12.56
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Obernosterer, wenn die Regierung ein bisschen weniger in den Säckel der Menschen hineingreifen würde, dann könnten sie sich leichter etwas fürs Eigentum ansparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Gott sei Dank macht das diese Regierung jetzt. Wir werden dieser befristeten Abschaffung der Eintragungsgebühren zustimmen, weil – das muss man schon sagen –: Jedes Mal, wenn der gierige Staat seine Hand aus den Geldbeuteln der Österreicher herauszieht, ist das zu begrüßen.
Wie so oft steckt der Teufel aber im Detail. Die Grünen verwenden oft den Begriff soziale Gerechtigkeit. Ich frage mich, wo die soziale Gerechtigkeit laut Grünen liegt, wenn jemand, sagen wir, eine Wohnung um 1,9 Millionen Euro kauft und dafür mehr Entlastung bekommt als jemand, der sich eine Wohnung oder ein kleines Haus um 300 000 Euro vom Mund abspart. Wo ist da die soziale Gerechtigkeit?
Verstehen Sie uns nicht falsch, gerade wir Freiheitlichen leben das Leistungsprinzip am allerstärksten (Abg. Herr: Aha!), aber ich glaube, Leistungsträger in Österreich hätten nichts gegen eine Einschleifregelung, mit der man sagt, es wird portioniert, niedrigere Kaufpreise werden besser behandelt, die höheren fallen durch. Vor allem könnte man, wenn man eine solche Einschleifregelung durchgesetzt hätte, sagen – weil es heißt, es ist zu kompliziert –: Es ist nicht zu kompliziert, das gibt es bereits bei der Grunderwerbsteuer!
Zum Thema Grunderwerbsteuer möchte ich auch etwas sagen: Wenn man bei den Eintragungsgebühren eine Einschleifregelung durchgesetzt hätte, dann könnte man – bei niedrigen Kaufpreisen – Familien, die sich ihr erstes Eigenheim anschaffen, auch die Grunderwerbsteuer ersparen – so, wie es der ÖVP-Finanzminister ja auch versprochen hat.
Leider muss ich auch die schlechte Handwerkskunst dieses Gesetzes kritisieren. Als Rechtsanwender ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Verkäufer, ein Notar, ein Rechtsanwalt, ein Treuhänder diesen Grundbuchsantrag drei Monate lang bei sich liegen lassen muss, bevor er ihn dem Grundbuchsgericht übergeben kann. Die Verkäufer werden sich bei Ihnen bedanken, dass sie drei Monate warten müssen. Auch die Rechtspfleger und die Grundbuchsgerichte werden sich bei Ihnen bedanken, weil sie ab 1.7., also genau zu Beginn der Ferienzeit, wenn die Menschen mit ihren Kindern vielleicht auf Urlaub fahren wollen, quasi von den Kaufverträgen der letzten drei Monate überschwemmt werden, weil bis dahin wahrscheinlich niemand mehr etwas eintragen lassen wird. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Kollege Linder hat es schon gesagt: Ich empfinde es auch als wichtig, dass nicht Einheitsparteibonzen Gesetze schreiben, sondern Menschen aus der Wirtschaft. (Abg. Voglauer: Ah, echt?! Das finde ich nicht gescheit! – Abg. Lukas Hammer: Ihr seid keine Bonzen?) Es gibt hier im Haus genug Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, vielleicht könnte man ein bisschen mehr auf die hören und weniger auf die - - (Abg. Stögmüller: Die Partei der Notare und Rechtsanwälte!) – Ja, ja, ja, lernt einmal etwas Gescheites, dann kommt auch etwas Gescheites dabei raus! (Beifall bei der FPÖ.)
12.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.