13.22

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus, aber auch zu Hause via Livestream! Ich freue mich wirklich außerordentlich, dass wir heute im Nationalrat ein Umweltgesetz, und zwar ein enorm wichtiges Umweltgesetz, auf der Tagesordnung haben.

Das Altlastensanierungsgesetz und die Novelle, die Sie heute diskutieren, ist ohne Zweifel ein Meilenstein in der Abfallwirtschaft, in der Altlastensanierung, in der Umweltgesetzgebung in dieser Legislaturperiode. Es verbessert nämlich ein seit 35 Jahren bestehendes Modell zur Sanierung von Altlasten, das schon aus der Historie her einzigartig ist: Im gesamten EU-Raum gibt es kein vergleichbares Finanzierungsmodell, das zweckgebunden Abgaben aus der Abfallwirtschaft ausschließlich der Altlastensanierung zuführt. Mit dieser Novelle holen wir dieses Gesetz jetzt in ein neues Zeitalter, und da muss ich sagen, es freut mich wirklich außerordentlich, dass wir das heute hier beschließen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was kann diese Novelle? – Es ist in unterschiedlichen Redebeiträgen schon angeklungen. Ich möchte mit einer tatsächlichen Vereinfachung beginnen. Warum? – Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten werden nach alter Rechtslage auf Basis von Wasserrechtsgesetz, Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsgesetz beauftragt und bewilligt. Diesen Materiengesetzen liegt ein Prinzip zugrunde, das bei Altlasten oft dazu führt, dass man extrem teure und auch wenig praktikable Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführt.

Das Ziel der gegenständlichen Novelle ist zweifach, nämlich einerseits ändern wir das ALSAG von einem reinen Finanzierungsgesetz tatsächlich zu einem eigenständigen Materien- und Verfahrensgesetz – das macht es damit klarer, einfacher; Verwaltungsvereinfachung –, und andererseits sollen in Zukunft bei der Durchführung von Altlastensanierungsmaßnahmen die Besonderheiten von Standort und Nutzung berücksichtigt werden. Darauf hat Abgeordneter – ich glaube – Michi Bernhard gerade hingewiesen – Entschuldigung, ich war mir jetzt nicht mehr sicher. Dabei geht es darum, das Reparaturprinzip in den Vorder­grund zu stellen. Dadurch werden die Gesamtkosten für die Maßnahmen bei historischen Kontaminationen, also den Altlasten, die vor 1. Juli 1989 in unserem Land verursacht wurden, von über 10 Milliarden Euro auf rund 5 bis 6 Mil­liar­den Euro reduziert. Damit ermöglichen wir die Bewältigung der Altlastensanierung in Österreich bis 2050 rasch und mit hohen Standards. Das sind wirklich gute Neuigkeiten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was mir aber besonders am Herzen liegt – das haben sowohl Abgeordnete Rössler als auch Abgeordneter Bernhard in Bezug auf dieses Gesetz schon erwähnt –, ist das Thema Bodenschutz. Wir leben in einer Zeit, in der wir den Bodenschutz intensiv diskutieren, und das heißt natürlich auch, dass wir mit jeder Maßnahme, die wir setzen, in der Verantwortung sind. Wir haben auf Bundesebene auch tatsächlich Kompetenz, diesbezüglich Schritte zu setzen.

Deswegen ist das Thema Brachflächenrecycling ein besonders wichtiger Inhalt dieser Novelle. Mit der Novelle schaffen wir die Rechtsgrundlage für die zusätzliche Förderung von Untersuchungen und umweltbezogenen Maßnahmen bei brachliegenden ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten. Frau Abgeordnete Rössler hat die Förderung schon beschrieben; sie wird in Zukunft aus 5 Prozent der Beitragseinnahmen aus dem Altlastensanierungsbeitrag gespeist. Durch diese Förderung, durch diese Finanzmittel, die wir dazu zweckwidmen, machen wir es einfacher, alte Industriebrachen, die jetzt unge­nutzt sind – weil man Sorge hat, was sich da verbirgt, weil es irgendwie kompliziert und aufwendig ist –, wieder zu nutzen, wodurch wir einen Beitrag zur Reduktion des Neuflächenverbrauchs in Österreich leisten.

Das Zweite beim Thema Bodenschutz – auch das ist in der Diskussion schon gefallen – sind die Haftungsregeln. Dabei geht es vor allem um den Entfall der subsidiären Liegenschaftseigentümerhaftung. Das bedeutet, dass die Eigentümer, Eigentümerinnen, die nicht zur Kontamination der Altlast beige­tragen haben, auch nicht mehr haften müssen. Dadurch steigt natürlich die Attraktivität der Nachnutzung, aber die Wertsteigerung, die wir mit der Sanierung und mit der Finanzierung der Sanierung erreichen, wird abgeschöpft. Das ist ein wirklich innovatives und gescheites Modell in diesem Gesetz: Der Liegenschaftseigentümer, der die Altlast nicht verursacht hat, muss zwar nicht die Sanierung und die Sicherung bezahlen, aber er wird dadurch auch nicht bereichert. Damit schaffen wir es, in einem volkswirtschaftlichen und sozialen Sinn, diese Altflächen wieder wirklich sinnvoll in die Nutzung zu kriegen. Auch das ist ein wesentlicher Beitrag für den Bodenschutz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Damit diese Flächen tatsächlich gut nutzbar sind und gut nutzbar werden, gibt es eine digitalisierte Darstellung der Altlasten und jener Altablagerungen und Altstandorte, für die mit diesem Gesetz zusätzliche Förderungsmöglichkeiten entstehen. Das wird eine GIS-basierte Onlinekarte unter www.altlasten.gv.at. Das steigert die Transparenz, das macht es für Gemeinden und die Bürgermeis­terinnen und Bürgermeister leichter, diese Flächen zu identifizieren und sie als Grundlage für Raumplanung mitzudenken und einzubeziehen.

Vor dem Hintergrund dieser Novelle haben wir im Umweltförderungsgesetz und im Umweltkontrollgesetz Adaptierungen vorgenommen. Es werden vor allem die notwendigen Rahmenbedingungen für die Förderung der Wiedernutzung von Brachflächen, die die Schwelle einer Altlast gemäß ALSAG nicht erreichen, geschaffen. Damit setzen wir einen weiteren Baustein zur Verringerung des Neuflächenverbrauchs um. Sie sehen: Die Freude bei mir ist groß, dass wir diese Novelle heute auf der Tagesordnung haben.

Ich möchte mit einem zweifachen Danke schließen, einerseits mit einem Danke an Sie alle für die breite Unterstützung dieses Gesetzes seitens der Frak­tionen, die Sie schon jetzt in Ihren Redebeiträgen zugesichert haben, andererseits mit einem Dank an die Beamtinnen und Beamten bei mir im Haus, das ist Sektions­chef Holzer mit seinem ganzen Team. Der Sektionschef arbeitet an dem Thema schon seit Jahrzehnten, das darf ich ohne Übertreibung sagen. Man kann sagen, dass er und sein ganzes Team gemeinsam dieses Altlastensanierungs­gesetz mit wirklich hervorragender Arbeit ins nächste Jahrhundert gebeamt haben.

Das freut mich wirklich sehr, und deswegen einen großen Dank an die vielen engagierten Beamten und Beamtinnen im BMK. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Bernhard.)

13.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.