11.48

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich freue mich über das ungebrochene Interesse am Hohen Haus und es freut mich besonders, dass ich heute eine große Delegation des Pensionistenverbandes Mauthausen begrüßen darf. – Schön, dass ihr da seid! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren die Änderung des Bundes­ministeriengesetzes. Dieses Gesetz regelt die Anzahl, die Aufgabengebiete, aber auch die Einrichtung der einzelnen Ministerien. Die aktuelle Novelle ist notwendig geworden, weil der frühere Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky aus wahlkampftaktischen Gründen aus der Regierung ausgeschieden ist.

Ich komme zuerst zum positiven Teil dieser Gesetzesnovelle: Wir haben im Verfassungsausschuss einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht. Das sehen wir sehr positiv, weil damit eine Initiative von SPÖ und NEOS, konkret von unserem Bundesrat Sascha Obrecht und Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky von den NEOS, aufgegriffen wurde und jetzt mit diesem Abänderungsantrag auch umgesetzt wird.

Konkret geht es darum, auch ein tatsächliches Zeichen der Transparenz zu setzen. Mit diesem Abänderungsantrag wird nämlich geregelt, dass die Betrau­ung eines Staatssekretärs und einer Staatssekretärin künftig unverzüglich auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss. Immerhin geht es hier um Weisungsstrukturen, es geht um Aufgabenaufteilung, aber es hat natürlich auch bezügerechtliche Konsequenzen, wenn Staatssekretär:innen mit Aufgaben betraut werden.

Wie gesagt, wir freuen uns, dass diese Initiative von SPÖ und NEOS hiermit auch umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Weniger positiv bewerten wir die mittlerweile fünfte Änderung des Bundes­minis­terien­gesetzes allein in dieser Gesetzgebungsperiode. Mit dem Ausscheiden von Florian Tursky werden die Digitalisierungsagenden jetzt komplett geteilt. Es ist also nicht mehr eine einzige Person für die Digitalisierungsagenden zuständig, sondern es wandert ein Teil davon zu Staats­sekretärin Claudia Plakolm in das Bundeskanzleramt, die diese Aufgaben ja erst mit Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle, also ab 1. Mai, übernehmen wird. Wir wissen aber, dass mittlerweile auch schon ein Digitalisierungsgipfel im Bundeskanzleramt stattgefunden hat.

Ein anderer – aber wesentlicher – Teil, nämlich das Bundesrechenzentrum, bleibt logischerweise im Bundesfinanzministerium verhaftet, und das zeigt einmal mehr, dass zu befürchten ist, dass die Digitalisierungsagenden in dieser Bundesregierung damit auch den Stellenwert, den sie gerade auch aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen in diesem Bereich eigentlich bräuchten, verlieren werden. Das sehen wir sehr kritisch. Und was Sie uns im Ausschuss leider schuldig geblieben sind, Frau Ministerin, das sind die Kosten, die mit dieser kurzzeitigen Umstrukturierung verbunden sind. Diese kennen wir bis heute nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.