Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Verfassungsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 18. März 2024 gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt mir nicht vor.
Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Schlusswort? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Singer, Leichtfried, Stefan, Prammer und Scherak vor.
Ich lasse daher zunächst darüber abstimmen, den gegenständlichen Antrag 3944/A an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage selbst.