18.18
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Sie könnten die Zeit für das Positive verwenden, weil das, was Sie als negativ anführen, einfach falsch ist. Ich würde Ihnen einfach raten, Gesetze einmal zu lesen, bevor Sie negative Punkte bringen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Heinisch-Hosek: Ja, haben wir!)
Natürlich kann jeder mit einem Metallsuchgerät gehen, wenn er die Bewilligung dafür hat. Wir wollen aber nicht, dass die Leute ohne Bewilligung im Attersee tauchen und dort das Nazigold suchen. Das ist völlig absurd. (Abg. Heinisch-Hosek: Wer sagt das?) Das sind lauter Punkte, die einfach nicht stimmen. Ich würde Sie bitten, es einfach einmal genau zu lesen.
Wir haben natürlich mit sehr vielen Leuten geredet, auch mit den Archäologen, und es wäre halt gut, wenn Sie die Punkte, bei denen wir schon x-mal erklärt haben, dass sie nicht so sind, auch tatsächlich zur Kenntnis nehmen, das wollen Sie aber offensichtlich nicht. (Abg. Leichtfried: Also nur weil Sie was erklären, muss es noch lange nicht stimmen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Zunächst einmal: Denkmalschutz ist Bodenschutz, ist Kunst- und Kulturschutz, ist Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Es geht im Wesentlichen um rund 40 000 Gebäude im ganzen Gebiet von Österreich, und die sind in unterschiedlichem Eigentum. (Abg. Leichtfried: Das ist die grüne Arroganz, die man da raushört!)
Es ist so – da ist auch ein bisschen ein Widerspruch –, einerseits wollt ihr eine unbedingte Erhaltungspflicht, andererseits regt ihr euch auf, dass die Gemeinden dazu verpflichtet werden. Na ja, was jetzt? (Abg. Heinisch-Hosek: Wenn sie genug Geld hätten, wäre es kein Problem!) Also entweder unbedingte Erhaltungspflicht oder nicht. Es gibt heuer 6 Millionen Euro, nächstes Jahr 10 Millionen für die Sanierung. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, das reicht nicht!) Ihr müsst euch schon entscheiden, was ihr wollt.
Was uns besonders wichtig war – es ist wirklich die erste große Novelle seit 101 Jahren; es hat dazwischen immer kleinere gegeben, aber das ist die erste wirklich umfassende Novelle –, war das Unesco-Welterbe. Da hat es ja immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern gegeben. Es geht darum, da höchstmöglichen Austausch zu normieren, und das ist, glaube ich, sehr gut gelungen.
Ein wichtiger Punkt ist die Haftungsfrage, die auch immer wieder dazu geführt hat, dass Dinge nicht saniert worden sind und auch nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sind, weil man Angst vor der Haftung hatte. Das ist ein bisschen parallel zur Baumhaftung. Es war uns ja beides ein Anliegen, und das ist im Wesentlichen geklärt.
Sabine Schatz wird dann reden und wird sicher sagen, dass die Todesstiege in Mauthausen wieder begehbar sein wird. Wiewohl ich der Meinung bin, keiner sollte auf einer Todesstiege gehen, aber das ist ein anderes Thema.
Die Erhaltungspflicht habe ich bereits erwähnt. Die Archäologie betreffend wurde in den Stellungnahmen vieles moniert, was einfach falsch war (Zwischenruf bei der SPÖ), vor allen Dingen die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit. Da gibt es zahllose Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, dass sie natürlich nicht eingeschränkt ist. Und das würden wir selbstverständlich auch nie machen.
Ein Punkt, der insbesondere für die beweglichen Denkmäler wichtig ist, ist die Überarbeitung der Ausfuhrbestimmungen. Sie wissen, wenn ein Bild unter Denkmalschutz steht, darf es eigentlich nicht ausgeführt werden. Wir haben die Frage jetzt gerade bei den Klimt-Bildern. Und wenn die Republik sich nicht in der Lage sieht, das zu erwerben, hat der Eigentümer, die Eigentümerin die Möglichkeit, das nach zwei Jahren ins Ausland zu verkaufen.
Ich bringe noch einen Abänderungsantrag ein, und zwar:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (2463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (2484 d.B.) (TOP 17)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Z 22 (§§ 13a und 13b) entfällt im Text des § 13a Abs. 1 nach der Wendung „UNESCO-Welterbekonvention“ der Beistrich.
2. In Z 24 (§§ 14 und § 15) lautet § 15 Abs. 5:
„(5) Im Übrigen arbeitet der Denkmalbeirat in Ausschüssen aus mindestens drei von der bzw. dem Vorsitzenden zu bestellenden Mitgliedern.“
3. In Z 28 (§ 18) wird vor Abs. 1 die Paragraphenbezeichnung „§ 18.“ eingefügt; im Abs. 1 wird das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2“ durch das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2 und Z 3“ ersetzt.
4. In Z 33 (§ 25) wird im Abs. 1 die Wendung „und kultureller Hinsicht“ durch die Wendung „oder kultureller Hinsicht“ ersetzt.
5. In Z 50 (§ 37) entfällt in Abs. 3 Z 1 und 2 jeweils die Wendung „den Bestimmungen des“ und wird im letzten Satz das Wort „Grabung“ durch das Wort „Nachforschung“ ersetzt; vor Abs. 4 wird ein Absatz eingefügt; im Abs. 9 wird das Zitat „§ 31 Abs. 2“ durch das Zitat „§ 31 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
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Ende des Antrages.
Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die über 100 von der Hamas festgehaltenen Geiseln möglichst schnell heimgebracht werden sollen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Schellhorn.)
18.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Eva Blimlinger
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (2463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (2484 d.B.) (TOP 17)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Z 22 (§§ 13a und 13b) entfällt im Text des § 13a Abs. 1 nach der Wendung „UNESCO-Welterbekonvention“ der Beistrich.
2. In Z 24 (§§ 14 und § 15) lautet § 15 Abs. 5:
„(5) Im Übrigen arbeitet der Denkmalbeirat in Ausschüssen aus mindestens drei von der bzw. dem Vorsitzenden zu bestellenden Mitgliedern.“
3. In Z 28 (§ 18) wird vor Abs. 1 die Paragraphenbezeichnung „§ 18.“ eingefügt; im Abs. 1 wird das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2“ durch das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2 und Z 3“ ersetzt.
4. In Z 33 (§ 25) wird im Abs. 1 die Wendung „und kultureller Hinsicht“ durch die Wendung “oder kultureller Hinsicht“ ersetzt.
5. In Z 50 (§ 37) entfällt in Abs. 3 Z 1 und 2 jeweils die Wendung „den Bestimmungen des“ und wird im letzten Satz das Wort „Grabung“ durch das Wort „Nachforschung“ ersetzt; vor Abs. 4 wird ein Absatz eingefügt; im Abs. 9 wird das Zitat „§ 31 Abs. 2“ durch das Zitat „§ 31 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
Begründung
Zu Z 22 (§§ 13a und 13b), Z 24 (§§ 14 und § 15) und Z 50. (§ 37):
Diese Änderungen sind redaktionelle Überarbeitungen.
Zu Z 28 (§ 18):
Wie schon bisher soll auch die Ausfuhr von Archivalien durch eine schriftliche Bestätigung des Bundesdenkmalamtes möglich sein.
Zu Z 33 (§ 25):
Die Anpassung dient zur Klarstellung, dass diese Bedingungen nicht kumulativ vorliegen müssen.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Thomas Spalt. – Bitte.