget von 360 Millionen Euro speziell für das Impulsprogramm zur Umstellung haben wir ja die finan­ziellen Mittel. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen unterstützt werden. Sie dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Ganz klar müssen wir darauf schauen, dass die bereitgestellten Mittel ausreichend sind, damit einge­streute Liegeflächen und der Zugang zu Weideflächen für Rinder zu einer grundlegenden Verbesserung der Tierhaltung führen können und damit auch zu einer höheren Qualität unserer Lebensmittel. Eine verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung ist ein grundlegendes Instrument dafür. Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tierwohl und Tierhaltungskennzeichnung als Chance für die österreichische Landwirtschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

durch Expertinnen und Experten eine Berechnung durchführen zu lassen, welche Summe für ein Umbauprogramm der österreichischen Vollspaltenböden-Ställe notwendig ist und eine Umschichtung des 3,1 Milliarden € schweren Agrarbudgets so vorzunehmen, dass ein Umbau der Ställe mit Vollspaltenboden-Haltung in Österreich in Stallsysteme mit hochwertigen Tierhaltungsstan­dards sowohl im Schweine- als auch im Rinderbereich inklusive Ein­streuverpflichtung innerhalb von fünf Jahren möglich ist. Diese Schwerpunkt­setzung ist bereits für das mit 360 Millionen € dotierte sogenannte ‚Impulsprogramm‘, welches in den Jahren 2024 bis 2027 wirksam sein soll, vorzusehen. Damit soll auch eine Herkunftskennzeichnung verbunden mit einer für Konsument:innen verständlichen und verpflichtenden Tierhaltungskenn­zeichnung einhergehen.“

*****

Lasst uns gemeinsam eine transparente, nachhaltige und tierfreundliche Land­wirtschaft fordern. Unsere Konsumentinnen und Konsumenten fordern es, unsere Nutztiere brauchen es und unsere landwirtschaftlichen Betriebe profitieren davon. Unterstützt den Antrag! (Beifall bei der SPÖ.)

12.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd,

Genossinnen und Genossen

Zu TOP 4 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über das Volksbegehren (2174 d.B.) „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeich­nung!“ (2429 d.B.)

betreffend Tierwohl und Tierhaltungskennzeichnung als Chance für die österreichi­sche Landwirtschaft

Das Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung“ befasst sich mit dem Thema heimisch-regional erzeugte Lebensmittel und umfassen­de Lebensmittelherkunftskennzeichnung.

Die Debatten rund um Tiertransportskandale der letzten Jahre, aber auch insbeson­ders rund um die Tatsache, dass in Österreich mehr als 8 von 10 Schweinen auf Vollspaltenböden gehalten werden, haben das Thema verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung verbunden mit Tierhaltungskennzeichnung stark befördert. Hier­bei ist wichtig festzuhalten, dass es eine große Chance für tierhaltende Betriebe in Österreich wäre, in Zukunft Fleisch von Tieren mit deutlich höheren Tierhal­tungsstandards zu produzieren, als dies der bestehende Mindeststandard in Öster­reich derzeit ist.

Konsumentinnen und Konsumenten erwarten sich mehr Information, wenn sie Fleisch einkaufen, sei es in der Direktvermarktung, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie. Nur eine Herkunftskennzeichnung verbunden mit einer Kennzeichnung der Tierhaltungsstandards würde eine echte Wahlfreiheit gewährleisten.

Im Jahr 2022 wurde eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die eine über­lange Übergangsfrist für das Ende der Haltung von Schweinen auf „unstruktu­rierten Vollspaltenbuchten“ vorsieht. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Änderung nunmehr aufgehoben, womit endlich mehr Tierschutz im Bereich der Haltung von Schweinen innerhalb einer viel kürzeren Frist gesetzlich vorgegeben werden muss. Dem Landwirtschaftsminister stehen mittlerweile 3,1 Milliarden € Agrarbudget im Bundesbudget zur Verfügung. Mit einem Impulsprogramm in der Höhe von 360 Millionen € für die Jahre 2024 bis 2027 sollen Mittel außerdem so eingesetzt werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt werden.

Die vorhandenen Mittel müssen schwerpunktmäßig und vor allem zielgerecht in die Erhöhung der Standards für die Haltung von Tieren, insbesonders von Schwei­nen und Rindern umgeschichtet werden. Dabei ist in Haltungssysteme mit verpflich­tend ausreichend großen eingestreuten Liegeflächen zu investieren, da diese entscheidend für das Tierwohl sind. Insbesonders bei Rinderstallungen muss ein Zugang zu einer ständig erreichbaren Weidefläche vorgesehen sein. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürfen sich erwarten, dass die Politik mit diesen Geldern sinnvolle Maßnahmen und nicht nur unzureichende Korrekturen er­greift. Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Mehrpreis für Tierwohlprodukte zahlen, wollen echte Veränderungen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit seiner Entscheidung die Grundlage dafür gelegt, dass aus Gründen des Tierschutzes der Umbau der Stallungen bei Schweinen viel schneller gehen muss. Dies muss zeitgleich auch für Rinder in Angriff genommen werden. Eine verpflich­tende Herkunftskennzeichnung muss mit einer höheren Qualität einhergehen. Dies wird durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs nunmehr in Österreich möglich. Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind in diesem Zusammen­hang zu unterstützen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

durch Expertinnen und Experten eine Berechnung durchführen zu lassen, welche Summe für ein Umbauprogramm der österreichischen Vollspaltenböden-Ställe notwendig ist und eine Umschichtung des 3,1 Milliarden € schweren Agrarbudgets so vorzunehmen, dass ein Umbau der Ställe mit Vollspaltenboden-Haltung in Österreich in Stallsysteme mit hochwertigen Tierhaltungsstan­dards sowohl im Schweine- als auch im Rinderbereich inklusive Einstreuverpflichtung innerhalb von fünf Jahren möglich ist. Diese Schwerpunktsetzung ist bereits für das mit 360 Millionen € dotierte sogenannte „Impulsprogramm“, welches in den Jahren 2024 bis 2027 wirksam sein soll, vorzusehen. Damit soll auch eine Herkunftskennzeichnung verbunden mit einer für Konsument:innen verständlichen und verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung einhergehen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.