18.33
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen schon, was kommt: Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Das Apothekengesetz wird geändert, und das ist gut so.
In den Debatten über die Arzneimittelengpässe war es nämlich so, dass den Apotheken viel in die Schuhe geschoben wurde: falsche Lagerhaltung, zu wenig Medikamente, hilflose Mitarbeiter. Was aber stimmt, ist, dass die Apotheken oftmals relativ strenge Regulierungen haben: Wo darf welche Apotheke wie weit weg sein? Wer darf unter welchen Auflagen eine Filialapotheke aufmachen?
Diese Änderung gibt den Apotheken nunmehr aber die Freiheit, ihre Öffnungszeiten flexibler zu handhaben und damit potenziell auch Angestellten flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten – also eine gute Änderung. Außerdem werden gewisse Gesundheitsaufgaben in Zukunft in Apotheken angeboten: Blutzuckermessungen für Diabetiker, kleinere Diagnosetests, ob es sich um eine Grippe oder ein RS-Virus handelt. Die Apotheken werden damit von Verkaufsstellen mehr zu Gesundheitseinrichtungen.
Blöderweise wird dabei eine Kompetenz von mehr als 2 000 Apotheker:innen ignoriert: Die können impfen – also nicht einfach eine Nadel in einen Arm schmeißen, so wie ich das wahrscheinlich machen würde, sondern die haben tatsächlich einen Kurs, der von einem Arzt durchgeführt wurde, abgeschlossen. Wenn diese Apotheker:innen jetzt auch impfen dürften, könnte man Patienten viele Wege und dem Gesundheitssystem Kosten für viele Arztbesuche ersparen.
Von uns NEOS gibt es diese Forderung seit vielen Jahren, immerhin können in vielen europäischen Ländern Menschen in der Apotheke geimpft werden. Bei uns geht das nicht. Das würde nicht nur die Impfbereitschaft, sondern auch die Durchimpfungsraten erhöhen, was in Zeiten wie diesen ja durchaus von Vorteil wäre.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, und wie wir aus den Diskussionen im Ausschuss auch wissen, gibt es eine Mehrheit der Abgeordneten, wenn auch nicht der Parteien, diesen Vorschlag zu unterstützen. Deswegen möchte ich Ihnen allen noch einmal die Möglichkeit, die Gelegenheit geben, Impfen in der Apotheke zu ermöglichen und Patient:innen und die Ärzteschaft zu entlasten.
Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen
In Artikel 1 wird in Ziffer 18 nach § 5 (2) 2. folgende Ziffer 3 hinzugefügt:
„3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass.“ – Vielen Dank.
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Ich bitte hier ein elftes Mal um breite Zustimmung. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
18.36
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
zum "Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 3868/A der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetzt 2002 geändert werden" - TOP 13
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in Ziffer 18 nach §5 (2) 2. folgende Ziffer 3 hinzugefügt:
„3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass."
Begründung
Mit der vorliegenden Änderung des Apothekengesetzes werden kleinere Änderungen im Bereich der Kompetenzen gesetzt, um Apotheken mehr Verantwortung als Stellen des Gesundheitssystems zu geben und dort kleine Gesundheitstests vorzunehmen. Ein weiterer Teil, zu dessen Einführung mit diesem Gesetz nun offenbar doch der Mut gefehlt hat, wäre allerdings das Impfen in den Apotheken. Ursprünglich wurde dies vom Minister immer wieder als Wunsch geäußert und auch in den Stellungnahmen zu diesem Gesetz wurde diese Kompetenz für Apotheker:innen mehrfach gefordert.
Über 2.000 Apotheker:innen haben bereits eine Impfausbildung und mit über 400.000 Patientenkontakten pro Tag weiß man auch, dass Patient:innen in Apotheken jedenfalls anzutreffen sind. Wer sich aktuell impfen lassen will, braucht aber nicht einen dieser Besuche, sondern oft zwei Arztbesuche und einen Apothekenbesuch, um den Impfstoff zu erhalten. Dabei wäre die Einführung von Impfdienstleistungen in österreichischen Apotheken ein wesentlicher Schritt, um die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Mit besorgniserregend niedrigen Impfraten von etwa 10% bei saisonalen Krankheiten wie der Grippe steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Insbesondere angesichts der Gefahr, die von mehreren gleichzeitig auftretenden Krankheitswellen ausgeht, ist eine Erhöhung der Impfraten dringend geboten.
Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstellen hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Besonders eben, da diese als Anlaufstellen für Patient:innen weniger und kürzere Wartezeiten bedeuten würden und beispielsweise auch berufstätigen Eltern ermöglichen, ohne großen Aufwand Impfungen für sich und ihre Kinder zu erhalten. Der Blick ins Ausland, wo in über 20 Ländern zumindest Grippeimpfungen in Apotheken bereits erfolgreich etabliert wurden, unterstreicht die Effektivität dieses Ansatzes.
Neben zahlreichen Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf des Apothekengesetzes haben auch die Wortmeldungen im Gesundheitsausschuss gezeigt, dass eine Vielzahl von Abgeordneten verschiedenster Parteien die Einführung dieser Möglichkeit begrüßen würden. Zusammenfassend ist die Zulassung von Impfungen in Apotheken nicht nur eine logische, sondern auch eine von Experten und der Bevölkerung geforderte Erweiterung des Gesundheitsservices. Sie bietet das Potenzial, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten und die öffentliche Gesundheit zu stärken. Es ist an der Zeit für alle, diesen Vorschlag zu unterstützen und gemeinsam einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung in unserem Land zu leisten.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Saxinger. – Bitte.