15.50
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Das Emissionsgesetz-Luft, von dem wir gerade reden, hat die Reduktion von Luftschadstoffen zum Ziel. Es dient damit dem Schutz von Mensch und Natur, denn nur in einer intakten Natur kann der Mensch gesund leben.
Saubere Luft, klares Wasser, gesunde Böden sind unsere Lebensgrundlagen, die wir nicht weiter übernutzen, ausbeuten oder gar zerstören dürfen. Die heutige Novelle zum Emissionsgesetz-Luft enthält zwei wichtige Änderungen: Zum einen wird ein direkter Bezug zur EU-Richtlinie verankert, der die nationalen Höchstmengen genau dieser Luftschadstoffe regelt, zum anderen – es ist angesprochen worden – wird jetzt eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Bezirksverwaltungsbehörden konkrete Kontrolltätigkeiten ausüben können.
Ich möchte bezogen auf meinen Vorredner, der diese Regelung kritisiert hat, erwähnen: Das ist ein ganz üblicher Vorgang, dass Kontrollen – außer bei Gefahr in Verzug – bei Betrieben vorab angekündigt werden. Das ist daher keine Sonderregelung, sondern entspricht der Praxis.
Das Emissionsgesetz-Luft ist vor allem ein weiteres Beispiel dafür, wie enorm wichtig eine gemeinsame europäische Umweltpolitik ist. Gerade Luftschadstoffe sind grenzüberschreitend, umso wichtiger ist da natürlich auch eine gemeinsame europäische Regelung. Es ist ein Beispiel dafür, dass Umwelt und Gesundheit nur gemeinsam gedacht werden können, denn die Auswirkungen auf die Umwelt haben sehr oft auch schädliche Auswirkungen auf den Menschen.
Es geht konkret um die im Wesentlichen bekannten Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen. Welche Auswirkungen die Luftschadstoffe auf die menschliche Gesundheit und auf Ökosysteme haben, will ich nur kurz am Beispiel der Stickoxide skizzieren. Stickstoffdioxid, NO2, ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt unmittelbar die Schleimhaut, das Gewebe im gesamten Atemtrakt und kann auch die Augen reizen. Die unmittelbare Wirkung sind Entzündungsreaktionen, in der Folge gibt es auch Akuteffekte – Atemnot, Husten, Bronchitis – und bei häufigerem Auftreten führt dies zu chronischen Atemwegserkrankungen, Lungenerkrankungen bis hin zur Lungenfunktionsminderung.
Warum erkläre ich das so ausführlich? – Das sind genau die Auswirkungen, an denen vulnerable Bevölkerungsgruppen – Kinder, deren Atemwege noch im Wachstum sind; Menschen, mit einer Disposition zu diesen Erkrankungen; ältere und belastete Menschen – leiden. Eine dauerhafte Luftschadstoffexposition ist der Grund für schwerwiegende chronische Erkrankungen.
Die mittelbaren Auswirkungen dieses Luftschadstoffs Stickstoffdioxid: Es ist Vorläufersubstanz von bodennahem Ozon, ebenfalls ein Reizgas und gesundheitsschädigend, aber auch eine Vorläufersubstanz von Feinstaub, auch da ist wiederum ein unmittelbarer Einfluss an der Entstehung von Atemwegserkrankungen bei Menschen markant feststellbar, es ist ein Schadstoff hinsichtlich der Pflanzen, mit schädlicher Auswirkung vor allem auf Blätter, vorzeitiges Altern und Kümmerwuchs bei Pflanzen, Überdüngung und Übersäuerung. Es gibt also vielfache Auswirkungen auf Mensch und Ökosysteme.
An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass Wohlergehen von Mensch und Natur nur gemeinsam gedacht werden kann. Wem Umwelt und Natur egal sind, dem sind auch der Mensch und die Gesundheit der künftigen Generationen egal. Man kann es nur gemeinsam denken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es ist daher auch kurzsichtig, gerade jetzt auf europäischer Ebene das wichtige Renaturierungsgesetz nicht mit aller Kraft gemeinsam zu unterstützen.
Ich möchte von hier aus meinen Appell an alle neun Landeshauptleute von ÖVP und SPÖ richten: Bitte überdenken Sie Ihre Blockade und machen Sie den Weg frei, dass Österreich das wichtige Renaturierungsgesetz beschließen kann, dass Österreich mit dabei ist! Machen Sie den Weg frei für eine bessere Zukunft der nächsten Generationen! (Beifall bei den Grünen.)
15.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.