17.58

Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf – das haben wir schon gehört – sieht die Förderung von Handwerksleistungen vor. Bis zu 2 000 Euro können für Sanierung und Modernisierung von Wohnraum gefördert werden.

Wir unterstützen natürlich die Wiedereinführung des Handwerkerbonus: Einerseits wird der Anreiz zur Schwarzarbeit vermindert und andererseits ist er natürlich ein kleiner Impuls zur Stärkung der Baukonjunktur. Baukosten und Sanierungsarbeiten werden in Zeiten einer Rekordteuerung für die Österreicher und Österreicherinnen ein bisschen erschwinglicher.

Gleichzeitig – das ist klar – ist der Handwerkerbonus nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein, denn die Bundesregierung hat zugelassen, dass sich derzeit viele Mieter:innen und auch viele Häuslbauer:innen ihre Wohnkosten nicht mehr leisten können. Denen hilft der Handwerkerbonus natürlich in keinster Weise; die brauchen jeden Euro im Monat für ihre Kreditrate oder für die Bezahlung ihrer Miete. Deswegen bräuchte es eigentlich – wir haben das heute schon sehr deutlich gesagt – sofort einen ordentlichen Mietpreisdeckel bis zum Jahr 2026 für alle Mieterinnen und Mieter. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch für die Häuslbauer:innen, die ihre variablen Kredite abbezahlen müssen, braucht es einen Zinspreisdeckel mit 3 Prozent pro Jahr, damit sie  den Kredit, den sie aufgenommen haben, irgendwie wieder zurückzahlen können. Weil sich die Bundesregierung aber weiterhin weigert, in die Preise einzugreifen, hat sie eine handwerklich schlechte Politik gemacht. Der Handwerkerbonus rettet diese Politik auch nicht.

Sie hat, anstatt den Mieter:innen und den Häuselbauern zu helfen, dafür gesorgt, dass die Banken Übergewinne geschrieben haben. Die Banken haben in den letzten zwei Jahren auf Kosten der Sparer:innen und auf Kosten der Häuselbauer und ihrer Kredite Übergewinne geschrieben.

Wir wollen diese Übergewinne der Banken dafür hernehmen, um diese Eingriffe, den Mietpreisdeckel und auch den Zinspreisdeckel, gegenzufinanzieren. Der Vorteil ist dann nämlich, dass die Steuerzahler nichts dafür zahlen. Für die kostet es nichts. Es ist auch nicht anders möglich: Wir haben heute die neuen Budgetzahlen gesehen. Es gibt keinen Spielraum mehr, wir erreichen jetzt schon die Defizitgrenzen für 2024 und 2025. (Abg. Wurm: Ja, haben wir dir eh gesagt!)

Apropos handwerklich schlechte Politik: Auch bei der grundsätzlich unterstützenswerten Initiative des Handwerkerbonus ist die Umsetzung wieder eher mangelhaft. Das Gesetz ist noch gar nicht eingebracht – und der Abänderungsantrag ist schon wieder da. Wir wissen nicht, wie oft noch ein Abänderungsantrag kommen wird, und natürlich ist es – auch wenn Sie das wieder mit irgendeinem Beispiel kleinreden wollen (Abg. Egger: Das ist Ihr Beispiel!) – absolut inakzeptabel, einen Bonus so auszugestalten, wie es in dieser Richtlinie der Fall ist: Dass er ausschließlich online beantragt werden kann (Abg. Egger: Das stimmt nicht!), und zwar nur wenn man die ID-Austria hat, führt dazu, dass zwei Drittel aller Österreicher:innen ausgeschlossen sind, weil sie die ID-Austria noch nicht haben. (Abg. Haubner: Das stimmt ja nicht! – Weitere Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht! Es ist niemand ausgeschlossen!)

Wir wissen natürlich, dass das vor allen Dingen die älteren Personen, die älteren Menschen in unserem Land sind. (Abg. Egger: Im Burgenland ist alles ausgeschlossen!) Das heißt, viele ältere Menschen werden die Förderung ohne Hilfe von Kindern oder ihren Nachbarn – wie es der Herr Minister ja gestern auch allen Ernstes als Lösung vorgeschlagen hat – nicht beantragen können.

Bei allem Verständnis für effiziente Verwaltung: Es ist respektlos, wenn man einfach große Teile der Gesellschaft davon ausschließt, dass sie die gleichen Förderungen, die wir von Steuergeld zahlen, auch wie alle anderen beziehen können.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein und bitten um breite Zustimmung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zugang zum Handwerkerbonus für alle – auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit – wird aufgefordert, in den Richtlinien zum Handwerkerbonus sicherzustellen, dass Personen, die über kein Smart-Phone bzw. Internetzugang verfügen, auch Zugang zum Handwerkerbonus erhalten. Dies sollte entweder über einen Antrag auf der Gemeinde oder auf Postdienststellen sichergestellt werden oder durch die Möglichkeit, den Handwerkerbonus direkt auf der Rechnung abzuziehen und vom ausführenden Betrieb abrechnen zu lassen.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Dr. Christoph Matznetter, MMag.a Michaela Schmidt, Genossinnen und Genossen

Betreffend: Zugang zum Handwerkerbonus für alle - auch für Menschen ohne Smart-Phone und ohne Internetzugang

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 9 Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird (3988/A)

Der Handwerkerbonus dient der Unterstützung der schwachen Baukonjunktur und der Sicherung der Beschäftigung. Natürlich hat das Instrument Schwächen, wie etwa einige Mitnahmeeffekte, die zu erwarten sind. Auf der anderen Seite wird Schwarzarbeit bekämpft und Baukosten bzw. Sanierungsarbeiten werden für die Betroffenen in Zeiten der Rekordteuerung leichter erschwinglich.

Die Initiative ist grundsätzlich unterstützenswert. Es ist jedoch absolut inakzeptabel, wie die Abwicklung des Bonus über die Richtlinie gestaltet werden soll. Es soll vorgesehen werden, dass der Handwerkerbonus ausschließlich online zu beantragen ist – entweder über die ID-Austria oder über das Hochladen eines Lichtbildausweises.

Wir wissen, dass viele – insbesondere ältere – Menschen über diese technischen Möglichkeiten heute nicht verfügen. 2,5 Mio. Menschen nutzen derzeit die ID-Austria. Das ist nur knapp ein Drittel aller Personen über 14. Zwei Drittel benutzen die ID-Austria derzeit nicht. Man kann davon ausgehen, dass unter diesen Bedingungen 80 bis 90 % der älteren Menschen nicht ohne Hilfe von Kindern und Enkelkindern auf die staatliche Förderung zugreifen können.

Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von moderner Verwaltung, es ist respektlos, Förderprogramme – insbesondere, wenn sie für einen sehr breiten Adressatenkreis konzipiert werden – so aufzusetzen, dass erhebliche Teile der Gesellschaft davon ausgeschlossen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit – wird aufgefordert, in den Richtlinien zum Handwerkerbonus sicherzustellen, dass Personen, die über kein Smart-Phone bzw. keinen Internetzugang verfügen, auch Zugang zum Handwerkerbonus erhalten. Dies sollte entweder über einen Antrag auf der Gemeinde oder auf Postdienststellen sichergestellt werden oder durch die Möglichkeit, den Handwerkerbonus direkt auf der Rechnung abzuziehen und vom ausführenden Betrieb abrechnen zu lassen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Peter Wurm, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.