14.55

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn internationale Delegationen nach Wien ins Hohe Haus kommen, erwähnen diese Besucher oft, wie schön Wien ist und was für schöne alte Bäume wir hier haben. Ich ermuntere die Wienbesucher dann sehr oft, darauf zu achten, dass bei den Bäumen Schilder mit einer Nummernprägung angebracht sind, denn alle Bäume sind natürlich auch erfasst und registriert. Es gibt den Baumkataster, in dem diese Daten festgehalten werden. Auf der Internetseite wien.gv.at kann man jeden einzelnen Baum im öffentlichen Raum ansehen. Bei der Darstellung wird sogar nach der Größe der Baumkronen unterschieden.

Wien und alle anderen Ballungszentren sind natürlich sehr stolz auf ihre Bäume. Durch den Klimawandel haben diese Schattenspender natürlich sehr an Bedeutung gewonnen. Schließlich kann ein großer Baum im Sommer an die 200 Liter Wasser verdunsten, was Verdunstungskälte erzeugt. Es handelt sich dabei sozusagen um eine biologische Klimaanlage, die zusätzlich Schatten und Sauerstoff spendet. Daher gibt es ein großes öffentliches Interesse an älteren Bäumen, auch solchen auf privatem Grund.

Ein Problem, das die privaten Eigentümer trifft, ist die Frage der Haftung, die heute schon angesprochen wurde, wenn es zum Umstürzen eines Baumes oder zum Herabfallen von Ästen kommt und etwas passiert. Wir, der Gesetzgeber, werden nun mit einer neuen Bestimmung im ABGB diese Haftung lockern. Es kommt in diesem Fall zu einer Beweislastumkehr: Der oder die Geschädigte muss dann eine grobe Fahrlässigkeit des Baumhalters nachweisen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Ziel ist, dass in Zukunft weniger rigorose Rückschnitte und weniger rigorose Rodungen erfolgen, also mehr Baumpracht erhalten bleibt. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme. Wir werden dieser Regelung daher auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.57

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche nun die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 9, um um 15 Uhr mit der kurzen Debatte starten zu können. Die Sitzung ist unterbrochen.