19.48

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich möchte die Debatte nicht in die Länge ziehen, sondern die entsprechende Regelung nur noch einmal klarstellen. Natürlich ist es zulässig, und kein Mensch in Österreich wird den Obersten Gerichtshof oder den Verwaltungsgerichtshof einschränken – die Frage ist eine der Interpretation. Für uns war aus den Stenographischen Protokollen immer klar ersichtlich, was unter Heimopferrente zu verstehen ist, wie sie zu interpretieren ist. Der Oberste Gerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof sind zu einem anderen Schluss gekommen.

Es ist für den Gesetzgeber natürlich zulässig, seine Interpretation noch einmal zu verstärken. Wir haben das im Ausschuss gemeinsam mit dem Minister sehr klar formuliert – alle zusammen, einstimmig, ausgenommen die NEOS, weil sie sagen, dass wir an dem Urteil des Obersten Gerichtshofs festhalten müssen – und erheben das auch zu einer Verfassungsbestimmung, weil klargestellt sein muss, dass es nicht sein kann, dass diesen Heimopfern, denen Leid widerfahren ist, aufgrund einer Interpretation seitens des Obersten Gerichtshofes oder auch des Verwaltungsgerichtshofes eine Einschränkung auferlegt wird.

Darauf zielt die Regelung ab, das ist die gesetzliche Bestimmung, die wir heute festlegen wollen, und das war, glaube ich, ein guter Weg, das gemeinsam – auf Initiative der Freiheitlichen – gemacht zu haben. (Beifall der Abg. Belakowitsch. – Abg. Haubner: Sehr mangelnder Applaus!)

19.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Vielleicht darf ich bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass wir bei der Abstimmung, die wir demnächst durchzuführen haben, ein entsprechendes Quorum benötigen.

Nächster Redner ist Mag. Ernst Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter Gödl.