17.40
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Kollege Berlakovich hat soeben behauptet, ich würde sozusagen die Bevölkerung verunsichern, weil es ja gar nicht die durch Gerichte bestätigte Feststellung gibt, dass die österreichische Bundesregierung zu viel Nitrat zulässt. – Das ist unrichtig.
Ich darf tatsächlich berichtigen: Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland hat das bis vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Dieser hat dann im EuGH-Urteil auch im Sinne des Grundwasserschutzes geurteilt. Da wird festgehalten, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, welche in Österreich über das Aktionsprogramm Nitrat erfolgt, darauf abzielen muss, eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 Milligramm pro Liter Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen. (Abg. Berlakovich: Genau, ja! Das ist ja der Grundsatz! Das ist der Grundsatz, dass die Verbände mitreden! – Abg. Prinz: Das ist ja keine Urteilung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das wurde festgestellt, dass das von der Bundesregierung nicht eingehalten wurde, und somit war Ihr Sachverhalt unrichtig – bestätigt vom Europäischen Gerichtshof, der das ÖVP-geführte Ministerium aufgefordert hat (Abg. Berlakovich: Das ist der Grenzwert! Nein, nein, es wird nicht besser!), einzuhalten, dass diese Richtlinie endlich umgesetzt werden muss. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Prinz: Wenn man sich nicht auskennt, soll man nicht darüber reden!)
Des Weiteren hat Abgeordneter Berlakovich behauptet, ich hätte falsche Zahlen verwendet, was die Ressource Wasser betrifft, die wir in den Rohrnetzen verlieren.
Ich darf tatsächlich berichtigen: Das ist unwahr, ich habe hier den Rechnungshof zitiert (Abg. Berlakovich: Sie haben gesagt, es wird nichts investiert, und das stimmt nicht!), der die 16 Prozent, die wir verlieren, festgestellt hat. Das sind Zahlen des Rechnungshofes. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.41
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ob Zahlen richtig oder falsch sind, ist sozusagen eine politische Bewertung. Es ist der Sachverhalt, nämlich die Zahl, dem gegenüberzustellen, das Sie zu berichtigen haben. Eine falsche Zahl ist aber kein Sachverhalt, der auch eine tatsächliche Berichtigung ermöglicht und nach sich zieht.
Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Bernhard in der Debatte zu Wort, und ich erteile es ihm.