15.47

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir beschließen jetzt das Bundesgesetz, mit dem das Emissionsgesetz-Luft 2018 geändert wird. Was wird in diesem Gesetz geändert, meine Damen und Herren? – Zuständig für die Überwachung dieses Gesetzes und die Durch­setzung dieses Gesetzes ist zukünftig die Bezirkshauptmannschaft oder die Bezirksverwaltungsbehörde.

Wenn das kommt, stellen sich für uns natürlich viele, viele Fragen, wie zum Beispiel: Wer hat dieses Gesetz bis jetzt kontrolliert? Wer hat bis jetzt die Kontrollen gemacht? Das Emissionsgesetz-Luft ist ja 2018 beschlossen worden. Wer hat bis jetzt die Kontrollen gemacht? Darauf haben wir noch keine Antworten erhalten.

Wenn zukünftig die BH für die Überwachung zuständig ist: Steht dafür auch genügend Personal zur Verfügung? Wir wissen, dass die BHs personell unterbesetzt sind. Wenn jetzt wieder ein Aufgabenbereich dazukommt: Steht genügend Personal zur Verfügung, damit man die Überwachung wirklich so machen kann, wie es im Gesetz steht? Wie hoch soll auch die geplante Kontrolldichte sein? Wir wissen ja nicht, wie kontrolliert wird.

Dazu bringe ich auch ein Beispiel – denn die Kontrolle soll angemeldet werden, und das ist für mich wirklich die Farce bei diesem Gesetz –, da denke ich an die Lebensmittelkontrolleure: Wenn ein Lebensmittelkontrolleur etwas kontrollieren muss, ruft er, wenn es nach diesem Gesetz geht, drei Tage davor in dem Betrieb an und sagt: In drei Tagen komme ich kontrollieren. Ich hoffe, es ist alles in Ordnung. – Und wenn er nach drei Tagen kommt, ist natürlich alles in Ordnung, weil die alles wegbringen. Wenn wir ein Gesetz machen und wollen, dass es eingehalten wird, dass die Menschen, die etwas zu verantworten haben, das auch machen, dann macht es ja überhaupt keinen Sinn, diese Tage davor zu verständigen, dass eine Kontrolle kommt, damit sie das Ganze in Ordnung halten. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Ich glaube nicht, dass das in Ordnung ist, dass die Bevölkerung Österreichs das so will.

Zusätzlich, wenn man sich das anschaut: Wir haben ein Vertragsverletzungs­verfahren bezüglich der Ammoniakgrenzwerte; Sie wissen das, Frau Minister. Es gibt auch die Ammoniakreduktionsverordnung, die vorsieht, dass Gülle, Jauche et cetera spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung einzuarbeiten sind. Jetzt komme ich wieder auf die Kontrollen zurück: Na, wenn der erfährt, dass eine Kontrolle kommt – weil sie angemeldet ist! –, dann kann er die noch ganz gach einarbeiten. (Abg. Höfinger: Dann ist es eh erledigt!) Wenn die Kontrolle nicht angemeldet ist, dann tut er nichts.

Ich frage: Wofür beschließen wir denn ein Gesetz, wenn die verständigt werden, dass sie kontrolliert werden, wenn sie irgendetwas gemacht haben, was dem Gesetz nicht entspricht? Das sind auch die Gründe, die ich jetzt genannt habe, wieso wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

Wie wir gehört haben, kommt aber auch noch ein Entschließungsantrag bezüglich Transit in Tirol, den wir für sehr vernünftig halten, dem wir auch zustimmen werden.

Wie gesagt: Die Fragen, die ich hier gestellt habe, habe ich Ihnen auch im Ausschuss gestellt, aber keine Antworten erhalten. Ich hoffe, ich bekomme die Antworten heute. (Beifall bei der SPÖ.)

15.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte.