14.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Wir haben heute im Zuge dieser StVO-Novelle ein paar Punkte, die man sehr ruhig und rasch mitnehmen und positiv sehen kann: dass beispiels­weise Rettungsfahrzeuge auch ohne Blaulicht im Halteverbot stehen dürfen und nicht irgendeiner vom Wachkörper vorbeikommt und glaubt, er muss Geld verdienen; dass im Erlass von Verordnungen das Verfahren vereinfacht wird – auch bestens.

Damit kommen wir schon zu den Punkten, die wir sehr kritisch sehen. Womit hat denn das im Sommer vorigen Jahres begonnen? – Kollege Weratschnig hat es schon angeführt: Der VCÖ ist hausieren gegangen. Wir wissen, der VCÖ ist kein Verkehrsklub, sondern eine Spendensammelorganisation. Diese grüne Spendensammelorganisation ist in den Gemeinden mit der Forderung, endlich einmal die Notwendigkeit einer Verkehrswende auf kommunaler Ebene zu sehen und das auch umzusetzen, hausieren gegangen – ohne zu sagen, was eine Verkehrswende ist: nämlich die Einschränkung der individuellen Mobilität. Man hat den 30er auf „Haupt- und Nebenstraßen“ im Ortsgebiet gefordert – in der StVO gibt es keine Haupt- und Nebenstraße, da sprechen wir von Bundesstraßen, Landesstraßen oder Gemeindestraßen, je nachdem, wer der Straßenerhalter ist –, und es soll in den Resolutionen gefordert werden, dass die Gemeinden „ohne Einschränkungen“ 30 km/h verordnen können. – So.

Heute wird das so verkauft – zumindest von den Grünen –, dass diese Forde­rungen endlich umgesetzt werden können. Die ÖVP ist sich noch nicht sicher, was sie jetzt wirklich den Gemeinden als frohe Botschaft verkünden soll. Wir reden aber noch immer nicht von den Bundesstraßen, wir reden noch immer nicht von den Landesstraßen. Wir reden von den Gemeindestraßen, und da würde mir die Regelung, wie sie Kollege Stöger vorgeschlagen hat, nämlich mit einer taxativen Aufzählung von wirklich kritischen Punkten und allem, was er dazu vorgeschlagen hat, wesentlich besser gefallen als das, was man jetzt sagt. Das ist Wischiwaschi: Kommt ein Bürgermeister auf die Idee, dass das bei einer Schule, bei einem Kindergarten, bei einem Krankenhaus, was auch immer, ist es gut; kommt er auf die Idee, dass das bei seiner Privateinfahrt ist, ist es nicht gut, er kann es aber trotzdem machen. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt ja gar nicht!)

Manchmal glaube ich, dass Sie recht haben, wenn Sie dazu noch die Sachver­ständigen für die Gutachten im Amt lassen, damit man das halbwegs über die Bühne bringt. Gut ist es nicht, denn das ist wirklich die erste Stufe – wie die ÖVP in dieser Koalition ja regelmäßig umfällt – dazu, im Ortsgebiet flächendeckend den 30er einzuführen, und dagegen sind wir ganz sicher. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt noch einen weiteren Punkt dazu, das ist die Geschwindigkeitskontrolle. Wenn man schon flächendeckend im Ortsgebiet einen 30er machen möchte, dann muss man das auch kontrollieren. Sie wissen aber schon, Frau Bundes­ministerin, wer dann wirklich die Radarkästen aufstellt oder die Geschwindig­keitsbestimmungen macht. Da kommen Sie – außer in den Gemeinden mit eigenem Wachkörper – an der Landespolizeidirektion nicht vorbei. Und was die macht, was die wirklich macht und was sie beispielsweise in Wels lange nicht gemacht hat (Abg. Weratschnig: Genau das erleichtern wir jetzt!), obwohl es dort im Bereich der Salzburger Straße – übrigens eine Bundesstraße – wirkliche Probleme mit Rasern gegeben hat, diese Probleme werden wir auch weiterhin nicht lösen, denn die Polizei matcht sich zwischen Wels und Linz halt auf privater Ebene, und das führt nur zu einem Schaden für die Bürger beziehungsweise die Städte. (Abg. Weratschnig: Wels hat eh die meisten Radarposten! 17 Radarstationen!)

Worauf ich aber schon auch noch hinweisen möchte, ist das sogenannte Rampmetering: Da wird über Grün und Grünblinken diskutiert und ob man das jetzt weglassen soll. Es gab einen Versuch bei der Auffahrt Franzosenhausweg im Süden von Linz, das hat angeblich funktioniert. Ich glaube aber, dass man grundsätzlich einmal alles vermeiden sollte, was die Sicherheit beeinträchtigt. Und die Frage ist – und das ist wieder einmal ein Gesetz, das auch unter Führung der ÖVP zustande kommt –: Rampmetering nach welchen Selektionskriterien? Sind das jetzt große Autos, kleine Autos, ist das der Verkehr auf der Autobahn oder der, den man auf die Schnellstraße rauflässt, ist das ein E-Fahrzeug oder kein E-Fahrzeug?

Liebe Damen und Herren von der ÖVP, Sie machen wieder einmal eine Tür zu etwas auf, was sich die Bürger dieses Landes im Verkehr nicht verdient haben: Der Verkehr ist das vorläufige Vehikel dazu, und was Sie nachher vielleicht unter irgendwelchen Social-Credit-Systemen damit machen, das ist die zweite Geschichte. Die Bürger misstrauen Ihnen nicht ohne Grund, und darüber sollten Sie nachdenken. (Beifall bei der FPÖ.)

14.48

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.