14.47

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir wirklich eine besondere Freude, denn wie ich jetzt den Debattenbeiträgen der Vorredner:innen entnehmen kann, wird es ja hoffentlich ein einstimmiger Beschluss des Nationalrates, und das ist wirklich eine große Sache, gerade in diesem wichtigen Punkt, denn ja, wir haben sie endlich – und es hat länger gedauert, aber wir haben sie. Wir haben endlich eine Regelung, wie mit Bäumen umzugehen ist, und zwar mit Bäumen außerhalb des Waldes. (Abg. Wurm: Bäume wachsen doch in den Himmel!)

Bisher, und das wurde auch in vielen Reden erwähnt, war es nämlich so, dass es eine verschärfte schadenersatzrechtliche Haftung gegeben hat, weil wir eine Beweislastumkehr hatten. Mit der Beweislastumkehr war es so, dass der Bäumehalter beweisen musste, dass er alles richtig gemacht hat. Jetzt führen wir das normale System ein, nämlich diese klassische Verschuldenshaftung, die wir ja auch aus anderen Bereichen kennen, dass nämlich der Geschädigte beweisen muss, dass der Baumhalter seinen Sorgfaltspflichten schuldhaft nicht nachgekommen ist.

Das ist eine wesentliche Verbesserung für alle Baumhalter, und ich gehe davon aus, dass es sogenannte Angstschnitte, die in Ballungszentren jetzt immer wieder vorkommen, nicht mehr geben wird, dass diese endlich der Vergangenheit angehören (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Steinacker und Salzmann), und das ist, glaube ich, ein Meilenstein!

Ein Punkt wurde erwähnt und dieser war mir auch in den Verhandlungen besonders wichtig: Es kommt auf den Standort des Baumes und die damit verbundene Gefahr an, denn ein Baum, der in der Nähe eines Spielplatzes steht, ist natürlich anders zu behandeln als ein abgelegener Baum in einem Hinterhof oder in der freien Landschaft. Natürlich braucht es höhere Sorgfaltspflichten bei einem Baum in der Nähe eines belebten Kinderspielplatzes. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Aspekt dieser Regelung ist.

Frau Abgeordnete Steinacker hat ja schon auf den Leitfaden hingewiesen – diesen möchte ich auch noch einmal in die Höhe halten (ein Exemplar des Leitfadens in die Höhe haltend), weil er wichtig ist. Auf diesen „Leitfaden Baumsicherheitsmanagement“ beziehen sich auch die Erläuterungen zu diesem Gesetzestext. Er gibt einen Überblick darüber, welche Kontrollen für welchen Baum notwendig sind. Damit gibt es da eine klare Anleitung, wie man Bäume besser schützen kann.

Hervorheben möchte ich noch zwei Sachen. Erstens die Eigenverantwortung von Menschen: Natürlich wird es nicht notwendig sein, die Menschen extra darauf hinzuweisen, dass bei einem Sturm von einem Baum natürlich eine gewisse Gefahr ausgeht. Diese Eigenverantwortung ist auch im Gesetzestext noch einmal klar geregelt, damit das einfach noch einmal unterstrichen wird.

Der zweite Punkt ist der Aspekt des Umweltschutzes, denn zum ersten Mal wird im Zusammenhang mit der Haftung für Bäume auch der Umweltschutz in den Vordergrund gerückt. Bei der Zumutbarkeit von Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen ist erstmals die explizite Berücksichtigung eines besonderen Interesses an der Erhaltung eines möglichst naturbelassenen Zustandes eines Baumes im Gesetz vorgesehen, gerade wenn es um Bäume bei Naturdenkmälern, in Nationalparks oder sonstigen Schutzgebieten geht.

Meine Damen und Herren, ich freue mich wirklich sehr, dass uns eine Einigung gelungen ist. Dass das Ganze auch einstimmig beschlossen wird, ist wirklich ein schöner Erfolg für den Baumschutz. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hörl: Ein Baum, der liegt, steht nicht mehr auf! Eine alte Weisheit ...!)

14.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Dr.in Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.