20.15

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zur Petition betreffend „Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland“ Stellung nehmen.

Kollegin Holzner hat diese Petition eingebracht, sie hat vorhin dazu auch gesprochen. Offensichtlich ist jetzt alles in Ordnung. Sie haben die Petition 2023 eingebracht, die Ärztekammer spricht davon, dass es bereits 2021 Gespräche mit den zuständigen Behörden beziehungsweise mit den zuständigen Landeshauptleuten gegeben hat, und da erläutert auch die Ärztekammer, dass in der Novelle des jetzigen Gesetzes 2022 mit § 36 mit diesen grenzüberschreitenden Notarztdiensten aus verwaltungsrechtlicher Sicht alles in Ordnung ist und es keine Probleme gibt.

Sie haben das 2023 eingebracht, 2022 war eigentlich alles schon in Ordnung. Also entweder hat es nie ein Problem gegeben oder es schaut ein bisschen wie eine politische Inszenierung aus: Man bringt da Petitionen ein, stellt sich vor der eigenen Bevölkerung gut dar – Sie sind ja Bürgermeisterin von Tarsdorf, glaube ich, an der Grenze zu Bayern – und sagt dann: Alles in Ordnung, ich habe es repariert, die Petition ist durchgegangen und alles ist wieder in Ordnung.

Ich glaube, das Problem hat es nie wirklich in der Form, wie Sie es dargestellt haben, gegeben und es war eigentlich eine politische Inszenierung. Oder, wenn es ein Problem gegeben hat, warum hat man es dann nur zur Kenntnis genommen und nicht an den zuständigen Gesundheitsausschuss weitergegeben? Das finde ich auch ein sehr fragwürdiges Vorgehen, liebe Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)

Die zweite Bürgerinitiative beschäftigt sich, möchte ich gerne dazusagen, mit der Aufnahme der Sanitäter:innen, Notfallsanitäter:innen der Rettungsorganisationen in das Nachtschwerarbeitsgesetz. Kollege Schallmeiner – er ist jetzt nicht da, glaube ich – hat vorher gemeint, das könnten ja auch die Sozialpartner in Kollektivverträgen verhandeln. Na ja, das ist nicht ganz so einfach, man kann es natürlich mitverhandeln, es wird aber nichts bringen, denn es muss gesetzlich geregelt sein, weil bei der Nachtschwerarbeit ein zusätzlicher Beitrag an die Pensionsversicherung zu entrichten ist und der gesetzlich geregelt sein muss. Der beträgt über 4 Prozent der Lohnsumme.

Wenn man schon sagt, das Gesundheitspersonal ist immer wieder gefordert, in der Pandemie, und man muss mehr Wertschätzung und mehr Anerkennung geben und so weiter und so fort, und man sieht, es passiert relativ wenig, denke ich, man könnte doch zumindest diese Bürgerinitiative an den zuständigen Sozial- beziehungsweise Gesundheitsausschuss weiterleiten, um das näher zu betrachten und näher zu behandeln. Das ist das Mindeste, was man diesen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern, diesen Unterstützerinnen und Unterstützern hier als Parlament, als Abgeordnete schuldig ist.

In diesem Sinne tut es mir sehr leid, dass das nur zu Kenntnis genommen wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.