16.43

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dieser Tagesordnungspunkt gibt mir die Gelegenheit, auch ganz grundsätzlich darzulegen, worauf unsere Politik fußt. Wir spalten nicht, wir verbinden. Wir haben das Ohr am Volk (Abg. Belakowitsch: Ja, genau!) und wir nehmen die Sorgen und die Anliegen der Bevölkerung ernst. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Bei welchem Volk?)

Wir verfolgen eine Politik, die die Bedürfnisse und Interessen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung berücksichtigt (Abg. Schnedlitz: Was jetzt: Breite oder Mitte? – Abg. Belakowitsch: Die breite Mitte!), anstatt extreme Positionen einzunehmen. Wir analysieren, wir evaluieren geeignete Maßnahmen und setzen diese dann auch europarechtskonform um. Wir sehen dabei Österreich und unsere Institutionen und Europa als Partner und nicht als Feinde. Dabei stellen wir die Interessen der österreichischen Wirtschaft, der Arbeitsplätze und der Konsumentinnen und Konsumenten in unserer Heimat in den Vordergrund. Wir sprechen dann von einer Lösung, wenn sie pragmatisch und unbürokratisch ist.

Deswegen möchte ich jetzt an dieser Stelle auch ganz konkret auf diesen Antrag eingehen, meine Damen und Herren, und auf dieses Thema, das wir hier behandeln.

Wir alle wissen, dass wir in bewegten Zeiten leben, daher ist es auch wichtig, seinen Prinzipien treu zu bleiben, und es hilft nichts, wenn man hier – wie es auch Kollege Wurm gemacht hat, und das hätte einiger tatsächlichen Berichtigungen bedurft, die ich aber nicht machen werde, ich stelle das in meiner normalen, regulären Redezeit richtig – so agiert. Der Kollege hat zum Beispiel zwei Anträge miteinander verwechselt, denn beim Thema Skimpflation geht es ja um Qualität von Lebensmitteln und Produkten und bei der Shrinkflation geht es um deren Menge.

Wir haben im Konsumentenschutzausschuss unter anderem auch ein ganz wichtiges Vorhaben auf Schiene gebracht, nämlich die Finanzbildung. Finanzbildung sieht vor, dass schon Schülerinnen und Schülern vermittelt wird, wie in Österreich die Marktwirtschaft funktioniert, wie man Geld verdient, aber auch, wie man bei Produkten die Produktinformation versteht und auch die Informationen, die da aufgeschrieben sind, liest und in Eigenverantwortung entsprechend wahrnimmt und ernst nimmt. So darf ich hier auch an die EU-Preisangabenrichtlinie erinnern, die eine Grundpreisauszeichnung von Nennfüllmengen vorsieht.

Wir haben auch – ganz gemäß unseres Prinzips – die Unterlage und die Studie der Bundeswettbewerbsbehörde, die jüngst erschienen ist, aufmerksam gelesen – diese hat zum Ausdruck gebracht: Ja, bei den Nennfüllmengen kann es potenziell Themen geben –, daher beauftragen wir hier als Parlament den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister, dieses Thema nicht nur zu evaluieren, sondern auch uns als Parlament gesetzeskonforme Regelungen vorzuschlagen, weil es auch auf europäischer Ebene eine Initiative gibt, die vorsieht, genau dieses Thema zu regulieren.

Wir sind nämlich Freunde von unbürokratischen Lösungen und sagen deswegen auch immer: Wenn man sich ein Gesetz ersparen kann, weil es einen größeren Rahmen dafür gibt, dann ist das gut so. Das stärkt nicht nur Österreichs Wettbewerbsfähigkeit, das stärkt die Wirtschaft, sondern sichert auch Arbeitsplätze in Österreich und schafft Vertrauen in unsere Marktwirtschaft, im Interesse der Kundinnen und der Kunden. (Beifall bei der ÖVP.)

16.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Werner. – Bitte sehr.