13.10

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz ist grundsätzlich eine Gesetzesänderung, die durchaus positiv ist. Wir werden sie auch mittragen.

Positiv ist, dass Altlasten mit einem geringen Gefährdungspotenzial einen Beobachtungsstatus bekommen, sodass man sie nicht gleich sanieren muss, sondern einmal schaut: Was ist drinnen? Was passiert? Wie geht es vor sich? Positiv ist auch, dass Haftungsfragen klargestellt werden, dass die Verursacherhaftung auch auf Rechtsnachfolger übergeht, im Gegenzug aber die Liegenschaftseigentümerhaftung entfällt. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Bereich.

Flächenrecycling, finanzielle Hilfe bei den Untersuchungen, Sanierung von Risikoflächen: Ich glaube, uns Gemeinden kommt das sehr entgegen. Wir kennen das: Es sind oft gewisse Flächen – Betriebe, die aufgelassen sind –, die niemand mehr haben will, weil jeder Angst davor hat. Ich glaube, da hat man die Chance, das eine oder das andere wieder zu revitalisieren, Flächen wieder in Anspruch zu nehmen und zu nützen.

Im Zuge dessen haben wir aber beim Altlastensanierungsbeitrag auch ganz intensiv folgendes Thema diskutiert – und das berührt natürlich mich als Bürgermeister sehr –: Im Fall von Unwetterkatastrophen, Muren, Geschiebematerial, das durch Katastrophen mit in die Orte hinunterkommt, das unten liegen bliebt, ist es zu 99 Prozent der Fall, dass der Einsatzleiter der Bürgermeister ist. Auch wenn es einen Krisenstab gibt, einen Einsatzstab gibt, die Verantwortung für diese Maßnahmen trägt der Bürgermeister, und wenn etwas danebengeht, damit auch die Haftung. Es geht da ganz im Speziellen um die Verbringung von Murenmaterial, auch ohne Katastrophen das Räumen von Rückhaltesperren, von Ablagerungsflächen. Da gibt es nach wie vor einen Graubereich in Verbindung mit dem Alsag-Beitrag.

Vielleicht für die Zuhörer: Altlastensanierungsbeitrag heißt, dass du pro Tonne mindestens 10 Euro bezahlen musst. Ich kenne einen Bürgermeister (Abg. Michael Hammer: Ich kenne auch einen! Ich bin sogar einer!), das hab ich schon gesagt, einen ÖVP-Bürgermeister, der im Nachhinein mit seiner Gemeinde für eine große Menge Material den Altlastensanierungsbeitrag bezahlen musste, und davor haben die Gemeinden, die Bürgermeister natürlich große Angst.

Herkommen tut das Ganze von einer EU-Abfallwirtschaftsrichtlinie, die besagt, dass Material, Geschiebematerial als Abfall einzustufen ist. Für mich ist das wieder so bezeichnend, dass wir bei uns das Material, das unsere Gebirgsbäche, die Trinkwasserqualität haben, unsere Flüsse, die nahezu alle Trinkwasserqualität haben, mitbringen, automatisch als Abfall einstufen. Ich glaube, da müssen wir umdenken. Wir dürfen uns nicht dieser ewigen Gleichmacherei der EU unterziehen und unterwerfen.

Ein bissel enttäuscht war ich – Kollege Schmuckenschlager, ich glaube, du bist eh der Nächste, der herauskommt –: Nein, das ist kein Skandalisierungsversuch der FPÖ, dass wir da etwas aufzeigen, sondern das ist etwas, das uns Bürgermeister in der täglichen Arbeit oder bei der Abwicklung von Katastrophen belastet. Deswegen glaube ich, wir sollten gemeinsam schauen, dass wir eine Lösung finden, die für uns Gemeinden tragbar ist und vor allem auch für die Bürgermeister weitestgehend Rechtssicherheit herstellt, denn wir haben in der Diskussion mit Sektionschef Holzer sehr wohl erkannt, dass es Probleme gibt und dass die Gefahr der Haftung für die Bürgermeister natürlich da ist.

Wir wissen alle, der Bürgermeister haftet wirklich noch persönlich, was viele von uns hier im Nationalrat gar nicht kennen: dass du als Politiker für Maßnahmen, für die du oft gar nicht unbedingt etwas kannst, haftest, sogar mit deinem Privatvermögen. Deshalb, glaube ich, ist das Thema ernst, und wir sollten uns ohne politischen Streit einmal zusammensetzen und da eine gemeinsame Lösung suchen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.14

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager. – Bitte, Herr Abgeordneter.