16.57

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher, die diese Sitzung mitverfolgen! Wir kommen wieder zurück zur 35. StVO-Novelle.

Am 23. März 2022 habe ich bereits einen Entschließungsantrag eingebracht, der auf das Problem abgezielt hat, dass wir uns grundsätzlich der Tatsache stellen müssen, dass die in der Anfangszeit der Straßenverkehrsordnung vom Gesetzgeber angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Ortsgebiet vielfach einfach zu schnell ist.

Die Unfallzahlen, die Unfallstatistiken sprechen dahin gehend eine sehr deutliche Sprache, dass es im Ortsgebiet gerade für die schwachen Verkehrsteilnehmer, für die Fußgänger, für die Radfahrer, zu gefährlich ist. Das spricht dafür, dass wir in einem sehr schnellen Verfahren Möglichkeiten schaffen müssen. Das wird am besten vor Ort abgewickelt, die Gemeinderäte wickeln das vor Ort ab, weil im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden ja die Gemeinderäte für diese Regelun­gen zuständig sind. Denen kann man, glaube ich, schon so weit vertrauen, dass sie die örtliche Situation kennen und dass – eben weil es nicht Einzelent­scheidungen, sondern demokratisch legitimierte Entscheidungen sind – diese Entscheidungen nicht noch einer großartigen Untermauerung durch Gutachten und Stellungnahmen der Sozialpartner et cetera bedürfen. Man kann da eigentlich durchaus den Gemeinderäten vertrauen.

Ich begrüße es sehr, dass jetzt mit der 35. StVO-Novelle tatsächlich die Möglich­keiten für die Gemeinden verbessert werden, bestimmte Straßenzüge verkehrs­zuberuhigen, die Geschwindigkeit herunterzusetzen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass es noch einfacher ist, weil auch jetzt unter Umständen noch gewisse Gutachten im vorausgehenden Ermittlungsverfahren eingeholt werden müssen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein Schritt in Richtung Verkehrssicherheit im Ortsgebiet, und deshalb gibt es natürlich Zustimmung.

Ein weiterer Antrag von mir – das war ein Initiativantrag vom vergangenen September, September 2023 – wird mit diesem Paket jetzt auch umgesetzt. Da geht es darum, dass Rettungsfahrzeuge auch dann, wenn sie das Blaulicht nicht eingeschaltet haben, im Halte- und Parkverbot stehen bleiben dürfen. Das geht auf einen Vorschlag Betroffener zurück, die wissen, dass es bei manchen Einsatzfahrten kontraproduktiv ist, wenn das Blaulicht leuchtet, und da hätte es mitunter in der Praxis Probleme mit den Polizeiorganen gegeben. Auch das ist positiv.

Wir werden daher insgesamt dieser 35. StVO-Novelle die Zustimmung erteilen. Ich möchte aber schon anmerken, dass einige Verbesserungen wünschenswert gewesen wären. Ich habe im Ausschuss darauf hingewiesen. Die neuen Zuflussregelungen, mit denen die Grünampelsteuerung jetzt neu geregelt wird, indem das viermalige Blinken wegfällt, halte ich für rechtlich nicht ganz einwandfrei, weil sie einfach nur statuiert, dass das jetzt zulässig ist, ohne aber auszudrücken, wer dafür zuständig ist, diese Ampelregelung zu verfügen, sodass das in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren erfolgt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Beispielsweise werden in Absatz 5 des § 38 die Bestimmungen hinsichtlich des Rotlichtes geregelt; dazu haben wir ja auch schon in dieser Gesetzgebungs­periode eine Änderung vorgenommen. Da steht sehr schön drinnen, dass die zuständige Straßenbehörde befugt ist, einzelne Kreuzungen so zu regeln, dass mit dem Fahrrad rechts abzubiegen bei Rot möglich ist. Ich hätte mir gewünscht, dass man das in diesem Punkt jetzt auch so klar regelt. Das ist leider unterblieben. Vielleicht wird es die Praxis notwendig machen.

Insgesamt gesehen ist es aber ein Paket, das die Verkehrssicherheit anheben wird, und daher findet es unsere Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.