21.03

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Volksbegehren sind an und für sich ein wichtiges demokratisches Element in Österreich und grundsätzlich zu begrüßen und wertzuschätzen, und jene, die die 100 000er-Hürde schaffen, hier im Parlament behandelt zu werden, sollten auch sachlich und fachlich behandelt werden.

Der Initiator und Bevollmächtigte dieses Volksbegehrens, das wir jetzt behandeln, ist einmal mehr Mag. Robert Marschall. Er ist in diesem Haus ja kein Unbekannter mehr, hat er doch in der Vergangenheit und auch aktuell unzählige Volksbegehren initiiert: das Volksbegehren Für verpflichtende Volksabstimmungen, das Volksbegehren Euratom-Ausstieg Österreichs, das Echte-Demokratie-Volksbegehren oder das Verfassungsrichter-Volksbegehren, um nur einige zu nennen. – Ein Schelm, wer denkt: ein nettes Geschäftsmodell entdeckt, nicht unlukrativ für sich und seine Protagonisten.

Das gegenständliche Volksbegehren, das wir heute in der ersten Lesung im Hohen Haus hier behandeln, trägt den Titel Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren und wurde von 101 652 Österreicherinnen und Österreicher unterschrieben und repräsentiert somit 1,6 Prozent aller Wahlberechtigten.

Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick zu den Forderungen oder Behauptungen des vorliegenden Volksbegehrens geben. Darin werden jegliche Coronamaßnahmen als irrsinnig bezeichnet. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, nur unter der Prämisse, „Angst und Schrecken“ verbreiten zu wollen, gehandelt zu haben, und es wird gefordert, alle verhängten Coronastrafen zurückzubezahlen. Wie gesagt: 1,6 Prozent oder plakativ dargestellt drei von 200 Wahlberechtigten unterstützen die Forderungen dieses Volksbegehrens.

Ich unterstütze die Arbeit dieser Bundesregierung. Die Liste an beschlossenen Vorhaben, aber auch von jenen, die wir noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode für die Menschen in diesem Land umsetzen werden, kann sich nämlich wirklich sehen lassen. Bestes Beispiel dafür ist der heutige Tag mit dem Wohnbaupaket.

Während der Pandemie war es die klare Devise, mit Verantwortung zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher zu handeln. Schutzmaßnahmen mussten in kürzester Zeit getroffen werden und die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wurde, wenn der Straftatbestand erfüllt war, sanktioniert.

Da wir aber das Glück haben, in einem Rechtsstaat zu leben, stand es natürlich jedem offen, ein Rechtsmittel gegen diese Strafen einzulegen. Es wurde Verantwortung übernommen und nach bestem Wissen und Gewissen in Hinblick auf den damaligen Wissensstand gehandelt. Ja, dort, wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Aus diesen muss man dann auch lernen, und das haben wir gemacht. Es gibt eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Coronapandemie durch eine Studie der Akademie der Wissenschaften. Durch eine differenzierte Auseinandersetzung konnten Schlüsse gezogen und Learnings, wie wir in Zukunft mit solchen Ausnahmezuständen umgehen müssen, abgeleitet werden. Diese Maßnahmen waren sehr wohl von entscheidender Bedeutung, was eben anhand dieser wissenschaftlichen Daten analysiert und nachgewiesen wurde.

Das vorliegende Volksbegehren hat die 100 000er-Unterstützermarke erreicht. Damit werden wir genügend Zeit für eine ausführliche Diskussion dieses Themas im Verfassungsausschuss haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr.