11.22

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gabriel Obernosterer hat voll­kommen recht gehabt mit der Feststellung, es gehe da nicht um eine Bundes­steuer, um eine Bundesabgabe, sondern um eine Möglichkeit für die Gemeinden in weiteren vier Bundesländern, etwas einzunehmen – und ich darf aus kommu­nalpolitischer Sicht dazusagen: besonders jene Gemeinden, die von Neben­wohnsitzen stark betroffen sind, insbesondere das Wiener Umland. Es ist egal, ob das jetzt Perchtoldsdorf oder Purkersdorf ist, ob das Schwechat oder Baden ist oder zum Beispiel auch die Stadtgemeinde Mödling, die knapp 25 000 Ein­wohner zählt, davon 20 600, die sich zur Stadtgemeinde Mödling bekennen, wofür sie Ertragsanteile bekommt – für 3 500 allerdings nicht.

Wir wissen schon, es ist Länderkompetenz, und es gibt in Wien ähnliche Über­legungen, wie eben auch in Kärnten – als erstes Bundesland – eine Nebenwohn­sitzabgabe zu machen. In Kärnten dürfte das überhaupt kein Problem sein. Es gibt auch etliche Mödlinger, die in Kärnten eine Wohnung haben. Ein guter Bekannter von mir zahlt dafür an einem schönen kleineren See in Kärnten 400 Euro pro Jahr. Er kann sehr, sehr gut damit leben, dass er für diese Wohnung etwas bezahlt.

3 500 Menschen, die in Mödling leben, zahlen keinen Beitrag über den Finanz­ausgleich, über Ertragsanteile, für die Infrastruktur in dieser Stadt, und das gehört behoben. Wir sind auf einem guten Weg dorthin, aber es geht jetzt auch um die Frage, wie man eben mit der Leerstandsabgabe ein Netz dahin gehend spannt, dass sie auch den Erwartungen entspricht. Wenn ich jetzt sage: Gut, bleiben wir beim Kärntner Betrag von 400 Euro!, und das umrechne, dann sind das bei 3 500 Nebenwohnsitzern 1,4 Millionen Euro, und auch für eine Stadt wie Mödling ist das sehr, sehr wichtig und interessant, um auch weiterhin die Infrastruktur für unsere Bevölkerung sicherstellen zu können. (Beifall bei Abge­ordneten von ÖVP und Grünen.)

Wie gesagt, es ist kein Zwang, es ist keine Pflicht, aber es ist ein Instrument. Manche Bundesländer haben Landesgesetze darüber beschlossen, manche Bun­desländer überlassen es den Gemeinderäten, eine Willensbildung zu treffen, aber eines sollten wir als Bundesparlamentarier nie vergessen: dass die Gemeinden die Keimzelle unseres Staates sind. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Lercher: Dann gebts ihnen ein Geld!– Abg. Scherak: Die Familie!)

11.24

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Ruth Becher zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Scherak: Ich mache mir ernsthaft Sorgen um Mödling!)