17.15
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben, bevor diese Debatte unterbrochen wurde, im ersten Teil ja schon einige Argumente für diese StVO-Novelle gehört. Ich darf als Bürgermeister, der sich sehr viel mit dem Thema Verkehrssicherheit beschäftigt, auch meiner Freude Ausdruck verleihen, dass wir heute diese Novellierung zusammenkriegen.
Es ist einfach notwendig, und wir wissen auch, dass das Schutzbedürfnis der Menschen groß ist, dass die Sensibilität, was die Geschwindigkeit des Verkehrs in sensiblen Bereichen – Kinderbetreuung, Schulen, Sozialeinrichtungen, natürlich teilweise auch in Siedlungsräumen – betrifft, gegeben ist. Es ist einfach der Wunsch da – und wir sind tagtäglich damit konfrontiert –, dass man entsprechende Maßnahmen setzen kann.
Mit dieser Novelle schaffen wir zum einen die Möglichkeit, dass in sensiblen Bereichen 30-km/h-Beschränkungen einfach durch die zuständige Behörde, in dem Fall die Gemeinde, verordnet werden können. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, lieber Kollege Stöger, es ist halt nicht ganz redlich, wenn man es immer wiederholt: Es steht im Gesetzestext nicht drinnen, dass wir ein Gutachten eines Verkehrssachverständigen brauchen, wenn die Gemeinde das in diesen Zonen macht. Das ist relativ unbürokratisch möglich.
In anderen Bereichen ist es gut und richtig und auch möglich, dass man natürlich einen Sachverständigen beizieht und das dann genau so bewerkstelligt, wie es bis jetzt gewesen ist. In den Bereichen, die wir neu regeln, ist es aber nicht notwendig, verpflichtend ein Gutachten einzuholen.
Das Zweite ist natürlich das Thema der Geschwindigkeitsüberwachung. Wir wissen das und wir setzen uns ja auch in sensiblen und gefährlichen Bereichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen ein. Man weiß einfach – Kollege Stark und andere Kollegen haben das schon ausgeführt –, dass wir auch mobile Messungen ohne Sanktionen durchführen. Diese helfen schon zu einem Gutteil, aber natürlich braucht es in gewissen Bereichen auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Radarüberwachung. Ich sage dazu: Da geht es in den Gemeinden in keinster Weise um das Lukrieren von irgendwelchen Einnahmen, sondern darum, verordnete Geschwindigkeiten auch nachhaltig kontrollieren zu können, damit sie eingehalten werden. Ich glaube, das ist ein richtiger und wichtiger Zugang
Ich möchte zu diesem Paket ganz allgemein noch Folgendes sagen: Es ist gerade vor einigen Tagen eine Studie des ÖAMTC veröffentlicht worden, wie die Bevölkerung generell zu Geschwindigkeitsbeschränkungen steht. Ich möchte das einfach unterstreichen, denn da ist relativ klar: Auf Autobahnen und Landesstraßen ist die Bevölkerung auf jeden Fall der Meinung, dass die Geschwindigkeiten, die wir derzeit dort geregelt haben – 130, 100 –, entsprechend gefahren werden können. Dazu bekennen wir uns auch, und das ist wichtig. In Ortsgebieten aber und in sensiblen Bereichen sagt die Bevölkerung ganz eindeutig, dass man sich dort Geschwindigkeitsbeschränkungen und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit wünscht. Mit diesem Paket setzen wir da einen wichtigen Schritt. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
17.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Totter. – Bitte.