14.41

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie hier zuhören! Aus meiner Sicht darf ich sagen: Was lange währt, wird endlich gut. – Ich glaube, ich beschäftige mich mit dem Thema der Baumhaftung seit geschätzt acht Jahren, seit ich hier im Hohen Haus bin, und es bedurfte jetzt der vereinigten Kräfte, dass wir eine so gute und saubere Lösung gefunden haben.

Die Vorredner haben es schon gesagt: Die analoge Regelung, die die Recht­sprechung angewandt hat – nämlich die Gebäudehaftung –, passt halt einfach nicht zu einem lebenden Ding wie einem Baum. Ein Baum verändert sich: Ein Baum wächst, ein Baum kann hohl werden, es können Äste abbrechen, und zwar noch viel eher, als bei einem Haus etwas herunterfällt, weil Wind und Wetter auf einen Baum natürlich ganz anders einwirken.

Diese neue Regelung ist insofern ganz, ganz wichtig, weil wir nicht mehr die sogenannte Beweislastumkehr haben, sondern der Geschädigte muss beweisen, dass dieser Baum sozusagen nicht ordentlich gepflegt war.

Meine Damen und Herren! Der Kollege hat es vorhin schon gesagt: Ich glaube, wichtig war auch, dass wir das Forstgesetz und die Regelungen des Forst­gesetzes bezüglich der Bäume, die im Wald stehen, so belassen haben, wie sie sind. Jeder kann sich das vorstellen: Ein Wald ist anders, denn ein Wald hat sehr, sehr viele Bäume – das ist etwas anderes als Bäume, die an einer Straße als Begrenzung für Licht und Schatten stehen, etwas anderes als Bäume, die in der Stadt stehen, um einen Hof zu begrünen, etwas anderes als Bäume, die auf einem Spielplatz stehen, um Schatten zu spenden, wenn Kinder spielen.

Wichtig ist auch, dass genau diese Regelung im Forstgesetz so geblieben ist, weil es natürlich durch die Öffnung der Wälder im Jahr 1975 die Möglichkeit gibt, dass Menschen zu Erholungszwecken dort einfach hineingehen dürfen. Diese Regelungen haben wir so belassen.

Die Verunsicherung für die Baumhalter ist weg. Es gibt mit dem § 1319b im ABGB ganz klare neue Haftungsregelungen. Ja, wir sind auch darauf stolz, dass wir im Justizausschuss so eine gute, fundierte Diskussion zu diesem Thema haben durften und dass alle Parteien dieser neuen Regelung zustimmen.

Was mir noch wichtig erscheint, ist, zu erwähnen, dass der Maßstab der neuen Haftung natürlich der Sorgfaltsmaßstab ist, aber anders als damals – als wir seinerzeit bei der Almwanderung über Haftungsmaßstäbe und Eigenverant­wortung gesprochen haben und dann einen Leitfaden für die Nutzung herausgegeben haben – ist dieser Leitfaden jetzt schon existent (die Rednerin hält ein Exemplar des Leitfadens in die Höhe), der „Leitfaden Baumsicherheitsmanage­ment“.

Dieser ist ganz extrem wichtig für all diejenigen, die sich fragen: Wann muss ich einen Baum wie schneiden? Einen Baum im Hinterhof, an dem keiner vorbeigeht, der aber für die Luft und Kühlung dieser Wohnhausanlage wichtig ist, wird man sicher anders zu behandeln haben als einen Baum bei einem Spielplatz, auf dem vielleicht auch bei stärkerem Wind Kinder sind. Dieser Leitfaden (einige Seiten des Leitfadens aufblätternd) gibt eben entsprechende Anleitungen, auch mit Bildern. Er ist ergänzend zu der neuen Regelung im ABGB als praxis­taugliche Orientierungshilfe ganz, ganz wichtig.

Meine Damen und Herren, ich freue mich über diese Regelung. Noch einmal: Was lange währt, wird endlich gut!

Frau Bundesministerin, danke, dass wir diese Diskussionen auch mit Ihrem Haus führen durften, sodass wir jetzt diese, wie ich glaube, sehr saubere Lösung gefunden haben – eben mit dem Maßstab Eigenverantwortung, aber auf der anderen Seite auch mit Rechtssicherheit für alle, die in Österreich Bäume halten und dafür verantwortlich sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

14.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.