21.07

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Instrumente der direkten Demokratie neben der repräsentativen Demokratie, und das Interesse an der Politik finde ich sehr gut. Was ich jetzt mittlerweile fast bedenk­lich finde, ist, wenn Volksbegehren unterschrieben werden, die eine Begrün­dung beinhalten, die ich phasenweise wirklich haarsträubend finde – bis hin zu strikter Ablehnung meinerseits.

Wir wissen, dass uns die Coronapandemie, die Folgen der Coronapandemie und auch dieses Krisenmanagement nicht nur die letzten dreieinhalb, vier Jahre sehr, sehr intensiv beschäftigt haben, sondern auch in Zukunft noch beschäfti­gen werden. Ich will es auch gar nicht schönreden, es hat sehr, sehr viele Fehlentscheidungen der schwarz-grünen Bundesregierung gegeben. Vieles wur­de auch von den Höchstgerichten aufgehoben, und das ist für uns ein guter und wichtiger Beweis, dass der Rechtsstaat funktioniert.

Da bin ich schon beim Thema: Den Rechtsstaat infrage stellen, öffentliche Ins­titutionen infrage stellen, das halte ich für brandgefährlich. Ich halte es auch für brandgefährlich, wenn so etwas in Begründungen von Volksbegehren hineingepackt wird.

Ich bin jetzt keine Vertreterin beziehungsweise keine Verteidigerin einer schwarz-grünen Regierung, und es sind wirklich viele Fehler passiert. Wir untersuchen ja aktuell im Rahmen des Untersuchungsausschusses die Vorgänge rund um die Cofag. Dass da vorbei an der parlamentarischen Kontrolle und auch vorbei an Rechtsstaatsmechanismen Milliarden an Steuergel­dern ausgeschüttet wurden, das wird uns noch lange beschäftigen, und es ist auch wichtig, dass wir da hinschauen.

In der Begründung dieses Volksbegehrens werden zwar einerseits Rück­zahlungen von Covid-Strafen verlangt – das habe ich, das sage ich auch an dieser Stelle, als eine der Ersten vor dreieinhalb Jahren gefordert, weil am Anfang tatsächlich Behörden gestraft haben, ohne dass es ein Straftatbestand war, nur aufgrund von Aussagen im Rahmen von Pressekonferenzen des Innenmi­nisters, des Kanzlers; das kann es nicht geben, und da gibt es natürlich Möglich­keiten, diese zu Unrecht erfolgten Strafen zurückzuzahlen, und es werden sich auch Wege finden lassen –, aber andererseits kann es nicht sein, dass wir alles infrage stellen und den Rechtsstaat ignorieren bis hin zu diffamie­ren. Da bin ich auf jeden Fall nicht dabei.

Noch schlimmer ist es, dass in der Begründung dieses Volksbegehrens der Nationalsozialismus verharmlost wird. (Abg. Kaniak: Jetzt wird es aber wirklich abstrus!) Was heißt denn hier Impfverbot und dann einen Davidstern dran­hängen? Das ist eine Verharmlosung und das ist ein Straftatbestand. (In Richtung Abg. Kaniak:) Lachen Sie nicht darüber! (Ruf: Antisemitismus!) Antisemitismus ist ein Straftatbestand (Abg. Kaniak: Was habt denn ihr für eine Stigmatisierung be­trieben?!), und das ist sehr wohl eine Sache des Verbotsgesetzes. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Das verbiete ich mir und das lehne ich strikt ab. Das ist zur Kenntnis zu nehmen! Daher sage ich: Wir begrüßen jede Beteiligung der demokratischen For­men, das ist wichtig, aber bleiben wir faktenorientiert und respektvoll gegenüber öffentlichen Institutionen und vor allem fair! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer.)

21.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP: Second Round! Wo bleibt der tosende Applaus?)