18.15

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine besondere Freude, im Auftrag meiner Kollegin Elisabeth Scheucher den Seniorenbund Finkenstein mit Obfrau Gerlinde Bauer-Urschitz zu begrüßen. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Herr Abgeordneter Wurm, es ist gut, dass Ihre Fraktion zustimmt, aber ohne Jammern geht es offensichtlich nicht. Sie haben in Ihrer Rede von Schall und Rauch gesprochen – das war offensichtlich eine Selbstreflexion.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Handwerkerbonus ist ein Teil des Wohn- und Baupakets. Dieses Paket wird die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen im Wohn- und Lebensbereich schaffen. Sie wollen Ihr Badezimmer sanieren, Sie wollen einmal neu ausmalen, Sie wollen einen Zubau errichten oder eine Küche erneuern, neuen Wohnraum schaffen, ein Haus bauen – diese Liste könnte ich so fortsetzen. Ja, diese Leistungen werden bis zu einer Investitionssumme von 10 000 Euro pro Wohneinheit im Jahr 2024 und in der Förderperiode 2025 bis zu einer Investitionssumme von maximal 7 500 Euro mit einem Zuschuss von 20 Prozent unterstützt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was war der ÖVP und auch mir besonders wichtig? – Es gelten bereits Investitionen ab 1. März, also rückwirkend, um ein Auftragsdelta zu verhindern, da dieses Paket bereits Anfang März koordiniert und auch verkündet wurde. Es war wichtig, dass kein Auftragsloch entsteht.

Worauf sollten Sie jetzt achten? – Es darf nur ein Antrag pro Förderperiode gestellt werden, somit einer für 2024 und, wenn Sie noch etwas zu erledigen haben, dann auch ein Antrag für 2025. Das zu wissen ist wichtig. Rechnungen ab einer Höhe von 250 Euro werden gesammelt bis maximal 10 000 Euro und mit einem Antrag pro Wohneinheit eingereicht.

Ebenfalls wichtig: Bitte sagen Sie Ihren Handwerkern, dass die Rechnungen so ausgestellt werden müssen, dass die Arbeitszeit getrennt vom verwendeten Material angeführt wird, da das Material nicht förderbar ist. Das ist auch klar so, denn sonst wäre die Gefahr groß, dass jemand in einen Baumarkt fährt, das Material nach Hause holt und dann diese Rechnungen einreicht.

Wir wollen die Fachkräfte, wir wollen die Arbeitskräfte gut auslasten. Das ist richtig und wichtig und das war auch der Beweggrund dafür, dass wir den Arbeitsmarkt derart stimulieren, weil wir natürlich gemerkt haben, dass jetzt eine gewisse Unsicherheit eingetreten ist.

Ab 15. Juli ist das zu beantragen, das ist online möglich – aus meiner Sicht absolut zumutbar –, und die Abwicklung erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes. Sollten Sie nicht computerfit sein, so können Sie Personen Ihres Vertrauens um Unterstützung ersuchen, am Gemeindeamt wird man Ihnen ebenso helfen, und auch die Betriebe werden Sie unterstützen. Ich habe selber einen Handwerksbetrieb, und meine Kunden werden mit Sicherheit unterstützt, falls sich da Fragen auftun.

Zusammengefasst: maximal ein Antrag pro Wohneinheit für 2024 bis maximal 10 000 Euro Arbeitsleistung, maximal ein Antrag pro Wohneinheit für 2025 bis maximal 7 500 Euro Arbeitsleistung, in Rechnungen ab 250 Euro, rückwirkend ab 1. März 2024. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Unterstützen Sie die heimischen Handwerksbetriebe und machen Sie sich selbst eine Freude mit Verbesserungen in Ihrem Wohn- und Lebensbereich. Wir unterstützen Sie mit einem sehr guten Handwerkerbonis, -bonus – eine gute Idee der Österreichischen Volkspartei. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: Die Mehrzahl ist Boni, Herr Kollege!)

18.20

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.