10.41

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Die Bundesregierung hat dieses Konjunkturpaket am 27. Februar 2024 präsentiert, aber erst 17 Stunden vor der Sitzung des Finanzausschusses war die schwarz-grüne Regierungsfraktion in der Lage, die entsprechenden Ab­änderungsanträge an die anderen Parlamentsfraktionen zu übermitteln. Das ist ein schlechter Stil, so geht man mit der Opposition nicht um. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Anträge sind aber noch immer nicht ausgereift. In der heutigen Sitzung wird es zahlreiche Abänderungsanträge geben, und offenbar braucht die Bundesregierung eine weitere Ausschusssitzung und auch eine weitere Plenarsitzung, um dieses Konjunkturpaket endlich auf den Weg zu bringen. Dieser chaotische Arbeitsstil ist symptomatisch für diese schwarz-grüne Bundesregierung. (Abg. Schwarz: Nein, das ist ...!) Das haben wir bei den Coronamaßnahmen gesehen, und das sehen wir auch jetzt wieder bei diesem Konjunkturpaket. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Transparenz dieses Konjunkturpakets. Sämtliche Maßnahmen dieses Konjunkturpakets wurden in Form von Initiativanträgen eingebracht, welche keine wirkungsorientierte Folgenab­schätzung beinhalten. In diesen Anträgen gibt es keine Angaben zu den finanziellen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Durch diese Vor­gehensweise wird die Qualität und die Transparenz des Gesetzgebungs­prozesses massiv eingeschränkt. (Beifall bei der FPÖ.) Bedauerlicherweise legt diese schwarz-grüne Bundesregierung auf Begutachtungsverfahren auch keinen Wert mehr.

Abschließend noch einige kritische Anmerkungen zur Gebührenbefreiung im Ge­richtsgebührengesetz, betreffend die noch viele, viele Fragen ungeklärt sind und viele Details fehlen.

Erstens einmal ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum es keine äquivalente Befreiungsbestimmung im Grunderwerbsteuergesetz gibt.

Zweites ist es auch nicht nachvollziehbar, warum die Gebührenbefreiung als Freibetrag ausgestaltet ist. Diese Ausgestaltung als Freibetrag ist sozial absolut nicht treffsicher. Ein Stufentarif oder eine Einschleifregelung wären fairer, gerechter und sozial treffsicherer gewesen. Es ist auch vollkommen unverständ­lich, dass auch diejenigen gefördert werden, die sich eine Immobilie zu einem Kaufpreis von fast 2 Millionen Euro leisten können. (Abg. Pfurtscheller: Bis!) – Nein, Sie lesen das Gesetz nicht richtig. Für Schwarz-Grün gilt nämlich eine Immobilie erst ab 2 Millionen Euro als Luxusimmobilie. Eine Im­mobilie, die zum Beispiel 1,8 Millionen Euro kostet, ist für Schwarz-Grün nach der Gesetzesdefinition keine Luxusimmobilie. (Abg. Kickl: Na servas!) Da kann man nur mehr den Kopf schütteln. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch eine legistische Anmerkung an die beiden Antragsteller Karlheinz Kopf und Jakob Schwarz: Wenn man sich § 25a Abs. 4 GGG ansieht: Da steht: „Ab [...] 2 Millionen Euro besteht keine Gebührenbefreiung.“ Liest man in den Gesetzesmaterialien nach, so steht was drinnen? – „Mehr als 2 Millionen Euro“. Das heißt, Gesetz und Materialien widersprechen sich da. So also arbeiten die Regierungsfraktionen, offenbar liest sich überhaupt keiner die Anträge durch, die hier eingebracht werden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schwarz.)

Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Chaotische und intransparente Gesetzge­bungsprozesse ohne wirkungsorientierte Folgenabschätzung und ohne Begutachtungsverfahren – das ist der Arbeitsstil dieser schwarz-grünen Bundes­regierung. (Abg. Maurer: ... war es jetzt zu langsam, aber gleichzeitig hätten wir eine Begutachtung machen sollen?! Also wie jetzt?) Wer Gesetze produziert, muss auch wissen, was diese kosten. (Abg. Deimek: Das ist ... wurscht!) Diese Bun­desregierung weiß es nicht. Daher ist es auch kein Wunder, dass die schwarz-grüne Bundesregierung in ihrer fünfjährigen Regierungszeit fast ein Drittel der Schulden der Republik Österreich angehäuft hat, zulasten der Steuerzahler und zulasten der künftigen Generationen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

10.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Maurer. – Bitte.