17.15

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Wir haben es schon gehört, heute diskutieren wir einen Antrag, der eine EU-Verordnung umsetzt. Es ist erfreulich, dass damit bereits jetzt begonnen wird, obwohl diese erst am 13.12.2024 Gültigkeit erlangen wird. Wir haben schon öfter die Erfahrung gemacht, dass ansonsten mit EU-Vorhaben zugewartet wird. Mit der Vorarbeit zur Umsetzung dieser EU-Verordnung wird also erfreulicherweise zeitgerecht begonnen.

Worum geht es? – Wir haben es von den Kolleginnen und Kollegen schon gehört, es geht um neue Vorschriften zur Produktsicherheit beziehungsweise um die Sicherstellung eines verbesserten Produktsicherheitsstandards. Diese Verordnung ist auch dafür vorgesehen, Onlinehandel und Onlineplattformen dahin gehend zu überwachen, dass österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten aus Drittstaaten geschützt werden. Gefährdete Verbrauchergruppen wie Kinder oder Menschen mit Behinderung sollen damit besser geschützt und Rückrufe wirkungsvoller werden.

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass Konsumentinnen und Konsumenten geschützt sind. Das ist besonders wichtig, wenn es zum Beispiel um Kinderspielzeug geht. Dieses muss in allen Bereichen den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Es gibt aber immer wieder Probleme mit importierten Spielwaren, weil diese Chemikalien enthalten, die in der EU verboten sind, oder die entsprechenden Mengen überschritten werden. Darum begrüßen wir es sehr, dass das Europäische Parlament bestehende Verbote um eine Vielzahl von Chemikalien, die massive gesundheitliche Probleme verursachen können, erweitern möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen die grundsätzliche Intention dieses Anliegens. Es ist ein Grundanliegen des Konsumentenschutzes, dass wir Produktsicherheit für alle Menschen gewährleisten. Aus unserer Sicht muss bei der Umsetzung dieser EU-Verordnung aber auch garantiert sein, dass mithilfe von Gesprächen mit Wirtschaftsakteuren und vor allem unter Einbindung der Sozialpartner sichergestellt wird, dass es zu keinen Unklarheiten oder zu einer unsicheren nationalen Rechtslage kommt.

Unter diesen Voraussetzungen und weil uns wie gesagt der Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen vor Schädigungen wichtig ist, stimmen wir heute dem vorliegenden Antrag zu. Wir werden uns genau ansehen, wie die Umsetzung erfolgt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.17

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alexandra Tanda. – Bitte.