13.53

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Initiativantrag zwei Initiativen zum Luftfahrtgesetz, und zwar wichtige Themenbereiche, aufgreifen. Frau Abgeordnete Werner hat mich jetzt doch motiviert, mich zu Wort zu melden, weil ich Steirerin bin. Meine Familie wohnt in der Steiermark, und ich möchte nur ganz klar sagen: Es muss sich niemand in der Steiermark fürchten, es gibt auch in der Steiermark Nachtflüge, Rettungseinsätze in der Nacht, und alle Großeltern werden auch in der Steiermark gut versorgt. (Beifall der Abg. Götze. – Ruf bei der ÖVP: Man muss nicht klatschen, wenn man sich nicht auskennt!)

Was wir mit dieser Novelle aber machen, ist, das Verfahren einfacher zu machen, um mit einem eigenen Bewilligungsverfahren für den 24-Stunden-Betrieb für Rettungshubschrauber auch außerhalb der Betriebszeiten der Flugplätze auf ein besonderes Anliegen aus der Steiermark einzugehen. Also wir haben ähnliche Situationen in allen Bundesländern,  in der Steiermark war es ein ganz besonderes Anliegen, dass wir wirklich auch auf der Verfahrensseite nachbessern. Das tun wir jetzt und machen das einfacher. Die Bewilligung für den 24-Stunden-Betrieb für Rettungshubschrauber auch außerhalb der Betriebszeiten der Flugplätze kann bei Flughäfen vom Klimaschutzministerium erteilt werden, bei Flugfeldern von den Bezirksverwaltungsbehörden,  es muss eine Zustimmung des Bundeslandes und auch des Flugplatzhalters gegeben werden.

Ich möchte wirklich auch Danke sagen, wir haben da eine gute gemeinsame Lösung gefunden. Eine funktionierende Rettungskette, und zwar immer, wenn sie gebraucht wird, ist uns allen ein großes Anliegen, und es zeigt einfach: Im Gespräch – also im direkten, nicht im medialen Gespräch – kommt man zu guten Lösungen.

Auch für die zweite akute Herausforderung rund um Einsatzflüge bei Schlechtwetter – auch das ist ein Anliegen aus der Steiermark – wurde bereits eine Lösung auf den Weg gebracht. Die entsprechende Verordnung der Luftverkehrsregeln geht auch dieser Tage in Begutachtung.

Danke auch an die Rettungsorganisationen; nicht nur für ihren täglichen Einsatz, sondern auch für die Mitwirkung der Rettungsorganisationen und der Austro Control an der Basis für diesen Antrag.

Die bedarfsgerechte Kennzeichnung von Windrädern – es wurde schon erwähnt, aber ich möchte das auch noch einmal wirklich begrüßen –: Das ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Akzeptanz für die Windkraft, gerade in Bundesländern – das wurde gesagt –, wo es viele Windräder gibt. Es sollte aber vielleicht auch den Bundesländern, wo es noch kein Windrad gibt, wieder ein Argument in die Hand geben, warum diese auch wirklich eine große Akzeptanz haben können. Wir haben mit der Austro Control – auch da noch einmal ein Danke – ein System entwickelt, dass wirklich höchsten Sicherheitsstandards genügt. Es ist bewusst ein anderes System als in Deutschland und den Niederlanden, weil wir überzeugt sind, dass es so sinnvoller ist. Dementsprechend: Herzlichen Dank, dass wir das heute auf den Weg kriegen.

Einen Punkt habe ich noch. Der Abänderungsantrag wurde ja schon kommentiert, daher nur etwas zu einem Punkt, der von Abgeordneten Deimek direkt an mich gegangen ist: Er hat sich einen Zivilluftbeirat gewünscht. Ich wollte nur kurz sagen, dass ein solcher für den Herbst in Planung ist, weil wir im Ministerium – unabhängig davon, ob ich nach Brüssel mit dem Zug fahre oder fliege – uns natürlich auch um die Luftfahrt gut kümmern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.57

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.