18.35

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! 100 Jahre nach dem Beschluss der Stammfassung liegt heute ein komplett überarbeitetes neues Denkmalschutzgesetz vor, das eine Gesamtsicht auf das Gesetz einnimmt, Lücken im Denkmalschutz schließt und die Herausforderungen der Gegenwart aufgreift.

Der Denkmalschutz ist eine kulturpolitische Aufgabe, die schwer in ihrer Ge­samtheit zu fassen ist, aber dennoch im Detail immer wieder Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit berührt. Es gibt die einen, die den Denkmalschutz für etwas Starres halten, für ein stures Festhalten am Status quo, das zeitge­mäße Veränderungen erschwert. Dann gibt es die anderen, die eine gegenteilige Position einnehmen und eben diese zeitgemäßen Veränderungen aus Prin­zip ablehnen. Beides ist zu kurz gegriffen: Ein moderner Denkmalschutz bewegt sich genau zwischen diesen Polen, wägt im Einzelfall ab, trifft Entscheidun­gen in der Abwägung zwischen Erhalt, Nutzung und Modernisierung.

Das Bundesdenkmalamt leistet da großartige und wichtige Arbeit, und mit dem neuen Gesetz bekommt es eine gute rechtliche Basis, um das auch weiter­hin entlang der Erfordernisse der Zeit zu tun.

Die Neuerungen im Gesetz sind so zahlreich, ich möchte mich auf einige bedeut­same Punkte fokussieren. Wir schließen eine Lücke im Denkmalschutz für jene Fälle, in denen Gebäude absichtlich verfallen gelassen werden, um den Denk­malschutz zu umgehen. Weiters wird die Unterstützung für Eigentümerin­nen und Eigentümer erheblich ausgebaut, um die Erhaltung von Denkmälern im öffentlichen Interesse zu forcieren. Von einem Förderbudget 2023 von rund 15 Millionen Euro haben wir heuer auf 21 Millionen Euro und ab 2025 auf 25 Millionen Euro erhöht. Das ist eine Steigerung um zwei Drittel innerhalb von zwei Jahren. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Mit einer spezifischen Haftungsregelung sorgen wir für einen flexibleren Um­gang in der Nutzung von Denkmälern. Nicht zuletzt – der Denkmalschutz leistet schon immer wichtige Beiträge für Nachhaltigkeit und Klimaschutz – ha­ben wir uns in dieser Novelle neuerlich intensiv mit der Frage auseinander­gesetzt, wie wir dem Grundsatz: Denkmalschutz ist gleich Klimaschutz!, noch mehr Wirksamkeit verleihen können.

Ich möchte zum Abschluss noch einmal Danke sagen, weil mit dieser Neufassung wirklich sehr, sehr viel gelungen ist: an die Kultursprecherin Eva Blimlinger und den Kultursprecher Laurenz Pöttinger, an die Kollegen und Kolleginnen im Bundesdenkmalamt, an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im BMKÖS, an die vielen Menschen, die mit ihren Stellungnahmen diese Novelle noch besser gemacht haben, und Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, schon jetzt für die Zustimmung.

Ich bin überzeugt, dass das vorliegende Gesetz ähnlich wie die Stammfassung vor 100 Jahren ein wirklicher Meilenstein ist und der Denkmalpflege den Weg in die Zukunft weist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.39

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ulrike Maria Böker. – Bitte.